{"id":20161018,"updated":"2025-06-24T22:19:17Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-06-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461708000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.1018","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Tarife und Preise werden gestützt auf Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern (Tarifvertrag) vereinbart. Ein Tarifvertrag bedarf der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder, wenn er in der ganzen Schweiz gelten soll, durch den Bundesrat (Art. 46 Abs. 4 KVG). Da Einzelleistungstarife - wie der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen Tarmed - nach Artikel 43 Absatz 5 KVG auf einer gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen müssen, ist der Bundesrat hier Genehmigungsbehörde. Er prüft insbesondere, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht (Art. 46 Abs. 4 KVG). Der Bundesrat hat den Tarifpartnern die auf dem KVG basierenden Rahmenbedingungen betreffend Revision der Tarifstruktur Tarmed und deren Genehmigung kommuniziert (siehe dazu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3182).<\/p><p>Die Tarifpartner arbeiten seit längerer Zeit an einer grundlegenden Revision der Tarifstruktur Tarmed. Die am Revisionsprojekt beteiligten Parteien - FMH, Hplus, MTK und Curafutura - haben die Einreichung des Antrages auf Genehmigung für Ende Juni 2016 angekündigt. Den FMH-Mitgliedern stehen seit dem 1. April 2016 auf dem Portal myFMH die gesamte Dokumentation und der entsprechende Tarifbrowser der revidierten Tarifstruktur Tarmed zur Verfügung. Diese Unterlagen sind jedoch nicht öffentlich zugänglich und von den Tarifpartnern innerhalb ihrer Organisationen auch noch nicht definitiv verabschiedet. Entsprechend kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage zur Umgestaltung der Tarifstruktur erfolgen.<\/p><p>Der Bundesrat wird den Tarifvertrag mit der revidierten Tarifstruktur Tarmed als Genehmigungsbehörde in seiner Gesamtheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der darauf gestützten kommunizierten Rahmenbedingungen prüfen, sobald der Antrag auf Genehmigung von den Tarifpartnern eingereicht wird. Dabei wird er insbesondere die mit der revidierten Tarifstruktur verbundenen Anreize und deren Auswirkungen auf die Kosten zu prüfen haben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diesbezüglich von den Tarifpartnern ein Konzept einverlangt, das aufzeigt, wie bei der effektiven Anwendung der Tarifstruktur (d. h. inklusive aller Modalitäten, welche bei der Ausstellung einer Rechnung mit der neuen Tarifstruktur im Einzelfall berücksichtigt werden müssen) die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden soll. Das BAG steht betreffend Revision der Tarifstruktur Tarmed in regelmässigem Kontakt mit den Tarifpartnern.<\/p><p>Die Qualitätssicherung muss nicht zwingend in Tarifverträgen vereinbart werden, sondern kann auch in besonderen Qualitätssicherungsverträgen geregelt werden (Art. 77 der Verordnung über die Krankenversicherung; SR 832.102). Die Vertragsparteien sind jedoch in jedem Fall verpflichtet, das BAG über die jeweils gültigen Vertragsbestimmungen zur Qualitätssicherung zu informieren. Falls die Information im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur revidierten Tarifstruktur Tarmed nicht erfolgt, wird dies zwar grundsätzlich nicht zu einer Rückweisung des eingereichten Tarifvertrages führen, der Bundesrat wird die Tarifpartner jedoch an ihre diesbezügliche Pflicht erinnern.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 1. April 2016 wurde der neue Arzttarif ats-tms 1.0 erstmals publiziert.<\/p><p>Wird der Bundesrat bei der Genehmigung dieser neuen Tarifstruktur den vom Gesetz geforderten Bezug zur Qualitätssicherung prüfen? Dieser Bezug fehlt im Tarmed seit dessen Einführung vor zwölf Jahren und ist ein leeres Versprechen geblieben. In der neuen Tarifstruktur scheint der Qualitätsaspekt weiterhin zu fehlen. <\/p><p>Wurden in der neuen Tarifstruktur die Handlungsleistungen mehrheitlich in Zeitleistungen umgewandelt? Dies stünde im Widerspruch zur Agenda Gesundheit 2020, welche unter Massnahme 2.2.2 explizit die Förderung von Pauschalstrukturen fordert.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tarmed"}],"title":"Tarmed"}