{"id":20161032,"updated":"2025-06-24T22:19:00Z","additionalIndexing":"2846;04","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3100,"gender":"m","id":4194,"name":"Wehrli Laurent","officialDenomination":"Wehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466028000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1471384800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3100,"gender":"m","id":4194,"name":"Wehrli Laurent","officialDenomination":"Wehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.1032","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV; SR 725.116.21) legt der Bundesrat fest, welche Städte und Agglomerationen beitragsberechtigt sind. Zu diesem Zweck stützt er sich auf die Definition des Bundesamtes für Statistik (BFS) - vgl. Artikel 17b Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2). Nun wurde jedoch die Definition der Agglomerationen in den letzten Jahren vom BFS grundlegend revidiert. Die Ergebnisse dieser Revision wurden im Dezember 2014 veröffentlicht.<\/p><p>Gemäss der Weisung vom 16. Februar 2015 über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der dritten Generation (in der Folge: Weisung) können die in Anhang 4 MinVV aufgeführten Agglomerationen und isolierten Städte ein Agglomerationsprogramm einreichen. Die Frist für die Einreichung der neuen Agglomerationsprogramme ist auf den 30. September 2016 festgelegt. Als neu gelten definitionsgemäss Programme von Agglomerationen, welche noch nie ein Programm eingereicht haben, sowie diejenigen Programme, die infolge der Bundesbeschlüsse vom 21. September 2010 und 16. September 2014 über die Freigabe der Mittel keine Mitfinanzierung erhalten haben. Alle bereits in früheren Generationen mitfinanzierten Programme gelten als überarbeitet und müssen bis spätestens am 31. Dezember 2016 eingereicht werden.<\/p><p>Vorausgesetzt, dass der Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) in Kraft tritt und die Agglomerationsprogramme der dritten Generation die Anforderungen von Artikel 17c MinVG sowie der Weisung erfüllen, wird das Parlament voraussichtlich im Frühjahr 2019 in seinem Bundesbeschluss die Mittel für das Agglomerationsverkehrsprogramm freigeben.<\/p><p>Infolge der geänderten Definition der Agglomerationen setzte das Bundesamt für Raumentwicklung eine Arbeitsgruppe ein. Diese bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesämter, der Kantone, der Agglomerationen und der Dachorganisationen. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, einen gemeinsamen Vorschlag bezüglich der Agglomerationen zu unterbreiten, die ab der vierten Generation beitragsberechtigt sind. Der Konsensvorschlag übernimmt den gesamten Anhang 4 der MinVV und erweitert ihn auf der Grundlage der neuen Definition der Agglomerationen des BFS. Um diesen Vorschlag rechtlich zu verankern, muss Anhang 4 MinVV angepasst werden. Im Rahmen des für 2017 vorgesehenen Vernehmlassungsverfahrens werden sich Kantone und Agglomerationen erneut dazu äussern können.<\/p><p>Nach dem Parlamentsbeschluss und der Volksabstimmung über den NAF wird die Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation erstellt und die Frist zur Einreichung des Programmes für die kommende Generation festgelegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, das Parlament über den aktuellen Stand der Planung zur Anerkennung neuer Agglomerationen in der Schweiz zu orientieren, dies insbesondere mit Blick auf mögliche, vor allem finanzielle Entwicklungen. Welches wären insbesondere die Fristen für die Einreichung entsprechender Projekte, und in welcher Periode ist eine Entscheidung vorgesehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Planung zur Anerkennung neuer Agglomerationen"}],"title":"Planung zur Anerkennung neuer Agglomerationen"}