﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154208</id><updated>2023-07-28T05:37:17Z</updated><additionalIndexing>2841;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2784</code><gender>m</gender><id>4084</id><name>Pezzatti Bruno</name><officialDenomination>Pezzatti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-07T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-03-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-03-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel Thomas</name><officialDenomination>Weibel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2715</code><gender>m</gender><id>3912</id><name>Wasserfallen Christian</name><officialDenomination>Wasserfallen Christian</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2678</code><gender>f</gender><id>3875</id><name>Eichenberger-Walther Corina</name><officialDenomination>Eichenberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2761</code><gender>m</gender><id>4054</id><name>Vitali Albert</name><officialDenomination>Vitali</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2766</code><gender>f</gender><id>4060</id><name>Schneeberger Daniela</name><officialDenomination>Schneeberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2772</code><gender>m</gender><id>4067</id><name>Brand Heinz</name><officialDenomination>Brand</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2799</code><gender>m</gender><id>4094</id><name>Hess Lorenz</name><officialDenomination>Hess Lorenz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3029</code><gender>m</gender><id>4124</id><name>Schilliger Peter</name><officialDenomination>Schilliger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3033</code><gender>f</gender><id>4129</id><name>Herzog Verena</name><officialDenomination>Herzog Verena</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2660</code><gender>f</gender><id>1346</id><name>Moret Isabelle</name><officialDenomination>Moret Isabelle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2623</code><gender>m</gender><id>1109</id><name>Pfister Gerhard</name><officialDenomination>Pfister Gerhard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3103</code><gender>f</gender><id>4202</id><name>Sauter Regine</name><officialDenomination>Sauter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3110</code><gender>m</gender><id>4209</id><name>Bigler Hans-Ulrich</name><officialDenomination>Bigler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2784</code><gender>m</gender><id>4084</id><name>Pezzatti Bruno</name><officialDenomination>Pezzatti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4208</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verordnungsänderungen der KVV wurden auf den 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt, diejenigen der KLV auf den 15. November 2015. Dieses neue System der Überprüfung der Medikamentenpreise ist willkürlich, weil die Reihenfolge der zu überprüfenden Medikamente für die Jahre 2016 bis 2018 auf einem Entscheid mittels Los beruht. Die neuen Mechanismen berücksichtigen namentlich die stark divergierende wirtschaftliche Betroffenheit der einzelnen Pharmafirmen aufgrund ihrer Produktesortimente überhaupt nicht. Dies wiederum könnte sich auf die Versorgungssicherheit auswirken, jedenfalls ist aber mit beträchtlichen wirtschaftlichen Folgen für die übermässig betroffenen Pharmafirmen - namentlich die KMU - zu rechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die ersten drei Jahre (2016-2018) des neuen Systems der Überprüfung der Medikamentenpreise sind somit geeignete Übergangsbestimmungen zu schaffen. Die zu schaffende Regelung kann sich grundsätzlich an diejenige anlehnen, die im Rahmen der Massnahmen des Bundesrates zur Kostendämpfung im Medikamentenbereich am 22. Oktober 2009 kommuniziert wurde. Darin heisst es u. a. namentlich: "Ergibt die ausserordentliche Überprüfung, dass die Preise eines Präparates gesenkt werden müssen, so kann die Preissenkung stufenweise erfolgen."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dieser beantragten Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen über drei Jahre (2016-2018) wird das Ziel des Bundesrates, Einsparungen bei den Medikamentenkosten zu erzielen, kumulativ über die einzelnen drei Jahre ebenfalls erreicht. Aber ohne diese wichtige und sinnvolle Staffelung für unverhältnismässig schwer betroffene Unternehmen sind zahlreiche Beschwerden und langwierige Verfahren vor Gericht zu erwarten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte bereits anlässlich der Fragestunde vom 8. Dezember 2015 bei der Beantwortung der Frage Pezzatti 15.5601, "Überprüfung der Medikamentenpreise für die Jahre 2016 bis 2018", Gelegenheit, sich zur Einführung einer gestaffelten Preissenkung zu äussern, und hat diese