{"id":20155471,"updated":"2023-07-28T05:42:57Z","additionalIndexing":"28;48;2841","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1442354400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1442786400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.5471","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die vom Fragesteller vermutete unterschiedliche Behandlung trifft nicht zu. Vor dem 70. Altersjahr sind keine verkehrsmedizinischen Untersuchungen vorgeschrieben. Im Regelfall erfährt daher die kantonale Behörde gar nicht, dass ein Automobilist oder eine Automobilistin mit einem Herzschrittmacher fährt. Wenn aber im Einzelfall Zweifel an der Fahreignung bestehen, z. B. nach einem Verkehrsunfall, bietet sie die betreffende Person zu einer Fahreignungsuntersuchung auf.<\/p><p>Über 70-jährige Automobilisten und Automobilistinnen mit einem Herzschrittmacher, bei denen keine Zweifel an der Fahreignung bestehen, müssen sich im Zweijahresrhythmus untersuchen lassen.<\/p><p>Für beide Altersgruppen gilt: Sollten aufgrund der Fahreignungsuntersuchung negative Auswirkungen auf die Fahreignung zur Diskussion stehen, kann eine kardiologische Untersuchung oder ein kürzerer Untersuchungsrhythmus angeordnet werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>- Trifft es zu, dass Automobilisten mit Herzschrittmacher nach Erreichen von Alter 70 gegenüber vorher krass rechtsungleich behandelt werden?<\/p><p>- Stimmt es, dass ab 70 gemäss Verkehrszulassungsverordnung eine jährliche spezialärztliche Kontrolluntersuchung unter Entzug der freien Arztwahl verfügt wird, während es vorher nichts Vergleichbares gibt?<\/p><p>- Falls dem so ist, worin denn besteht die unterschiedliche Gefahr, die von einem unter 70-jährigen gegenüber einem über 70-jährigen Autofahrer mit Herzschrittmacher auf den Strassenverkehr ausgeht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Automobilisten mit Herzschrittmachern. Behandlung vor bzw. nach dem 70. Altersjahr gemäss Verkehrszulassungsverordnung"}],"title":"Automobilisten mit Herzschrittmachern. Behandlung vor bzw. nach dem 70. Altersjahr gemäss Verkehrszulassungsverordnung"}