{"id":20154158,"updated":"2025-11-14T07:48:28Z","additionalIndexing":"2836;44","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-03-10T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-01-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450306800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1457564400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2573,"gender":"f","id":823,"name":"Bruderer Wyss Pascale","officialDenomination":"Bruderer Wyss"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2719,"gender":"m","id":3916,"name":"Hêche Claude","officialDenomination":"Hêche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2613,"gender":"m","id":1150,"name":"Levrat Christian","officialDenomination":"Levrat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2546,"gender":"m","id":525,"name":"Zanetti Roberto","officialDenomination":"Zanetti Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2694,"gender":"m","id":3891,"name":"Jositsch Daniel","officialDenomination":"Jositsch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4158","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Aufhebung der Kursuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar 2015 stellt die Schweizer Exportindustrie vor grosse Probleme, auch wenn die Auswirkungen nicht so katastrophal sind wie von einigen vorhergesagt. Dazu kommen wirtschaftlich turbulente Zeiten an gewissen Märkten, beispielsweise an den für die Uhrenindustrie wichtigen chinesischen und russischen Märkten.<\/p><p>Die Unternehmen der Uhrenindustrie sowie der Maschinenindustrie verzeichneten einen starken Auftragsrückgang und haben begonnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlassen. Oder sie müssen demnächst leider die Entlassung eines Teils ihres Personals in Betracht ziehen, wenn die Möglichkeit der Kurzarbeit nach zwölf Abrechnungsperioden (zwölf Monaten) ausgeschöpft ist.<\/p><p>Es ist bestimmt nicht notwendig, hier die Vorteile der Kurzarbeit beziehungsweise der Teilarbeitslosigkeit auszuführen. Dieses Instrument ist bedeutend weniger schädlich für die Unternehmen und die Beschäftigungslage als Entlassungen.<\/p><p>Der Vorsteher des WBF hat mitgeteilt, er wolle dem Bundesrat den Vorschlag unterbreiten, die Beitragszeit für die Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Diesen Willen kann ich nur begrüssen. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat in Anbetracht der Dringlichkeit der Situation alles daransetzen sollte, dass diese Änderung so bald wie möglich zustande kommt. Idealerweise tritt sie am 1. Januar 2016 in Kraft.<\/p><p>Über die Frage der Verlängerung der Beitragszeit hinaus soll hier aber auch das Problem der Zugänglichkeit dieser Massnahme angesprochen werden. Heute entscheiden sich nämlich noch immer zahlreiche Unternehmen gegen Kurzarbeit und ziehen es vor, Personal zu entlassen, weil sie die hohen Kosten nicht tragen können, die durch die festgelegten Karenzzeiten entstehen (bis zur sechsten Abrechnungsperiode zwei Tage pro Monat, danach drei Tage). Die aktuelle Lage verlangt hier eine Anpassung der Regelung, wie bei der Anzahl der Beitragsperioden, um dieser aus wirtschaftlicher Sicht extrem beunruhigenden Lage begegnen zu können.<\/p><p>Es geht nicht darum, die Karenzzeit komplett aufzuheben, denn sie spielt auch eine regulierende Rolle im Rahmen der Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung. Sie soll aber angepasst werden, damit sie den Entscheid der Unternehmen weniger hemmt und damit Arbeitsplätze erhalten werden.<\/p><p>Schliesslich sieht das Avig - immer noch im Rahmen der Kurzarbeit - vor (Art. 41 Abs. 1), dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kurzarbeit länger als einen Monat dauert, \"sich um eine geeignete zumutbare Zwischenbeschäftigung bemühen\" müssen. Für die Zwischenbeschäftigung brauchen sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann die Zustimmung nur in einem vom Gesetz sehr eng gesteckten Rahmen verweigern.