﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20155194</id><updated>2023-07-28T06:01:46Z</updated><additionalIndexing>08;09</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-03-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.5194</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die militärische Friedensförderung ist ein Verfassungsauftrag an die Armee (Art. 58 Abs. 2 der Bundesverfassung), welcher im Militärgesetz präzisiert wird (Kapitel II: Friedensförderungsdienst). Nach Artikel 66 des Militärgesetzes können Einsätze zur Friedensförderung auf der Grundlage eines Uno- oder OSZE-Mandats angeordnet werden. Sie müssen den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen. Zuständig für die Anordnung eines Einsatzes ist der Bundesrat. Überdies hat der Bundesrat in seiner Aussenpolitischen Strategie 2012-2015 die Förderung der Sicherheit, des Friedens und der Stabilität als strategischen Schwerpunkt festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Uno-Mission in Mali (Mission multidimensionelle intégrée des Nations Unies pour la stabilisation au Mali, Minusma) hat u. a. den Auftrag, die malischen Behörden bei der Räumung von Minen und Blindgängern sowie in der Bewirtschaftung und Sicherung von Waffen und Munition zu unterstützen. Von mangelhaft bewirtschafteten und ungesicherten Waffen- und Munitionslagern geht eine erhebliche Gefahr der Proliferation und damit der potenziellen Destabilisierung von Ländern und Regionen aus. Die Proliferation von Waffen und Munition könnte auch zur Stärkung terroristischer Gruppierungen führen. Die indirekten und direkten Folgen dieser Gefahren können auch die Schweiz betreffen. Es liegt somit im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz, zur Stabilisierung von Mali und der Region beizutragen, um Konflikte einzudämmen, das bisherige Engagement der Schweiz nachhaltig zu stärken und sich mit den internationalen Bemühungen solidarisch zu zeigen. Dieses Engagement reiht sich in die übergeordneten Ziele der zivilen und militärischen Friedensförderung ein, wie sie sowohl in der Bundesverfassung als auch auf gesetzlicher Stufe verankert sind. Das Engagement der Schweiz entspricht somit einem Verfassungsauftrag.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweizer Armee verfügt über Expertise in den genannten Themengebieten, die für die Bedürfnisse der Minusma von grosser Bedeutung sind. Die Uno und ihre Expertinnen und Experten vor Ort haben eine Sicherheits- und Risikoanalyse durchgeführt, aufgrund welcher auch der Militärische Nachrichtendienst eine eigene Analyse vorgenommen hat. Der Bundesrat ermächtigte daraufhin das VBS am 14. August 2013, die durch den Uno-Sicherheitsrat in Resolution 2100(2013) autorisierte Minusma mit bis zu acht unbewaffneten Armeeangehörigen zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt auf der Basis der Artikel 66ff. des Militärgesetzes im Rahmen der militärischen Friedensförderung. Damit erfüllt die Schweiz eine Forderung des Sicherheitspolitischen Berichtes 2010 sowie des Armeeberichtes, in denen eine Erhöhung der entsprechenden Beiträge für die militärische Friedensförderung vorgesehen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verurteilt das Attentat in Bamako, bei dem mehrere Menschen getötet worden sind, aufs Schärfste und drückt allen Betroffenen seine Anteilnahme aus. Die beiden im Attentat verwundeten Experten der Schweizer Armee befanden sich zum Zeitpunkt des Anschlags im Friedensförderungsdienst zugunsten der Minusma. Ihnen kam der Status von "experts on mission" zu. Konkret führten sie einen Kurzeinsatz in einer Abklärungsmission im Bereich der Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen durch, wie er für Experten in diesem speziellen Aufgabengebiet gängig ist. Der Einsatz zugunsten der Minusma erfolgte im Rahmen einer Zuweisung, d. h., die Uno ist vor Ort für die Sicherheit und - sofern notwendig - für die Evakuierung der Missionsangehörigen verantwortlich. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Uno ihren Pflichten gegenüber der Schweiz und den Schweizer Missionsangehörigen nachgekommen ist und die Evakuierung planmässig und im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen reibungslos durchgeführt worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die zivile und militärische Friedensförderung, ebenso wie die humanitäre Hilfe, naturgemäss in Gebieten stattfindet, in welchen potenzielle Konflikte und Risiken nach wie vor bestehen. Ein Engagement für Frieden und Sicherheit ist international nur glaubhaft und nutzstiftend, wenn es durch konkrete Beiträge vor Ort unterstützt wird und zu nachhaltigen Lösungen führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Verfassungsauftrag der Friedensförderung findet naturgemäss in konfliktanfälligen Regionen statt. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass am Engagement in Mali festgehalten werden soll und sich weder die Schweiz noch die internationale Gemeinschaft durch den Terror erpressen lassen darf. Der tragische Vorfall in Mali ändert nichts an dieser Grundüberzeugung. Eine Gesamtübersicht der laufenden Einsätze findet sich im Internet unter http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/einsaetze/peace.html.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem Attentat in Mali, bei dem auch zwei Schweizer Militärs verletzt wurden, ist es an der Zeit, den Einsatz von Schweizer Soldaten im Ausland aus Gründen der Sicherheit und aus neutralitätspolitischer Sicht zu stoppen. Die Schweiz muss sich auf zivile humanitäre Hilfe und Friedensdiplomatie konzentrieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist der Bundesrat gleicher Meinung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wenn nein: Wie begründet er seine Haltung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Übernimmt er die Verantwortung, wenn Schweizer zu Schaden kommen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Keine Schweizer Soldaten im Ausland</value></text></texts><title>Keine Schweizer Soldaten im Ausland</title></affair>