{"id":20154239,"updated":"2023-07-28T05:29:01Z","additionalIndexing":"66","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-02-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3051,"gender":"f","id":4149,"name":"Häsler Christine","officialDenomination":"Häsler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3058,"gender":"f","id":4184,"name":"Arslan Sibel","officialDenomination":"Arslan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4239","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Zuständigkeiten im Energiebereich sind gesetzlich geregelt: Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann. Gestützt auf Artikel 20 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) sorgt Swissgrid als nationale Netzgesellschaft für einen dauernden, diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes in der Schweiz.<\/p><p>1. Die Netzplanung berücksichtigt insbesondere den geschätzten zukünftigen Verbrauch und die künftige verfügbare Produktion. Die Berechnungen zur verfügbaren Produktion, zu deren Ausfallwahrscheinlichkeit und -dauer basieren auf historischen Daten. Kurzfristige temporäre Ausfälle von Produktionsanlagen fliessen nicht in die Netzplanung ein. Sie werden mit Ad-hoc-Netzsteuerungen und\/oder geänderter Produktionsplanung aufgefangen. Dies soll verhindern, dass die Netze überdimensioniert ausgebaut werden.<\/p><p>Die Netzkapazitäten im Übertragungsnetz, insbesondere bei der 380\/220-Kilovolt-Transformierung, werden jeweils im Winter unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsreserven maximal ausgenutzt. Swissgrid hat am 1. Dezember 2015 die besondere Ausgangslage für den Winter 2015\/16 frühzeitig erkannt, die aufgrund eines Zusammentreffens verschiedener Umstände zu einer Mangellage führen könnte: Im vorliegenden Fall handelt es sich einerseits um den ungeplant langen Ausfall grosser Produktionsanlagen (Kernkraftwerke Beznau 1 und 2). Andererseits sind die Füllstände der Speicherseen tiefer als im durchschnittlichen Mittel früherer Jahre, und die Laufwasserkraftwerke produzieren aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltend tiefen Niederschlagsmengen weniger Strom. Die mittel- und langfristige Netzplanung kann eine solche Kumulation zeitgleicher Ereignisse nicht berücksichtigen.<\/p><p>2. Der Wegfall der Kernkraftwerke Mühleberg und Beznau wurde im Strategischen Netz 2025 von Swissgrid berücksichtigt. Deren Kompensation wurde je nach Szenario entweder weitgehend durch Zubau von Produktion aus erneuerbarer Energie in der Schweiz und\/oder durch Importe mit zusätzlichen 380\/220-Kilovolt-Transformatoren geplant. Bei den beiden grossen Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt, welche in das 380-Kilovolt-Netz einspeisen, stellt sich die Transformationsfrage nicht. Aus Sicht der Netzplanung ist es nötig, dass die für die Energiestrategie 2050 notwendige Netzinfrastruktur zeitgerecht gebaut werden kann. Deshalb sehen sowohl die Energiestrategie 2050 als auch die geplante Strategie Stromnetze (Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze) diverse Massnahmen zur Straffung der Verfahren vor. Ein zusätzlicher Import zur Deckung des Energiedefizits im Winter ist mit der derzeit vorhandenen Netzinfrastruktur ohne die zusätzlichen Transformatoren technisch nicht dauerhaft umsetzbar.<\/p><p>Nebst dem Wegfall der Kernkraftwerke plant Swissgrid in ihrem Strategischen Netz 2025 zusätzliche Transformierungskapazitäten. Hängig sind zum Beispiel Transformierungsprojekte in den Unterwerken Chippis und Mörel. Diese stehen in Zusammenhang mit der Leitungsachse Chamoson-Chippis-Lavorgo 380 Kilovolt, die im Bewilligungsverfahren ist. Die Transformierung in Mühleberg ist ein laufendes Projekt und bildet die Voraussetzung für die Spannungsumstellung der Leitung Bassecourt-Mühleberg. Ebenso ist die Tranformierung in Beznau mittelfristig geplant.<\/p><p>3.-5. Die Transformierung 380\/220 Kilovolt betrifft das Übertragungsnetz, da dieses auf der Spannungsebene 220\/380 Kilovolt betrieben wird. Die Aufgabe des dauernden, diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betriebs des Übertragungsnetzes liegt gemäss Artikel 20 Absatz 1 StromVG bei Swissgrid. Sie vereinbart gemäss Artikel 5 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) mit Netzbetreibern, Erzeugern und den übrigen Beteiligten die zur Aufrechterhaltung des sicheren Netzbetriebs notwendigen Massnahmen. Bei einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs kann Swissgrid gemäss Artikel 5 Absatz 4 StromVV Massnahmen anordnen oder selbst vornehmen. Sollten Anzeichen bestehen, dass Marktakteure ihren gesetzlichen Pflichten nicht hinreichend nachkommen, kann die Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) als zuständige Behörde eingreifen (Art. 22 Abs. 1 und 3 StromVG).