<\/p><p>Diese Bestimmung, die in der Realität schwer anzuwenden ist, entspricht offensichtlich nicht mehr dem Zweck der Kurzarbeit und dient auch nicht mehr dazu, den \"Schaden\" zu verringern, wie es das Avig vorsieht. Es handelt sich dabei vielmehr um eine zusätzliche Schwierigkeit für die Wirtschaft, die Angestellten und die Behörden bzw. die Arbeitsvermittlungsstellen, die zusammen mit der Arbeitslosenversicherung diese Stellensuche überprüfen müssen.<\/p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat den Sinn dieser Bestimmung anscheinend infrage gestellt. Ich bitte den Bundesrat darum, klar Stellung zu nehmen zu diesem Thema.<\/p><p>Der Bundesrat wird demzufolge beauftragt, von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen, die ihm Artikel 32 Absatz 2 Avig verleiht, um die Karenzzeit auf einen Tag pro Beitragsperiode zu reduzieren.<\/p><p>Und schliesslich wird er beauftragt, Klarheit zu schaffen darüber, wie Artikel 41 Absatz 1 Avig angewandt werden soll, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über einen Monat in Kurzarbeit sind, eine Beschäftigung suchen müssen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss der Mitteilung des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) vom 27. Januar 2015 gilt die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 ausnahmsweise als hinreichende Begründung, um einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) geltend zu machen. Diese Entschädigung kann normalerweise während zwölf Monaten über einen Zeitraum von zwei Jahren bezogen werden.<\/p><p>Artikel 50 Absatz 2 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (SR 837.02) sieht vor, dass bei Inanspruchnahme von KAE der Arbeitgeber eine Karenzzeit von zwei Tagen für die ersten sechs Abrechnungsperioden und von drei Tagen ab der siebten Periode übernimmt. Da diese Karenzzeiten für die Unternehmen bedeutende Kosten nach sich ziehen, kann der Bundesrat entscheiden, sie aufgrund einer schwierigen Wirtschaftslage auf einen Tag zu reduzieren.<\/p><p>In der Vergangenheit war eine Verlängerung von sechs KAE-Perioden stets mit einer Verkürzung der Karenzzeit auf einen Tag verbunden, zumal sich eine gleichzeitige Anwendung dieser beiden Massnahmen bei ungünstigen Wirtschaftsaussichten jeweils als notwendig erwies.<\/p><p>Um die Folgen der Frankenstärke abzumildern, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Januar 2016 beschlossen, die Bezugsdauer der KAE auf 18 Monate zu verlängern und gleichzeitig die Karenzzeit auf einen Tag zu senken. Diese Änderung gilt ab dem 1. Februar 2016 bis zum 31. Juli 2017. Dies erlaubt insbesondere Unternehmen, die seit der Aufhebung des Mindestkurses durch die SNB Kurzarbeitsentschädigung beziehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren während 18 Monaten ununterbrochen eine Entschädigung zu beanspruchen.<\/p><p>Die Pflicht, im Falle einer KAE eine Zwischenbeschäftigung zu suchen (Art. 41 Abs. 1 Avig; SR 837.0), wurde in einer Mitteilung des Seco an die Avig-Vollzugsstellen vom 30. November 2015 thematisiert. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage wurden diese darüber informiert, dass während der KAE-Bezugsdauer auf die Zuweisung einer Zwischenbeschäftigung und die Kontrolle der Bemühungen um eine solche verzichtet werden soll. Folglich ist Artikel 41 Absatz 5 Avig, der eine Sanktion im Falle einer Missachtung von Artikel 41 Absatz 1 Avig vorsieht, nicht anwendbar. Die Arbeitnehmenden haben indessen weiterhin das Recht, zur Schadensminderung eine geeignete zumutbare Zwischenbeschäftigung zu suchen und anzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, von seiner in Artikel 32 Absatz 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) festgelegten Kompetenz Gebrauch zu machen und die vom anrechenbaren Arbeitsausfall abgezogene Karenzzeit bei Kurzarbeit auf einen Tag pro Beitragsperiode zu reduzieren. 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