{"id":20155413,"updated":"2023-07-28T05:52:56Z","additionalIndexing":"24","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-09T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-09-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1441749600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1442181600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.5413","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Es liegt kein solcher Bundesbeschluss vor, da die gesetzlichen Grundlagen für eine Erhebung von Negativzinsen auf Girokonten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bestehen. Die aktuelle Erhebung der Negativzinsen durch die SNB unterscheidet sich wesentlich von der Negativzinserhebung im Jahr 1979. Unter dem alten Nationalbankgesetz (Art. 16i aNBG) konnte der Bundesrat beschliessen, die Guthaben von Bankkunden mit Sitz im Ausland mit einer Kommission zu belasten. Es handelte sich dabei um sogenannte Kapitalverkehrsmassnahmen, welche nur auf den Anlagen von Ausländern in der Schweiz und auf der Ebene der Geschäftsbanken erhoben wurden. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der Revision des Nationalbankgesetzes gestrichen. Die derzeitigen Negativzinsen betreffen dagegen nur die Guthaben auf Girokonten bei der SNB selber. Ob und in welcher Form Banken diese Belastung an ihre Kunden weitergeben, kann die SNB nicht vorschreiben.<\/p><p>Die SNB erfüllt ihre Aufgaben im Bereich der Geldpolitik heute in erster Linie mit sogenannten rechtsgeschäftlichen, also vertraglichen Instrumenten mit anderen Finanzmarktteilnehmern.<\/p><p>Das gilt für die Girokonten wie auch für die übrigen Instrumente der SNB. Dazu gehören Fremdwährungsgeschäfte, Repo-Geschäfte sowie die Ausgabe von kurzfristigen Anleihen.<\/p><p>Die gesetzliche Grundlage für die geldpolitischen Instrumente bildet Artikel 9 des Nationalbankgesetzes. Sie gilt für alle derartigen Instrumente, auch für die Girokonten und die negative Verzinsung von deren Guthaben. Die SNB regelt die allgemeinen vertraglichen Bedingungen dieser geldpolitisch motivierten Geschäfte in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass alle Geschäftspartner gleich behandelt werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Ziffer 2.1.3 ihrer Geschäftsbedingungen erhebt die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf Girokontoguthaben bestimmter Kontoinhaber seit Dezember 2014 einen Negativzins, sofern das Girokontoguthaben einen bestimmten Freibetrag überschreitet.<\/p><p>- Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die SNB bei der Erhebung von Negativzinsen?<\/p><p>- Liegt dazu ein Bundesbeschluss vor wie bei der letztmaligen Erhebung von Negativzinsen im Jahr 1979, als der Bundesbeschluss \"über den Schutz der Währung\" vorlag?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesetzliche Grundlage für Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank"}],"title":"Gesetzliche Grundlage für Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank"}