<\/p><p>Es liegt grundsätzlich nicht am Bundesrat, Investitionen in das Netz zu verordnen. Der Bundesrat ist aus stromversorgungsrechtlicher Optik erst dann zuständig, wenn die Versorgungssicherheit im Inland trotz der Vorkehrungen der Elektrizitätswirtschaft mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist. In diesem Fall kann der Bundesrat insbesondere Massnahmen zur Verstärkung und zum Ausbau von Elektrizitätsnetzen treffen (Art. 9 Abs. 1 Bst. c StromVG). Solche Massnahmen sind jedoch als Ultima Ratio zu sehen. Sie können nur ergriffen werden, wenn die Elektrizitätswirtschaft die Versorgungssicherheit aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten kann. Ein solcher Sachverhalt ist keinesfalls leichthin anzunehmen. Er ist nicht gegeben, wenn sich wegen dem Zusammenfall mehrerer, so nicht vorhersehbarer Umstände ein vorübergehender Netzengpass abzeichnet. Artikel 8 Absatz 5 StromVG, wonach der Bundesrat für Pflichtverletzungen Sanktionen einschliesslich Ersatzvornahmen vorsieht, ermächtigt den Bundesrat nicht dazu, Sanktionen auszusprechen.<\/p><p>Die primäre Aufgabe von Swissgrid liegt im diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes. Über diese Aufgabe wird lediglich eine wesentliche Grundlage für die sichere Versorgung der Schweiz gelegt, wie dem Wortlaut von Artikel 20 Absatz 1 StromVG zu entnehmen ist. Für die sichere Versorgung der Schweiz mit Elektrizität ist die Elektrizitätswirtschaft als Ganzes und nicht nur Swissgrid verantwortlich.<\/p><p>6. Die Marktakteure bzw. die Kraftwerkbetreiber sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der vertraglichen Pflichten frei, ihre Produktion zu planen und für Energielieferungen auf dem freien Markt und für die Grundversorgung sowie weitere Ertragsmöglichkeiten auf dem Markt für Systemdienstleistungen (SDL) einzusetzen. Die Abwägung zwischen Gewinnchancen und Risiken gehört integral in die alleinige Verantwortung der Marktakteure.<\/p><p>Für die Vorhaltung von Kraftwerkkapazitäten und Energie für den SDL-Einsatz ist Swissgrid verantwortlich. Sie verfügt auch über die Kompetenzen, entsprechende Produkte zu definieren und mittels Ausschreibungen zu beschaffen. Damit stellt Swissgrid sicher, dass in kritischen Situationen genügend Energie und Leistung für die Sicherstellung der Netzstabilität zur Verfügung steht. Energiemangellagen aufgrund von Netzengpässen sind grundsätzlich auch durch die Netzbetreiber zu beheben. Swissgrid hat dazu die gesetzliche Kompetenz (Art. 20 StromVG), um über die Festlegung von Netzkapazitäten an den Grenzen und deren Bewirtschaftung zu entscheiden und im Gefährdungsfall auch Regelungen mit Kraftwerkbetreibern festzulegen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Swissgrid vermeldete diese Woche, dass die Versorgungssituation diesen Winter \"angespannt\" sei. Als Gründe wurde genannt, dass erstens Beznau 1 und 2 wegen Sicherheitsmängeln (vorerst) stillgelegt seien und zweitens die Wasserkraft diesen Ausfall nicht ausgleichen könne, weil aufgrund des trockenen Sommers die Flüsse weniger Wasser führen und der Füllstand der Speicherseen tief ist.<\/p><p>Was Swissgrid nicht oder zumindest nicht explizit genug sagt, ist Folgendes: Die angespannte Situation bezieht sich nur auf die Spannungsebene 220 Kilovolt. Auf der höchsten Spannungsebene (380 Kilovolt) hat es - im Winter wie im Sommer - mehr als genug Strom. Um Strom von der höchsten Spannungsebene auf die untere Spannungsebene zu bringen, braucht es Transformatoren, wie auch Swissgrid zugibt.<\/p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Wieso wurde nicht vorzeitig erkannt, dass bei einem trockenen Sommer sowie Ausfall von Beznau 1 und 2 ein Engpass bei den Transformatoren besteht?<\/p><p>2. Wie bereitet sich Swissgrid auf das Szenario vor, bei welchem alle AKW in den nächsten Jahren abgestellt werden müssen (ein solches Szenario könnte aufgrund neuer Erkenntnisse zu Mängeln beim Bau der Schweizer AKW oder einer unmittelbaren Gefahr eines terroristischen Anschlages eintreffen)?<\/p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die notwendige Leistung von Transformatoren installiert wird?<\/p><p>4. Wie stellt er sicher, dass Swissgrid ihrer Aufgabe zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nachkommt?<\/p><p>5. Was unternimmt er, damit die Unterlassung in Bezug auf den Transformatoren-Engpass zwischen den Spannungsebenen 220 Kilovolt und 380 Kilovolt untersucht und aufgearbeitet wird?<\/p><p>6. Die Leerung der Speicherseen hängt auch von deren Betrieb ab. Hat er die Möglichkeit, zu verhindern, dass wegen hohen Strompreisen im November die Speicherseen aus kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Überlegungen entleert werden, aber dann riskieren wird, in den kritischen Monaten zu wenig produzieren zu können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Versorgungssicherheit. Wieso besteht ein Engpass bei den Transformatoren?"}],"title":"Versorgungssicherheit. Wieso besteht ein Engpass bei den Transformatoren?"}