{"id":20161025,"updated":"2025-06-24T22:07:05Z","additionalIndexing":"34;15;44","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465423200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1471989600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.1025","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Postgesetzgebung sieht vor, dass Unternehmen, welche in eigenem Namen gewerbsmässig Postdienste anbieten und damit einen jährlichen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken erzielen, der ordentlichen Meldepflicht unterliegen. Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) registriert die Postdienstanbieterinnen und wacht über die Einhaltung der mit der Meldepflicht verbundenen Rechte und Pflichten. Ordentlich meldepflichtige Unternehmen müssen sodann die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten und mit den Personalverbänden Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) führen.<\/p><p>Die Postcom hat die Aufgabe, Modelle zur Überprüfung der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zu entwickeln. Sie legt hierbei entsprechende Mindeststandards fest.<\/p><p>Die ordentlich meldepflichtigen Postdienstanbieterinnen müssen der Postcom innert sechs Monaten nach der Meldung den Nachweis erbringen, dass Verhandlungen über einen GAV geführt werden. Die Verhandlungen müssen zu diesem Zeitpunkt zumindest aufgenommen worden sein, ein Abschluss ist jedoch nicht gefordert. Die Postcom bestimmt im Einzelfall, ob die Verhandlungspflicht erfüllt ist. Bei Verfehlungen kann die Postcom Verwaltungssanktionen anordnen.<\/p><p>Die Postcom überprüfte im Jahr 2013 systematisch, ob die ordentlich gemeldeten Anbieterinnen mit den Sozialpartnern Verhandlungen über einen GAV aufgenommen hatten. Gemäss Postverordnung reichen als Nachweis der Erfüllung der Verhandlungspflicht Unterlagen wie Briefe, E-Mails oder Protokolle. Die Postcom gibt an, dass alle ordentlich gemeldeten Unternehmen den Nachweis erbracht hätten.<\/p><p>Die Post hat mit den Gewerkschaften einen Dach-GAV für die drei Konzerngesellschaften Post CH AG, Postfinance AG und Postauto Schweiz AG abgeschlossen, welcher per 1. Januar 2016 in Kraft trat. Weiter verfügen die drei Gesellschaften jeweils über einen Firmen-GAV. Seit 1. Januar 2014 bestehen GAV für die Postlogistics AG, die Presto AG und die Swiss Post Solutions AG. Weitere Unternehmen der Schweizerischen Post stehen in Verhandlungen mit den Gewerkschaften.<\/p><p>Der Verband KEP und Mail, welcher die Interessen der privaten Postdienstleister der Schweiz vertritt, hat mit den Sozialpartnern einen GAV für die private Postbranche ausgearbeitet. Dieser trat per 1. Juli 2016 in Kraft. Der grösste Teil der relevanten Marktteilnehmer untersteht somit einem GAV.<\/p><p>Gemäss Angaben der Postcom stehen einzelne Unternehmen mit den Gewerkschaften noch in Verhandlungen. Die Postcom steht in regelmässigem Kontakt mit allen relevanten Verhandlungsparteien und hat bei Bedarf bereits mehrfach eine Vermittlerrolle eingenommen. Die Postcom hat jedoch nicht die Kompetenz, die Parteien zu einem Abschluss eines GAV zu zwingen. Die Möglichkeit einer Abschlusspflicht wurde bei der Revision des Postgesetzes von den Räten diskutiert und mehrheitlich verworfen.<\/p><p>Auch ordentlich meldepflichtige Postdienstleister, welche keinem GAV unterstehen, müssen die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Die Postcom fordert zur Überprüfung jährlich die entsprechenden Angaben jedes Unternehmens ein.<\/p><p>Die Postcom hat im Jahr 2015 eine wissenschaftliche Studie zur Ermittlung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen in Auftrag gegeben, welche auch die Gewerkschaften und Postdienstleister mit einbezieht. Nach Vorliegen der Studie (voraussichtlich Ende 2016) wird die Postcom auf Basis der Studie und der bestehenden GAV Mindeststandards festlegen. Sie beabsichtigt, ab diesem Zeitpunkt gezielte Kontrollen über die Arbeitsbedingungen durchzuführen und säumige Postdienstleister zu sanktionieren.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Deshalb begrüsst er, dass die Postcom branchenübliche Arbeitsbedingungen evaluiert und Mindeststandards festlegen wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Postgesetz vom 17. Dezember 2012 (PG; SR 783.0) ist seit drei Jahren in Kraft und verpflichtet Anbieterinnen von Postdiensten einerseits zur Melde- und andererseits zur GAV-Verhandlungspflicht. Unternehmen, die mit Postdiensten einen Umsatz von geringer wirtschaftlicher Bedeutung erzielen, können vom Bundesrat von der Meldepflicht entbunden werden. Alle anderen Postdienstleister sind verpflichtet, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und mit den Personalverbänden Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen (Art. 4 Abs. 3 PG).<\/p><p>Der Verband der privaten Postdienstleister der Schweiz (KEP und Mail) hat mit dem Personalverband Transfair und der Gewerkschaft Syndicom den ersten GAV für die private Postbranche unterzeichnet. Der GAV tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und gilt für rund 3000 Angestellte der 14 dem Verband KEP und Mail angeschlossenen meldepflichtigen Unternehmen. Eine Vielzahl von weiteren meldepflichtigen Unternehmen hat die Pflicht der Verhandlung mit den Sozialpartnern Transfair und Syndicom noch nicht wahrgenommen, obwohl dies per Gesetz schon seit drei Jahren hätte getan werden müssen. Dadurch entsteht im Wettbewerb wiederum eine Situation der ungleich langen Spiesse, diesmal im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Regeln im Umgang zwischen Sozialpartnern.<\/p><p>Aktuell listet die Eidgenössische Postkommission (Postcom) 42 Firmen mit ordentlicher Meldepflicht und über hundert (113) Unternehmen mit vereinfachter Meldepflicht auf. Die Postcom hat jedoch bisher weder säumige Unternehmen gebüsst noch Schritte zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c PG unternommen.<\/p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Grundvoraussetzungen des PG unverzüglich eingehalten und umgesetzt werden?<\/p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die Postcom ihre Aufgabe der Überwachung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen und der Umsetzung der GAV-Verhandlungspflicht (Art. 22 Abs. 2 Bst. b PG) erfüllt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wie wird die Verhandlungspflicht der Postdienstleister durchgesetzt?"}],"title":"Wie wird die Verhandlungspflicht der Postdienstleister durchgesetzt?"}