{"id":20161039,"updated":"2025-06-24T22:16:05Z","additionalIndexing":"52;15;36","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1471384800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.1039","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Als Mikroplastik wird Plastik in der Grösse zwischen 1 Mikrometer und 5 Millimetern bezeichnet. Dabei wird zwischen primärem und sekundärem Mikroplastik unterschieden. Primäres Mikroplastik wird in der genannten Grössenordnung hergestellt und verwendet (z. B. in Kosmetik- und Hygieneprodukten), wohingegen sekundäres Mikroplastik durch das Zerkleinern von grösseren Plastikteilen in der Umwelt entsteht. Es ist davon auszugehen, dass viele sekundäre Mikroplastikpartikel durch Alterung oder Abrieb der heutzutage in den verschiedensten Anwendungsbereichen eingesetzten Kunststoffe (wie z. B. im Bau (Fensterrahmen, Verputze, Bedachungen, Folien usw.), bei Fahrzeugen (Stossstangen, Reifen usw.), in der Landwirtschaft (Folien) oder in Bekleidung und Schuhen) in die Gewässer gelangen. Der jährliche Verbrauch an Plastik beträgt in der Schweiz rund eine Million Tonnen. Im Vergleich dazu hat die in der Anfrage erwähnte ETH-Studie aus dem Jahr 2014 geschätzt, dass jährlich rund fünf Tonnen Mikroplastik via Rhone nach Frankreich gelangen.<\/p><p>Im Gegensatz zu den bekannten und umfassend untersuchten Beeinträchtigungen durch Mikroverunreinigungen und Pflanzenschutzmittel werden Effekte von Mikroplastik erst seit Kurzem untersucht. Bislang ergaben sich bei den vorliegenden Umweltkonzentrationen keine Hinweise auf toxikologische Effekte.<\/p><p>Trotzdem stellt der Eintrag von Plastik und Mikroplastik eine Verunreinigung der Gewässer dar und steht somit im Widerspruch zum geltenden Verunreinigungsverbot für Gewässer (SR 814.20).<\/p><p>1. Um sekundäres Mikroplastik im Gewässer zu vermeiden, sind Massnahmen an der Quelle notwendig. Der in der Anfrage erwähnte runde Tisch Kunststoff kümmert sich primär um die Förderung der ökologischen Verwertung von Kunststoffabfällen (Recycling, thermische Verwertung in Zementwerken, thermische Verwertung in Kehrichtverbrennungsanlagen). Eine Gruppe von Vertretern dieses runden Tischs hat eine mehrteilige Studie in Auftrag gegeben. Dabei sollen bei geeigneten Kunststofffraktionen der ökologische Nutzen, die Kosten und die Umsetzbarkeit der stofflichen Verwertung sowie die Vor- und Nachteile gegenüber der thermischen Nutzung geklärt werden. Der erste Teil der Studie erschien 2011, der zweite Teil steht kurz vor der Veröffentlichung. Beide Massnahmen - Recycling wie Verbrennung - führen dazu, dass Kunststoffabfälle nicht in die Gewässer gelangen können.<\/p><p>Die heutige Entsorgungsinfrastruktur (Kehrichtverbrennungsanlagen, Zementwerke, Recyclinganlagen, Kläranlagen) wie auch die Massnahmen gegen das Littering (kommunale Reinigungsdienste sowie Anti-Littering-Aktivitäten) verhindern, dass grössere Mengen an Kunststoff über die Abfallwirtschaft in die Gewässer gelangen. Leider ist davon auszugehen, dass heute über die Vergärung und Kompostierung von biogenen Abfällen grössere Mengen von Plastikteilchen letztlich in der Landwirtschaft landen. Deshalb hat der Bundesrat verschärfte Vorgaben zu Fremdanteilen in Kompost und Gärgut erlassen (ChemRRV; SR 814.81). Eine erste Schätzung zeigt, dass damit der Eintrag um rund 80 Prozent reduziert werden kann. Es sind derzeit keine weiteren Massnahmen in Bezug auf Mikroplastik in den Schweizer Gewässern geplant. Allerdings wurde eine weitere Studie zur Abschätzung der Relevanz von Quellen und Eintragspfaden verschiedener Plastikarten in die Umwelt in der Schweiz in Auftrag gegeben. Erst wenn basierend auf den Resultaten dieser Studie die wichtigsten Quellen identifiziert sind, können gegebenenfalls wirksame Massnahmen zur Reduktion von Plastikeinträgen vorgeschlagen werden.<\/p><p>2. Die unter Ziffer 1 genannten Massnahmen zielen wie erwähnt vor allem auf die Quellen ab, um Plastikeinträge in die Umwelt und damit die Entstehung von sekundärem Mikroplastik zu vermeiden. Zum Beispiel der Reifenabrieb oder die Verwitterung langlebiger Produkte kann dadurch aber nicht verhindert werden.<\/p><p>3. Die unter Ziffer 1 genannten Massnahmen betreffen die verschiedensten Akteure von den Konsumentinnen und Konsumenten bis hin zu den Betreibern von Entsorgungsanlagen.<\/p><p>4. Die Resultate des erwähnten runden Tischs Kunststoff sind per se nicht verbindlich. Sie werden verschiedene Handlungsoptionen bezüglich Sammlung und Verwertung von Kunststoffen aufzeigen. Sofern sinnvoll und nötig würden in einem nächsten Schritt gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen. Hingegen sind die genannten Vorschriften der ChemRRV bezüglich der Qualität von Kompost und Gärgut rechtlich verbindlich.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach dem Erscheinen der ETH-Studie \"Mikroplastik in Schweizer Gewässern\" hat das Bundesamt für Umwelt Folgendes mitgeteilt: \"An einem runden Tisch suchen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie Vertreter des Detailhandels und der Kunststoffindustrie nach Lösungen für ein verbessertes Recycling, das neben PET- und PE-Verpackungen auch andere Kunststoffe umfassen soll ... Weitere Massnahmen, wie Verzicht oder Reduktion von Kunststoffen in gewissen Anwendungen oder Verbesserung der Qualität, müssen ebenfalls angestrebt werden.\"<\/p><p>1. Werden unter diesen Massnahmen auch Massnahmen gegen Mikroplastik in Gewässern erarbeitet?<\/p><p>2. Wenn ja, worauf zielen diese Massnahmen ab?<\/p><p>3. Wen betreffen sie?<\/p><p>4. Welche verbindlichen Resultate werden bis wann erwartet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mikroplastik in Gewässern. Massnahmen nach der ETH-Studie?"}],"title":"Mikroplastik in Gewässern. Massnahmen nach der ETH-Studie?"}