{"id":20155180,"updated":"2023-07-28T06:09:18Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-03-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426028400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426460400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.5180","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie alle Arzneimittel werden Co-Marketing-Arzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) zugelassen. Eine entsprechende Liste wird laufend aktualisiert. Ärzte und Patienten können sich jederzeit informieren, welche Generika Co-Marketing-Arzneimittel und somit identisch mit dem Originalarzneimittel sind. Werden Co-Marketing-Arzneimittel vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Spezialitätenliste aufgenommen, dürfen diese nicht teurer sein als das bereits in der Spezialitätenliste aufgeführte Basispräparat. Co-Marketing-Arzneimittel ermöglichen damit Einsparungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung: Bereits vor Ablauf des Wirkstoffpatentes können die günstigeren Co-Marketing-Arzneimittel in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. In der Tat kann aber bei Co-Marketing-Arzneimitteln ein Problem in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des teureren Basispräparates entstehen. Eine Streichung des teureren Arzneimittels aus der Spezialitätenliste dürfte aber mittelfristig dazu führen, dass die Hersteller inskünftig darauf verzichten, Gesuche um Spezialitätenliste-Aufnahme für günstigere Co-Marketing-Arzneimittel beim BAG einzureichen. Folglich würde den Patientinnen und Patienten nur noch das eventuell teurere Basispräparat zur Verfügung stehen. Daher sieht der Bundesrat im Moment keinen Handlungsbedarf.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Für 959 Medikamente sind sogenannte Co-Marketing-Präparate im Handel. Sie wirken gleich, haben gleiche Inhaltsstoffe, stammen aus gleicher Produktion, sind aber oft viel teurer. In jedem dritten Fall stehen das ursprüngliche und das neue Präparat auf der Liste der kassenpflichtigen Medikamente. Die Kassen vergüten beide. Experten kritisieren vermeidbare Mehrkosten von über 70 Millionen Franken.<\/p><p>- Was sagt das BAG dazu?<\/p><p>- Wie kann es für Transparenz sorgen?<\/p><p>- Was kann und wird es dagegen unternehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gleiches Medikament, neue Packung, höherer Preis. Unlauterer Wettbewerb?"}],"title":"Gleiches Medikament, neue Packung, höherer Preis. Unlauterer Wettbewerb?"}