﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154186</id><updated>2023-07-28T05:26:50Z</updated><additionalIndexing>15;2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-02-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2743</code><gender>f</gender><id>4030</id><name>Birrer-Heimo Prisca</name><officialDenomination>Birrer-Heimo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2417</code><gender>f</gender><id>354</id><name>Semadeni Silva</name><officialDenomination>Semadeni</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2738</code><gender>m</gender><id>4018</id><name>Maire Jacques-André</name><officialDenomination>Maire Jacques-André</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2792</code><gender>m</gender><id>4076</id><name>Hadorn Philipp</name><officialDenomination>Hadorn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3026</code><gender>f</gender><id>4121</id><name>Gysi Barbara</name><officialDenomination>Gysi Barbara</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3036</code><gender>f</gender><id>4134</id><name>Munz Martina</name><officialDenomination>Munz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3094</code><gender>f</gender><id>4199</id><name>Seiler Graf Priska</name><officialDenomination>Seiler Graf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3104</code><gender>m</gender><id>4203</id><name>Barrile Angelo</name><officialDenomination>Barrile</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4186</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Datenübermittlung der Kantone an den Bund erfolgt nach geltendem Recht freiwillig. Der Bund verfügt jedoch über Vergleichsdaten von rund 50 Prozent der Lebensmittelbetriebe (Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien usw.), die in den letzten vier Jahren erhoben wurden. Das Konformitätsniveau der Betriebe mit den rechtlichen Anforderungen wird mit den Kategorien "sehr gut", "gut", "mangelhaft" und "schlecht" ausgewiesen. Ein Vergleich der Daten von 2011 bis 2014 zeigt, dass sich die Anzahl der Betriebe in der Kategorie "sehr gut" von etwas über 50 Prozent auf beinahe 70 Prozent verbessert hat. Die Anzahl der Betriebe in der Kategorie "schlecht" ist hingegen konstant bei rund 1 Prozent. Die detaillierte Auswertung der Daten ist auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfügbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Vergleich der Resultate zwischen den Kantonen ist nicht möglich, da aufgrund der Freiwilligkeit der Meldungen an den Bund nicht alle Kantone alle Daten übermitteln. Ein Vergleich zwischen den Kantonen wäre jedoch auch nicht sinnvoll. Aussagekräftiger ist die Analyse der Entwicklungen allgemein und spezifisch in den einzelnen Betriebskategorien, also beispielsweise, ob und warum die rechtlichen Anforderungen in einigen Betriebskategorien besser eingehalten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im neuen Lebensmittelgesetz ist die Einführung eines zentralen Informationssystems vorgesehen. Die Kantone werden damit zur Übermittlung der Daten verpflichtet sein. Dieses System wird auch zur nationalen Berichterstattung genutzt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Branchenleitlinien dienen dazu, die Anforderungen der Selbstkontrolle branchenweit zu regeln. Sie werden dazu betriebsspezifisch umgesetzt. Sie bieten den Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Anforderungen an ein umfassendes Hygienekonzept zu reduzieren und sich auf die Einhaltung der guten Herstellungs- und Hygienepraxis zu fokussieren. Eine Senkung der Beanstandungen kann jedoch nicht allein durch die Existenz der Branchenleitlinien erreicht werden. Um eine Senkung zu erreichen, ist entscheidend, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Die Veröffentlichung der Untersuchungsresultate dient der Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Die freiwillige Möglichkeit zur Bekanntgabe dieser Resultate wird im Kanton Zug noch wenig genutzt. Die Nachfrage durch die Konsumentinnen und Konsumenten ist bis zum jetzigen Zeitpunkt eher gering. Seit der Einführung der amtlichen Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe im Jahr 2009 hat jedoch die Zahl der als gut oder sehr gut bewerteten Betriebe von 83 Prozent auf 84 Prozent zugenommen, währenddem die Zahl der ungenügenden Betriebe von 1,9 Prozent auf 0,7 Prozent zurückgegangen ist. Für eine möglichst gute Lebensmittelsicherheit ist wichtig, dass die Lebensmittelkontrolle neben den klassischen Vollzugsaufgaben (Kontrolle, Beanstandung, Ergreifen von Massnahmen) auch eine Beratungsfunktion für die Betriebe wahrnimmt und diese bezüglich guter Hygiene und Umgang mit Lebensmitteln unterstützt. Modelle wie die Zuger Lösung sind somit als ein unterstützendes zusätzliches Instrument zu verstehen, die positive Wirkungen entfalten können, sobald sie etabliert sind und von den Konsumentinnen und Konsumenten genutzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus dem Kanton Zug sind uns keine negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Innerhalb der EU gibt es keine verbindlichen oder einheitlichen Regelungen. Dänemark, England, die Niederlande oder Belgien haben jedoch entsprechende Regelungen auf Landesebene eingeführt. In diesen Ländern ist die Publikation der amtlichen Bewertung, im Gegensatz zum Zuger Modell, obligatorisch und dementsprechend wirkungsvoller. In Dänemark wurde das Smiley-System (www.findsmiley.dk), das seit 2001 existiert, 2013 evaluiert. Alle der befragten Konsumenten kannten das System, und 85 Prozent konsultieren die Bewertung, bevor sie Lebensmittel in einem Laden kaufen oder in einem Restaurant konsumieren. Rund 60 Prozent der Betriebe sind heute in der höchsten Kategorie (Elite Smiley) klassiert, und die Anzahl hervorragender Betriebe nimmt stetig zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Deutschland konnte sich hingegen ein System wie in Dänemark nicht durchsetzen. Eine entsprechende Regelung wurde in Deutschland bis heute nur in einzelnen Bundesländern eingeführt und ist umstritten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Bei der Beratung der Revision des Lebensmittelgesetzes 2013 verzichtete das Parlament darauf, eine schweizweit einheitliche Regelung zu schaffen, die den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit gibt, Ergebnisse von Kontrollen in Lebensmittelbetrieben einzusehen. Die Gastrolobby setzte sich vehement gegen mehr Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen ein, unter anderem mit dem Verweis auf die neuen brancheninternen Hygiene-Leitlinien ("Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe", GVG), welche Gastrosuisse 2013 lancierte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits in der parlamentarischen Diskussion wurde verschiedentlich auf die erfolgreich eingeführte Lösung im Kanton Zug verwiesen, wo Lebensmittelbetriebe nach der Kontrolle ein Hygienezeugnis erhalten und dies veröffentlichen können. Dadurch konnte die Anzahl Beanstandungen gesenkt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist 2013 und 2014 die Anzahl beanstandeter Betriebe in den Kantonen gesunken? Welche Kantone haben am besten abgeschnitten, welche am schlechtesten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erachtet er aufgrund dieser Zahlen die brancheninternen Hygiene-Leitlinien als taugliches Instrument, um das Ziel zu erreichen, die Zahl der lebensmittelhygienischen Beanstandungen deutlich zu senken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erweist sich die Zuger Lösung längerfristig als geeignetes Modell, um die Anzahl Beanstandungen zu senken und somit die Hygiene in Lebensmittelbetrieben zu verbessern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Kam es im Kanton Zug als Folge der Transparenz-Regelung zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Falls ja, inwiefern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie beurteilt er die Regelungen innerhalb der Europäischen Union?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für mehr Transparenz in Restaurants. Bewährt sich die freiwillige Branchenlösung?</value></text></texts><title>Für mehr Transparenz in Restaurants. Bewährt sich die freiwillige Branchenlösung?</title></affair>