{"id":20154257,"updated":"2023-07-28T05:23:54Z","additionalIndexing":"04;1216","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-02-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497218400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4257","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die demografische Entwicklung in den Städten und vermehrte Gemeindefusionen haben in zahlreichen Kantonen dazu geführt, dass die kommunalen Legislativen eine grosse politische Bedeutung erhalten haben. Die Lage unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Die Zahl der Gemeinden, die über ein gewähltes Gemeindeparlament verfügen, nimmt laufend zu. Aufgrund der Gemeindeautonomie und je nach kantonaler Gesetzgebung verfügen die Gemeindeparlamente über weitreichende Kompetenzen in zahlreichen Bereichen des Gemeinwesens. In vielen Städten sind sie aufgrund der grossen politischen Verantwortung und des bedeutenden Engagements ihrer Mitglieder - natürlich immer im Rahmen ihrer Zuständigkeiten - mit Kantonsparlamenten vergleichbar. Damit die gewählten Mitglieder ihre Aufgaben und Pflichten voll und ganz erfüllen können, scheint es angezeigt, die Bundesgesetzgebung so anzupassen, dass die Kantone im Zusammenhang mit notwendig gewordenen Reformen auch den Mitgliedern von Gemeindeparlamenten die parlamentarische Immunität garantieren können. Konkret soll für Mitglieder von gesetzgebenden Behörden die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Äusserungen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit im Gemeindeparlament gemacht haben, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können. Die Bundesgesetzgebung müsste es den Kantonen erlauben, wenn sie es für nötig und angebracht halten, einen gesetzlichen Rahmen vorzusehen, der festlegt, dass gegen ein Mitglied eines Gemeindeparlamentes kein Strafverfahren eingeleitet werden kann wegen allfälliger ehrverletzender Äusserungen während der Beratungen des Gemeindeparlamentes, in einer Kommission, in einem Kommissionsbericht oder in einer Interpellation, Anfrage oder Motion. Analog zur parlamentarischen Immunität auf Bundesebene müssten die Kantone die Verfahren zur Aufhebung der Immunität festlegen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass Delikte zu verfolgen sind und der staatliche Strafanspruch durchgesetzt werden muss. Eine die Strafverfolgung ausschliessende absolute Immunität kennt die Bundesverfassung für Äusserungen von Mitgliedern der Bundesversammlung, des Bundesrates sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers in den Räten und in deren Organen (Art. 162 Abs. 1 BV, vgl. auch Art. 16 des Parlamentsgesetzes und Art. 2 Abs. 2 des Verantwortlichkeitsgesetzes). In gleicher Weise gibt Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a der Schweizerischen Strafprozessordnung den Kantonen das Recht, die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder ihrer gesetzgebenden und richterlichen Behörden sowie ihrer Regierungen für Äusserungen im kantonalen Parlament auszuschliessen oder zu beschränken.<\/p><p>Das Bundesrecht ist bei Ausnahmen von der Strafverfolgung zurückhaltend, weil das Strafrecht grundsätzlich gegenüber allen gleich durchzusetzen ist und Ausschlüsse von der Strafverfolgung die Ausnahme bleiben sollten. Das Privileg, für Äusserungen im Parlament nicht strafrechtlich verfolgt zu werden, wurde 2007 im Rahmen der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) bestätigt. Die Möglichkeit der Einräumung der absoluten Immunität für Äusserungen kantonaler Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den kantonalen Parlamenten wurde damals auch auf Mitglieder der kantonalen Regierungen und richterliche Behörden ausgedehnt. Ein Antrag auf Einbezug der Mitglieder von Gemeindeparlamenten wurde allerdings nicht gestellt. Das Parlament beschränkte das Immunitätsprivileg bei der Beratung der Strafprozessordnung auf kantonale Parlamentarierinnen und Parlamentarier.<\/p><p>Es trifft zu, dass die geltenden Regelungen der Immunität für den Bund, die Kantone und die Gemeinden nicht ganz kohärent sind und zum Teil auch kritisiert werden. Möchte man über Änderungen diskutieren, wäre allerdings die Immunitätsregelung in alle Richtungen hin zu prüfen.<\/p><p>Der Bundesrat möchte deshalb das Immunitätsprivileg, das den Grundsatz der Strafverfolgung durchbricht, nicht voreilig ausdehnen. Er wird aber alle Aspekte dieser Frage in einem geeigneten Rahmen prüfen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, damit die Kantone, wenn sie es für nötig und angebracht halten, die parlamentarische Immunität auch für Mitglieder von Gemeindeparlamenten vorsehen können. Konkret soll es möglich sein, die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern von Gemeindeparlamenten für Äusserungen im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit auf Gemeindeebene auszuschliessen oder einzuschränken.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Parlamentarische Immunität für Mitglieder von Gemeindeparlamenten"}],"title":"Parlamentarische Immunität für Mitglieder von Gemeindeparlamenten"}