﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154218</id><updated>2023-07-28T05:36:36Z</updated><additionalIndexing>34;36</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3030</code><gender>m</gender><id>4125</id><name>Rutz Gregor</name><officialDenomination>Rutz Gregor</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-12-15T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-02-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-12-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2715</code><gender>m</gender><id>3912</id><name>Wasserfallen Christian</name><officialDenomination>Wasserfallen Christian</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3030</code><gender>m</gender><id>4125</id><name>Rutz Gregor</name><officialDenomination>Rutz Gregor</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4218</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Der Bundesrat nahm nur deshalb eine kurze Beurteilung der genannten Studie vor, weil er im Rahmen der Fragestunde vom 14. Dezember 2015 von Nationalrat Aebischer darum gebeten worden war. Der Bundesrat stützt sich bei derartigen Antworten in der Regel auf das Expertenwissen der Verwaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Beurteilung der Wissenschaftlichkeit einer quantitativen Studie gelten die allgemeinen Kriterien der empirischen Sozialwissenschaft. Wissenschaftlichen Standards folgt eine solche Studie, wenn sie präzise definiert, welcher Gegenstand mittels welcher Fragestellung und Methode wie untersucht wird. Diese Darlegung ermöglicht Aussenstehenden, die Ergebnisse zu überprüfen und dabei zu den gleichen Ergebnissen und Schlussfolgerungen zu gelangen wie die Studienautoren. Dies ist bei der Studie "Service privé" nach Auffassung des Bundesrates nicht gegeben. Selbstverständlich aber begrüsst der Bundesrat sämtliche Arbeiten und Beiträge, welche die Debatte zum Service public anstossen und zu alimentieren vermögen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei den Programmanalysen, welche im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation erstellt werden, handelt es sich um empirische sozialwissenschaftliche Studien. Die Programmanalysen untersuchen anhand aufgezeichneter Radio- und Fernsehprogramme sekundengenau die entsprechenden Strukturen, Inhalte und Akteure und zeichnen deshalb ein präzises und detailliertes Bild des Umfangs und der Inhalte der Programme. Die Studie "Service privé" stützt sich bei ihren Ausführungen offenbar nicht auf das ausgestrahlte Programm, wie es die Studien im Auftrag des Bakom tun, sondern auf Programmdokumentationen und Auskünfte der Veranstalter. Sie kann deshalb auch nicht genaue Auskunft über den Umfang und die konkreten Inhalte der Programme geben. Die Studie "Service privé" und die Programmanalysen des Bakom können deshalb nicht miteinander verglichen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Neben den jährlich analysierten 13 Fernseh- und 21 Radioprogrammen mit einem Gebührenanteil werden regelmässig auch nichtgebührenfinanzierte Programme untersucht. Tele Züri ist seit 2011 Teil der jährlich durchgeführten Programmanalysen im Regionalfernsehbereich. Die kommerziellen Radios ohne Gebührenanteil werden seit 2009 untersucht. In den Jahren 2012 und 2013 wurden alle privaten UKW-Radios untersucht. Die Programmanalysen des Bakom sind auf dessen Website publiziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat kann sich durchaus vorstellen, weiterführende Studien erstellen zu lassen, insbesondere auch aus ökonomischer Perspektive. Solche Studien würden aber voraussetzen, dass alle untersuchten Veranstalter umfassenden Einblick in ihre finanziellen Aufwände und Erträge gestatten würden. Allerdings sind solche Studien aufwendig und teuer und daher nur nach Massgabe des zur Verfügung stehenden Forschungskredits durchführbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6.-8. Der Bundesrat wird sich zu diesen Fragen im vom Postulat 14.3298 geforderten "Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG" äussern, welcher voraussichtlich bis Mitte 2016 vorliegen wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In seiner Frage 15.5611 interessierte sich Nationalrat Matthias Aebischer für die Haltung des Bundesrates zur Studie "Service privé - Eine Analyse der Angebote des privaten Rundfunks", welche die Universität St. Gallen kürzlich publiziert hat. Die schnippische Antwort des Bundesrates wirft indessen mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Klärung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wenn er die genannte Studie als "nicht repräsentativ" und darum "nicht wissenschaftlichen Kriterien" entsprechend bezeichnet, welche Kriterien der Wissenschaftlichkeit legt er dabei an? Wie definiert er also die "Repräsentativität" oder "Wissenschaftlichkeit" von empirischen Studien?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Betrachtet er es als seine Aufgabe, die wissenschaftliche Qualität der Studien Schweizer Universitäten zu beurteilen? Woraus leitet er seine Befähigung hierzu ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wenn er feststellt, die Studie der Universität St. Gallen könne nicht mit den Programmanalysen des Bundesamtes für Kommunikation verglichen werden, welchen Widerspruch zwischen diesen Studien meint der Bundesrat zu erkennen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Studien des Bundesamtes für Kommunikation gibt es, die das Angebot privater, nichtgebührenfinanzierter TV- und Radio-Programme inhaltsanalytisch in ihrer ganzen Breite untersuchen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Würde er es als sinnvoll betrachten, umfassende Analysen privater, nichtgebührenfinanzierter TV- und Radio-Programme zu erstellen, um Überschneidungen zwischen diesen privaten und den gebührenfinanzierten Programmen identifizieren zu können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie beurteilt er inhaltlich die Quintessenz der Studie der Universität St. Gallen, nach der das breite Angebot der gebührenfinanzierten Programme die privaten Programme in ihrer Entwicklung behindert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie beurteilt er die Schlussfolgerung der Studie, nach der Schweizer Konsumenten heute durch Gebühren für Programme bezahlen müssen, die sie durch private Angebote auch kostenlos empfangen könnten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie beurteilt er die Schlussfolgerung der Studie, nach der gebührenfinanzierte Sender durch ihre finanzkräftige Nachfrage die Kosten für in- und ausländische Sendungen in die Höhe treiben und so privaten, nichtgebührenfinanzierten Programmen die Refinanzierung erschweren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Studie der Universität St. Gallen zum Leistungsangebot privater Medien</value></text></texts><title>Studie der Universität St. Gallen zum Leistungsangebot privater Medien</title></affair>