{"id":20154172,"updated":"2023-07-28T05:30:58Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-05-04T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-02-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450306800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1493848800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3001,"gender":"m","id":4096,"name":"Gmür Alois","officialDenomination":"Gmür Alois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3064,"gender":"m","id":4158,"name":"Burgherr Thomas","officialDenomination":"Burgherr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3067,"gender":"m","id":4159,"name":"Chiesa Marco","officialDenomination":"Chiesa"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3069,"gender":"m","id":4160,"name":"Dettling Marcel","officialDenomination":"Dettling"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3089,"gender":"m","id":4168,"name":"Nicolet Jacques","officialDenomination":"Nicolet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3090,"gender":"m","id":4169,"name":"Page Pierre-André","officialDenomination":"Page"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3099,"gender":"m","id":4177,"name":"Walliser Bruno","officialDenomination":"Walliser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3102,"gender":"m","id":4179,"name":"Zuberbühler David","officialDenomination":"Zuberbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3110,"gender":"m","id":4209,"name":"Bigler Hans-Ulrich","officialDenomination":"Bigler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.4172","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Mindesteinkaufsbetrag für die Mehrwertsteuerrückerstattung liegt in unseren Nachbarländern zwischen 0 und 175 Euro. Die Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person (auch Kinder) und Tag, wie sie vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegt wurde, ist im Vergleich dazu eindeutig zu hoch angesetzt. Sie lädt in der Schweiz wohnhafte Personen und Familien geradezu ein, ihren ganzen alltäglichen Konsumbedarf auf einfachste Art und Weise mehrwertsteuerfrei im Ausland zu decken. <\/p><p>Dieser \"Einkaufstourismus\" schädigt die Schweizer Wirtschaft, insbesondere unseren Detailhandel in Grenznähe, in einem ganz beträchtlichen Masse. Er gefährdet Arbeitsplätze und führt zu umweltbelastendem Mehrverkehr. <\/p><p>Gleichzeitig entgehen dem Schweizer Fiskus Hunderte Millionen Franken an Mehrwertsteuer. Damit wird insbesondere auch die Finanzierung unserer Sozialwerke, von welchen die gleichen Leute auch profitieren wollen, untergraben.<\/p><p>Der administrative Mehraufwand durch die Senkung der Wertfreigrenze dürfte sich in Grenzen halten. Von der Einfuhrsteuer bleiben befreit:<\/p><p>a. Geschenke, die eine Privatperson mit Wohnsitz im Ausland an eine Privatperson mit Wohnsitz im Inland sendet: bis zu einem Wert von 100 Franken pro Sendung, mit Ausnahme von Tabakfabrikaten und alkoholischen Getränken; und<\/p><p>b. persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant, die nach den Artikeln 63 und 64 der Zollverordnung vom 1. November 2006 zollfrei sind.<\/p><p>In der geltenden Verordnung des Bundesrates gilt ohnehin schon eine Untergrenze von 5 Franken für die Erhebung der Steuer, die somit in etwa nun auch bei der Wertfreigrenze bei den Waren des Reiseverkehrs gelten würde.<\/p><p>Gemessen an der Stationierung von MWST-Rückerstattungs-Automaten dürfte es ausserdem ein Leichtes sein, auch MWST-Entrichtungs-Automaten einzuführen. Allenfalls liessen sich diese Automaten sogar kombinieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine Anpassung der Wertfreigrenze an den durchschnittlichen Mindesteinkaufsbetrag für die Mehrwertsteuerrückerstattung der Nachbarländer würde eine Senkung der Wertfreigrenze von heute 300 Franken auf 100 bis 150 Franken bedeuten.<\/p><p>Der Grund des gegenwärtig boomenden Einkaufstourismus liegt nicht in der Höhe der Wertfreigrenze, sondern in der Frankenstärke und den Preisunterschieden zum Ausland. Eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken hätte beispielsweise zur Folge, dass eine Person gegenüber heute lediglich bis zu 24 Franken mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste. Diese Mehrkosten hätten angesichts der sich tendenziell vergrössernden Preisdifferenzen der Produkte zwischen In- und Ausland keine nennenswerte Auswirkung auf das Einkaufsverhalten der Konsumenten und Konsumentinnen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen. Der Einkaufstourismus würde dadurch nicht merklich abnehmen.<\/p><p>Die Wertfreigrenze von 300 Franken gilt bereits seit dem Jahr 2002. In der Zwischenzeit sind die Konsumentenpreise in der Schweiz um 6,5 Prozent gestiegen. Eine Senkung der Wertfreigrenze stiesse daher bei Konsumenten und Konsumentinnen auf wenig Verständnis. Aus politischer Sicht würde sich der Bundesrat zudem dem Vorwurf aussetzen, die \"Hochpreisinsel Schweiz\" zusätzlich abzuschotten und damit die Konsumenten und Konsumentinnen im Inland noch mehr zu benachteiligen.<\/p><p>Die Senkung der Wertfreigrenze würde zudem zu einer noch grösseren Diskrepanz zu den Bestimmungen der EU führen. Personen, die von der Schweiz in die EU reisen, können Waren bis 300 Euro, Flugreisende sogar bis 430 Euro abgabenfrei in die EU einführen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in der Schweiz zurzeit der Mehrwertsteuer-Normalsatz 8 Prozent beträgt, während dieser in unseren Anrainerstaaten mehr als doppelt so hoch ist.<\/p><p>Bei einer tieferen Wertfreigrenze ist schliesslich anzunehmen, dass öfters ins Ausland gefahren würde, was wiederum zu noch mehr Verkehr führen würde. Es wäre deshalb mit einer noch verschärfteren Stauproblematik an den Grenzzollstellen zu rechnen. Zudem wäre mit einer Zunahme der Verzollungen und wohl auch mit einer Erhöhung des Schmuggels zu rechnen. Wegen der irregulären Migration und Kriminalitätsbekämpfung könnten auch die knappen Ressourcen des Grenzwachtkorps nicht vermehrt im Reiseverkehr (Kontrolltätigkeiten und Inkasso der Einfuhrabgaben) eingesetzt werden.<\/p><p>Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat eine Senkung der Wertfreigrenze nicht als zielführend.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Wertfreigrenze gemäss MWST-Gesetzgebung dem durchschnittlichen Mindesteinkaufsbetrag für die Mehrwertsteuerrückerstattung der Nachbarländer anzupassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Den Einkaufstourismus nicht mit Steuergeschenken fördern"}],"title":"Den Einkaufstourismus nicht mit Steuergeschenken fördern"}