{"id":20155330,"updated":"2023-07-28T05:58:41Z","additionalIndexing":"24;04","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-06-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1433887200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434319200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.5330","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bis zur Aufhebung des Bundesgesetzes über das Münzwesen am 30. April 2000 benötigten Personen, die münzähnliche Gegenstände herstellen oder einführen wollten, eine Bewilligung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Das Münzgesetz wurde am 1. Mai 2000 durch das Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) abgelöst. Damit wurde auch die Bewilligungspflicht abgeschafft.<\/p><p>Hingegen wurde sowohl in der Botschaft zum WZG als auch in einem Merkblatt des EFD betreffend Herstellung und Einfuhr münzähnlicher Gegenstände vom 1. Mai 2000 nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen in der Eigenverantwortung der Hersteller bzw. Vertreiber liegt. Zu diesen rechtlichen Grundlagen gehören insbesondere Artikel 243 des Strafgesetzbuches (u. a. Nachmachen von Münzen ohne Fälschungsabsicht), Artikel 11 WZG (Bargeldmonopol des Bundes) sowie das Wappenschutzgesetz.<\/p><p>Wer münzähnliche Gegenstände herstellt oder einführt, hat also in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass den rechtlichen Vorgaben Rechnung getragen wird.<\/p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist für die steuerliche Beurteilung von Umsätzen zuständig. Sie ist hingegen nicht dafür zuständig, Dritten den Gebrauch des Begriffs \"Schweizerische Eidgenossenschaft\" zu bewilligen. Des Weiteren ist sie nicht zur Überprüfung zuständig, ob der Hersteller von Barren oder gestanzter Plättchen zur Verwendung bestimmter Begriffe oder Angaben berechtigt ist. Die Zulässigkeit wurde nur im Hinblick auf die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Barren und gestanzten Plättchen geprüft.<\/p><p>In den brieflichen Anfragen der Münzenproduzentin Swiss Bullion Corporation AG an die Eidgenössische Steuerverwaltung ging es denn auch explizit einzig um die Frage der Befreiung von der Mehrwertsteuer. Auch wenn im Rückblick einige von der Eidgenössischen Steuerverwaltung benutzte Formulierungen als unglücklich beurteilt werden müssen, konnte die anfragende Unternehmung aufgrund der klaren Ausgangslage trotzdem nicht den Schluss ziehen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Bewilligung zum Gebrauch des Begriffs \"Schweizerische Eidgenossenschaft\" ausgesprochen habe.<\/p><p>Wir haben schliesslich im konkreten Fall feststellen müssen, dass die verwaltungsinterne Absprache ungenügend war, sodass nicht alle relevanten Informationen zeitgerecht geflossen sind. Massnahmen zur Vermeidung solcher Situationen wurden eingeleitet.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 8. Juni 2015 erklärte die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) im Nationalrat zur Frage 15.5252, \"Auf Bundesebene wurde keine Ermächtigung zur Benutzung des Wortes 'Eidgenossenschaft' erteilt.\" Im \"Tages-Anzeiger\" vom 10. Juni 2015 wird nun ein Brief der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die betroffene Münzenproduzentin Swiss Bullion Corporation zitiert. Danach habe die Eidgenössische Steuerverwaltung der Firma im Vorfeld schriftlich bestätigt, dass sie besagten Schriftzug als Münzengravur verwenden dürfe.<\/p><p>- Welche Version trifft nun zu?<\/p><p>- Wäre die Eidgenössische Steuerverwaltung hierfür überhaupt kompetent?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wurde die gesetzwidrige Gravur \"Schweizerische Eidgenossenschaft\" auf Goldmünzen vorgängig vom EFD bewilligt?"}],"title":"Wurde die gesetzwidrige Gravur \"Schweizerische Eidgenossenschaft\" auf Goldmünzen vorgängig vom EFD bewilligt?"}