{"id":20154211,"updated":"2023-07-28T05:38:44Z","additionalIndexing":"12;2831","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-02-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3016,"gender":"f","id":4102,"name":"Bertschy Kathrin","officialDenomination":"Bertschy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3084,"gender":"f","id":4197,"name":"Marti Min Li","officialDenomination":"Marti Min Li"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4211","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Bundesgericht stellte 2014 fest, dass die Einführung der Obergrenzen und der fixen Verhältniszahlen in Artikel 60 Absatz 2 URG bei ihrer Einführung 1992 das Ergebnis einer politischen Wertung waren (BGE 140 II 305). Bundesrat und Parlament haben stets unterstrichen, dass man in der Schweiz von kreativer Arbeit leben können muss. Im heutigen Umfeld erweist sich die fixe Ausgestaltung von Artikel 60 Absatz 2 als weder zeitgemäss noch zielführend: Bei ihrer Einführung stand bei der Musik der direkte Verkauf von Tonträgern als Einkommensquelle im Vordergrund. Durch die Digitalisierung, die damit verbundene Internetpiraterie und die starke Stellung der ISP ist dieser Markt jedoch um etwa 70 Prozent geschrumpft. Darunter leiden vor allem die kleineren und mittleren Interpreten und Hersteller, für die andere Einnahmequellen (wie hohe Konzertgagen) nicht zur Verfügung stehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/5. Bei der vom Interpellanten erwähnten Musiknutzung über das Internet ist die Grenze von 10 Prozent bzw. 3 Prozent nicht anwendbar. Die angesprochenen Grenzen beziehen sich nur auf die der Bundesaufsicht unterstehenden Rechte. Die Online-Verbreitung von Musik fällt grundsätzlich nicht darunter. In denjenigen Bereichen, in welchen die Grenze von 10 Prozent bzw. 3 Prozent zur Anwendung gelangt, haben sich die Umsätze seit der Einführung der Grenze fast verdreifacht.<\/p><p>2. Artikel 60 Absatz 2 URG ermöglicht mit der Formulierung \"in der Regel\" sowie dem Vorbehalt eines angemessenen Entgelts eine flexible Anwendung der Prozentzahlen. So hat die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), welche die Angemessenheit der Vergütung für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten überprüft, bereits mehrfach eine Überschreitung der 3-Prozent-Hürde genehmigt. Ein Überschreiten der Regelhöchstwerte von 10 Prozent bzw. 3 Prozent ist nach Auffassung der ESchK beispielsweise möglich, wenn es um die Zusammenfassung verschiedener Nutzungen in einem Tarif geht.<\/p><p>3.\/6. Die Streichung der Prozentgrenzen in Artikel 60 Absatz 2 URG hat sich in der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts Agur 2012 als nicht mehrheitsfähig erwiesen, weshalb eine solche Änderung auch nicht in die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes aufgenommen wurde. Die vom Bundesrat Ende 2015 verabschiedete Vorlage soll wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der Schweiz als Standort der Kulturwirtschaft beitragen, indem sie die Pirateriebekämpfung massgeblich vereinfacht und effektiver macht.<\/p><p>4. Vergleiche mit ausländischen Gesetzen und deren Anwendung sind aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen sehr schwierig. Die ESchK hat die Aussagekraft eines solchen Auslandvergleichs im Fall der Vergütung für verwandte Schutzrechte in einem kürzlich ergangenen Entscheid infrage gestellt, und das Bundesgericht hat diese Auffassung gestützt. Die obenbeschriebene Flexibilität von Artikel 60 Absatz 2 URG gewährleistet, dass kein Standortnachteil für Schweizer Interpreten und Produzenten besteht.<\/p><p>Obwohl die Grenze von 10 Prozent bzw. 3 Prozent bei der vom Interpellanten erwähnten Musiknutzung über das Internet nicht anwendbar ist, sind die Online-Geschäftsmodelle zur Musiknutzung über das Internet auf dem Prüfstand. In der EU bestehen ebenso wie in der Schweiz Bedenken, dass die Verhandlungsposition von Interpreten zu schwach ist, um eine angemessene Vergütung erzielen zu können. Die EU prüft deshalb gegenwärtig die Situation im Detail. Der Bundesrat wird die Entwicklungen in der EU weiterhin aktiv verfolgen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage zur Reform des Urheberrechtes (URG) einige Fragen offengelassen. Er wird deshalb eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Die Art der Werknutzung hat sich seit der Einführung der Höchstgrenzen in Artikel 60 Absatz 2 URG revolutioniert, die Umsätze sind seither massiv gesunken. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Höchstgrenzen seit deren Einführung auf die Höhe der Entschädigung von Urhebern und Interpreten und auf die Attraktivität der Schweiz als Standort der Kulturwirtschaft?<\/p><p>2. Wie beurteilt er den Widerspruch in Artikel 60 Absatz 2 URG, wo das Kriterium der Angemessenheit durch die Festlegung von fixen Obergrenzen obsolet gemacht wird, sowie eines fixen Verhältnisses Urheber-\/Leistungsschutzrechte von 10 zu 3? Wie hoch ist aus seiner Sicht ein \"angemessenes Entgelt\"?<\/p><p>3. Sieht er heute zwingende Gründe, welche die Aufrechterhaltung dieser in Widerspruch zur Vertragsfreiheit stehenden Regelung rechtfertigen?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die schweizerische Regelung im Vergleich zur Situation in zahlreichen europäischen Staaten? Welche Möglichkeiten sieht er, um Standortnachteile für Schweizer Interpreten und Produzenten zu kompensieren?<\/p><p>5. Wie kann die Regelung so auf neue Nutzungsformen angepasst werden, dass die Berechtigten ein \"angemessenes Entgelt\" erzielen können?<\/p><p>6. Ist er bereit, eine Flexibilisierung von Artikel 60 Absatz 2 URG in der Botschaft zur URG-Revision zu prüfen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Urheberrechtsgesetz. Modernisierung vervollständigen dank Vertragsfreiheit?"}],"title":"Urheberrechtsgesetz. Modernisierung vervollständigen dank Vertragsfreiheit?"}