abgelehnt. Er ist sich bewusst, dass die Pharmaunternehmen - insbesondere aufgrund des Wechselkurszerfalls - im Rahmen der kommenden Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre erneut Preissenkungen verkraften müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neue Einteilung des zu prüfenden Arzneimittels in ein Überprüfungsjahr ist nicht willkürlich. Mittels der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre anhand der Zugehörigkeit eines Arzneimittels zu einer therapeutischen Gruppe ist gewährleistet, dass Arzneimittel der gleichen Indikation zum gleichen Zeitpunkt überprüft werden. Konkurrierende Pharmaunternehmen werden gleich behandelt, und es kommt nicht mehr vor, dass eine Zulassungsinhaberin noch bis zwei Jahre von höheren Preisen profitieren kann, während eine Konkurrenzfirma bereits Preissenkungen für ein ähnliches Arzneimittel hinnehmen musste. Genau diese Ungleichbehandlung wurde denn auch im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre in den Jahren 2012 bis 2014 vonseiten der Pharmaindustrie bemängelt. Die in der Motion geforderten stufenweisen Preissenkungen würden wieder vorübergehend zu ungleichen Preisen innerhalb einer Indikation führen. Mit einer Lösung, bei der jährlich nur ein Drittel der Arzneimittel der Spezialitätenliste überprüft wird, ist nicht zu verhindern, dass einzelne Zulassungsinhaberinnen früher von der Überprüfung betroffen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auf längere Sicht ein Ausgleich stattfindet. Die Zuordnung der drei Überprüfungseinheiten je Überprüfungsjahr mittels Losentscheid wurde in Kenntnis der betroffenen Zulassungsinhaberinnen durchgeführt, es gibt keinerlei sachliche Gründe für eine (andere) Zuordnung je Überprüfungsjahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund des Wechsels der Einteilung pro Überprüfungsjahr hat der Bundesrat entschieden, dass im Jahr 2015 auf eine Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre verzichtet wird, um der Planbarkeit für die Zulassungsinhaberinnen Rechnung zu tragen. Dies, obwohl aufgrund der Wechselkurssituation von verschiedener Seite eine umgehende Überprüfung aller Arzneimittel der Spezialitätenliste gefordert wurde und in der Zwischenzeit auch der neueste von Santésuisse und den Pharmaverbänden durchgeführte Auslandpreisvergleich der umsatzstärksten patentgeschützten Originalpräparate der Schweiz gezeigt hat, dass die Preise in der Schweiz nach wie vor mindestens 10 Prozent höher sind als in den Referenzländern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2015 festgehalten, dass im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit stets ein Auslandpreisvergleich (APV) und ein therapeutischer Quervergleich (TQV) durchzuführen sind. Da die seit 1. Juni 2015 geltenden Verordnungsbestimmungen weiterhin vorsehen, dass diese Überprüfung der Wirtschaftlichkeit primär mittels APV erfolgen soll, hat der Bundesrat das EDI beauftragt, auch im Jahr 2016 auf eine Durchführung zu verzichten und eine Anpassung der Verordnungsbestimmungen vorzubereiten, die ab dem Jahr 2017 eine gesetzeskonforme Durchführung der Überprüfung der Aufnahmebedingungen mittels APV und TQV vorsehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der nun erstmaligen Durchführung der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre mit neuem Überprüfungsrhythmus im Jahr 2017 steht die Tatsache gegenüber, dass den Zulassungsinhaberinnen spätestens seit der Zulosung der Überprüfungseinheiten je Überprüfungsjahr vom 5. Juni 2015 bekannt ist, welche Arzneimittel in welcher Reihenfolge überprüft werden. Bis zum Inkrafttreten von ersten Preissenkungen haben die Zulassungsinhaberinnen nun also ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Dies im Gegensatz zu vergangenen ausserordentlichen Überprüfungen, wie derjenigen im Jahr 2009, bei denen alle Arzneimittel der Spezialitätenliste gleichzeitig überprüft wurden und die Überprüfung innert weniger Monate beschlossen und umgesetzt wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass genügend Massnahmen getroffen wurden, um die Planbarkeit für die betroffenen Zulassungsinhaberinnen hinreichend zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, mittels geeigneter Übergangsbestimmungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die individuelle finanzielle Betroffenheit der in der Schweiz tätigen Pharmafirmen beim neuen Preisüberprüfungssystem für Medikamente angemessen berücksichtigt wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schaffung von Übergangsbestimmungen für das neue System der Überprüfung der Medikamentenpreise über die Jahre 2016 bis 2018</value></text></texts><title>Schaffung von Übergangsbestimmungen für das neue System der Überprüfung der Medikamentenpreise über die Jahre 2016 bis 2018</title></affair>