﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20161048</id><updated>2025-11-14T07:54:46Z</updated><additionalIndexing>1216;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3096</code><gender>f</gender><id>4174</id><name>Steinemann Barbara</name><officialDenomination>Steinemann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2016-11-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3096</code><gender>f</gender><id>4174</id><name>Steinemann Barbara</name><officialDenomination>Steinemann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.1048</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Es ist richtig, dass es Konstellationen gibt, wo der Richter für ein Verbrechen oder Vergehen lediglich eine Busse als Sanktion aussprechen kann. Solche Fälle kann es dort geben, wo eine Kann-Bestimmung eine Busse explizit vorsieht (z. B. in Art. 116 Abs. 2 des Ausländergesetzes), oder wenn die Anwendung von allgemeinen Strafmilderungsgründen eine Unterschreitung des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens erlaubt (vgl. Art. 48 und 48a des Strafgesetzbuches, StGB). Bussen sind für Verbrechen oder Vergehen also nur dort vorgesehen, wo der Täter "privilegiert" werden soll. Diese Privilegierung sollte auch bei der Erscheinungsdauer im Privatauszug zum Ausdruck kommen. Die aktuelle Strafregisterregelung (Art. 371 StGB) trägt diesem Umstand jedoch nicht Rechnung, wie folgendes Beispiel zeigt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wird eine Person wegen einem Vergehen nur zu einer Busse verurteilt, so erscheint das Urteil 6,6 Jahre (zwei Drittel von zehn Jahren) im Privatauszug.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Erhält eine Person aber wegen einem Vergehen, das im konkreten Fall schwerer wiegt, eine bedingte oder teilbedingte Strafe, so ist das Urteil bereits nach dem Ablauf der im Urteil angeordneten Probezeit von zwei bis fünf Jahren nicht mehr im Privatauszug ersichtlich, sofern sich diese Person in der Probezeit bewährt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Ungleichbehandlung ist stossend. Das Parlament hat deshalb im Rahmen der Totalrevision des Strafregisterrechts am 17. Juni 2016 beschlossen, dass Urteile, die eine Verbrechens- oder Vergehensbusse enthalten, bereits nach zwei Jahren nicht mehr im Privatauszug erscheinen, vorausgesetzt, die Person begeht in dieser Zeit kein neues Verbrechen oder Vergehen (vgl. Art. 40 Abs. 3 Bst. c des Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra, Strafregistergesetz; BBl 2016 4871). Das Datum der Inkraftsetzung des Strafregistergesetzes wird der Bundesrat festsetzen, sobald die noch notwendigen Verordnungsanpassungen durchgeführt sind und der Neubau von Vostra abgeschlossen ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Privatauszug erscheinen Urteile wegen Verbrechen und Vergehen; Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur in jenen seltenen Fällen, wenn gleichzeitig ein Berufsverbot verhängt wurde. Seit der Revision des Strafgesetzbuches (StGB) werden grundsätzlich bei Vergehen oder Verbrechen keine Bussen mehr alleine, sondern stets in Verbindung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. Straftaten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wurden, bleiben im Privatauszug bei bedingt verhängten Strafen bis zum Ablauf der Probezeit bestehen. Bei unbedingt verhängten Strafen bleibt der Eintrag für Private ersichtlich, bis zwei Drittel der für die Entfernung massgebenden Dauer abgelaufen sind. Betreffend Verurteilungen, bei denen lediglich eine Busse ausgesprochen wurde, gibt es keine spezifische Regelung, da das StGB entsprechend revidiert wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nun gibt es jedoch noch Strafbestimmungen in anderen Gesetzen (z. B. Ausländergesetz, AuG), die nach wie vor bei Vergehen das Aussprechen einer Busse ohne Verbindung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe vorsehen. Dabei handelt es sich im AuG um sogenannte "leichte Fälle". Man möchte die Täter somit privilegiert behandeln, indem eben "lediglich" eine Busse verhängt wird. Dies hat jedoch zur Folge - da eine Busse nicht bedingt ausgesprochen werden kann -, dass der entsprechende Eintrag viel länger im Strafregister für Private ersichtlich ist als bei einer bedingten Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die Eintragung und Löschung bei verschiedenen Deliktkategorien unterschiedlich erfolgt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist dies im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit problematisch?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Rechtsnormen sollten inwiefern geändert werden, um eine allfällige nichtbeabsichtigte bzw. ungerechte Behandlung der Rechtsunterworfenen in Zukunft zu vermeiden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eintragung ins Strafregister und Löschfristen</value></text></texts><title>Eintragung ins Strafregister und Löschfristen</title></affair>