{"id":20154249,"updated":"2023-07-28T05:26:20Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-12-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-02-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1513292400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4249","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Studie der argentinischen Universität La Plata weist in gewissen Hygieneartikeln Glyphosat nach, äussert sich jedoch nicht zu den Messwerten in Bezug auf die Gesundheitsrisiken für die Benutzerinnen. Die in dieser Studie gemessenen Glyphosatwerte bewegen sich jedoch in Konzentrationen, die tausendmal geringer sind als diejenigen Werte, die in Lebensmitteln als gesundheitlich unbedenklich festgelegt worden sind.<\/p><p>1. In der Schweiz werden Windeln, Binden und Tampons als Gebrauchsgegenstände betrachtet und müssen daher den Anforderungen der Gesetzgebung zu den Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen entsprechen. Die Gesetzgebung verlangt vom Hersteller nicht, dass er die Zusammensetzung dieser Hygieneartikel angibt. Für die in der Interpellation genannten Chemikalien wie Glyphosat oder Dioxin würde diese Pflicht zur Kennzeichnung der Zusammensetzung ohnehin nicht gelten, da sie nicht als Bestandteile, sondern als Schadstoffe eines Bestandteils dieser Windeln, hygienischen Binden oder Tampons gelten würden. Das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht verlangt nicht, dass die Schadstoffe der Bestandteile deklariert werden.<\/p><p>2. In der Schweiz (Art. 23 LMG; SR 817.0) gilt für diese Art von Produkten der Grundsatz der Selbstkontrolle, wie dies übrigens auch in der EU (Art. 17 der Verordnung (EU) 178\/2002) der Fall ist. Alle potenziellen Risiken dieser Hygieneartikel für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten, auch diejenigen im Zusammenhang mit Schadstoffen, müssen durch den Hersteller beurteilt werden. Falls Risiken festgestellt werden, muss er geeignete Massnahmen ergreifen, um die Unschädlichkeit des Produkts sicherzustellen, das er in Verkehr bringen will. Die durch die kantonalen Laboratorien durchgeführten amtlichen Kontrollen überprüfen die Umsetzung der Selbstkontrolle durch die Unternehmen (Risikobeurteilung, ergriffene Massnahmen und schriftliche Erfassung der Massnahmen). Diese Kontrollen beinhalten die Prüfung der Dokumentation und nötigenfalls Analysen. Es wurden noch keine Kontrollen über Glyphosatrückstände durchgeführt. Sollte sich herausstellen, dass Rückstände dieses Schadstoffs eine Gefahr für die Gesundheit darstellen - was nicht der Fall ist, wenn man sich auf die in der Studie gemessenen Werte bezieht -, würde der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den kantonalen Laboratorien Kontrollen vorsehen. Die Unternehmen sind sehr auf ihren guten Ruf bedacht, und es ist nicht in ihrem Interesse, Produkte auf den Markt zu bringen, die die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährden.<\/p><p>3. Die allgemeinen Bestimmungen des Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerechts legen fest, dass unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen verwendete Gebrauchsgegenstände nur in einer die menschliche Gesundheit nicht gefährdenden Menge Stoffe abgeben dürfen. Um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Windeln, Binden und Tampons den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen die Hersteller also heute bereits der besonderen Verwendung dieser Hygieneartikel Rechnung tragen (Verwendungszweck, Kontakt mit sensiblen Körperteilen, Dauer des Kontakts usw.). Aus diesem Grund und in Übereinstimmung mit der EU scheint eine spezifische Regelung für diese Artikel derzeit nicht erforderlich. Dem Bundesrat ist die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein wichtiges Anliegen. Er verfolgt die Situation und ist nötigenfalls bereit, insbesondere aufgrund der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Gesetzgebung anzupassen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der argentinischen Universität La Plata enthalten 85 Prozent der hygienischen Binden und Tampons Glyphosat, ein Herbizid, das von Monsanto unter dem Namen Roundup vertrieben wird. Die Erklärung: Beinahe die gesamte Baumwolle, die in Argentinien verwendet wird, ist gentechnisch verändert. Das stark kritisierte Glyphosat stört den Stoffwechsel des Menschen und wird von der WHO als \"wahrscheinlich krebserregend\" eingestuft. <\/p><p>Das ist noch nicht alles: Die Produkte für die Damenhygiene sollen auch Dioxin enthalten, einen langlebigen organischen Schadstoff, der von der WHO klar als krebserregend eingestuft wird. Dioxin kann entstehen, wenn Viskose mit Chlor behandelt wird. Dieses Vorgehen wird von den Produzenten anscheinend angewandt, um ihre Produkte zu bleichen. <\/p><p>Das Problem liegt darin, dass die grössten Hersteller sich weigern, die Bestandteile dieser Produkte preiszugeben. Die Befürchtung, unfreiwillig giftigen Substanzen ausgesetzt zu sein, erklärt den riesigen Erfolg, den die Petition einer jungen Französin zurzeit verzeichnet, die nach mehr Transparenz verlangt. <\/p><p>Sowohl in der Schweiz als auch in anderen europäischen Ländern gelten die hygienischen Binden und Tampons als Gebrauchsgegenstände, und nichts zwingt die Hersteller, die Liste der Bestandteile offenzulegen. Nur ein spezieller Status, wie ihn beispielsweise Medikamente haben, würde die Hersteller zwingen, alle Bestandteile auf der Verpackung aufzuführen. <\/p><p>Wir haben das Recht zu wissen, was die Gegenstände beinhalten, die wir direkt auf der Haut oder sogar in uns tragen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: <\/p><p>1. Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung benutzt die erwähnten Produkte. Sollte die Tatsache, dass diese Produkte möglicherweise giftige Substanzen enthalten, von den Behörden nicht stärker beachtet werden? Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, es sei von grundlegender Bedeutung, die genaue Zusammensetzung der Damenhygieneprodukte und Windeln zu kennen? <\/p><p>2. Für diese Art von Produkten gilt in der Schweiz das Prinzip der Selbstkontrolle. Die Hersteller, Importeure und Verteiler müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie in Verkehr bringen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ist es nicht etwas blauäugig, Grossunternehmen wie beispielsweise Johnson &amp; Johnson oder Procter &amp; Gamble, die diese Produkte herstellen, blind zu vertrauen? <\/p><p>3. Es handelt sich hier um ein Produkt, das eine Frau durchschnittlich einen Fünftel ihres Lebens lang im Körper trägt, das heisst, das direkt mit den Schleimhäuten in Kontakt kommt, die definitionsgemäss sehr aufnahmefähig sind. Verdient ein solches Produkt nicht einen speziellen Status?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Woraus bestehen die Windeln, hygienischen Binden und Tampons, die in der Schweiz verkauft werden?"}],"title":"Woraus bestehen die Windeln, hygienischen Binden und Tampons, die in der Schweiz verkauft werden?"}