{"id":20161055,"updated":"2025-06-24T22:08:01Z","additionalIndexing":"04","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3102,"gender":"m","id":4179,"name":"Zuberbühler David","officialDenomination":"Zuberbühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475013600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1479855600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3102,"gender":"m","id":4179,"name":"Zuberbühler David","officialDenomination":"Zuberbühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.1055","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung eines jeden der 26 Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft bewusst. Bei der Revision der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die Bezeichnung \"Halbkanton\" denn auch aufgehoben.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Hätte man den Kanton Jura als Halbkanton ausgestalten wollen, hätte sich die heikle Frage des Status des Kantons Bern gestellt. Es war allerdings nicht denkbar, den Kanton Bern, einen der grössten Kantone der Schweiz, in einen \"Halbkanton\" umzuwandeln. Da es ausserdem darum ging, zwei Einheiten zu trennen, die bereits früher getrennt waren, konnte die Schaffung des Kantons Jura eher als Rückkehr zu einem früheren Zustand betrachtet werden denn als Aufteilung eines Kantons in zwei neue Einheiten. Es sei jedoch daran erinnert, dass die Regierungen der sechs Halbkantone aus Anlass der Gründung des Kantons Jura in einer parlamentarischen Initiative verlangten, den Status eines Vollkantons zu erhalten. Der Nationalrat gab diesem Anliegen aber im Jahr 1981 keine Folge, um das föderalistische Gleichgewicht zwischen den Kantonen der Deutschschweiz und jenen der lateinischen Schweiz nicht zu gefährden.<\/p><p>2.\/3. Aus historischen Gründen haben sechs Kantone bei eidgenössischen Abstimmungen nur eine halbe Stimme und nur einen Sitz im Ständerat, während der Kanton Jura als ganzer Kanton zählt. Darin eine Diskriminierung zwischen den Kantonen zu sehen würde der Problematik nicht gerecht. Würden den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden je zwei Ständeratssitze und in Volksabstimmungen eine ganze Standesstimme zuerkannt, so stellte dies das föderalistische Gleichgewicht infrage, dies namentlich deshalb, weil die deutschsprachige Mehrheit mehr Gewicht erhielte. Ausserdem würde dadurch die Gewichtung der Standesstimmen in der Zusammensetzung des Ständerates infrage gestellt - die grossen Städte und Kantone könnten ihrerseits mehr Sitze verlangen. Schliesslich garantiert Artikel 149 Absatz 4 der Bundesverfassung allen Kantonen mindestens einen Sitz im Nationalrat. Damit sind die kleinen Kantone bereits heute stärker vertreten, als dies gestützt auf ihre Bevölkerung möglich wäre.<\/p><p>4. Es trifft zu, dass die sechs genannten Kantone gegenüber den anderen zwanzig in Bezug auf die eidgenössischen Abstimmungen und die Ständeratssitze weniger Gewicht haben. In allen anderen Bereichen (Anzahl Sitze im Nationalrat, Gesetzgebungskompetenzen, Steuerautonomie usw.) ist dies nicht der Fall. Benachteiligt sind ausserdem nicht nur diese sechs Kantone, sondern auch die am stärksten bevölkerten \"Vollkantone\" gegenüber den \"Vollkantonen\" mit der kleinsten Bevölkerung.<\/p><p>5. Dem Bundesrat ist kein Bundesstaat bekannt, in dem eine Lösung besteht, die mit jener der sechs obengenannten, früher als \"Halbkantone\" bezeichneten Kantone vergleichbar ist. Nicht selten setzen sich Föderationen jedoch aus subnationalen Einheiten zusammen, die nicht die völlig gleichen Rechte oder den absolut gleichen Status haben. Einige Bundesstaaten sind zum Beispiel aus subnationalen Einheiten und föderalen Gebieten zusammengesetzt, die im nationalen Parlament nicht gleich vertreten sind (z. B. Australien, Malaysia und Nigeria).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der schweizerische Bundesstaat gliedert sich in 26 gleichberechtigte Kantone, wobei die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden je eine halbe Standesstimme haben und aus historischen Gründen gelegentlich noch als Halbkantone bezeichnet werden. Abgesehen von der kleineren Vertretung im Ständerat und der halben Standesstimme besitzt jeder \"Halbkanton\" seit je die gleiche innere Autonomie wie ein \"Vollkanton\". In diesem Sinne haben Halbkantone wohl die gleichen Pflichten gegenüber der Eidgenossenschaft, jedoch geniessen sie nicht die gleichen Rechte wie die Vollkantone!<\/p><p>Während die Entstehung der Halbkantone \"Basel\" und \"Appenzell\" recht genau bekannt ist (Kantonstrennungen), kann die Entstehung Unterwaldens bzw. von Ob- und Nidwalden wegen der Quellenarmut nur lückenhaft belegt werden.<\/p><p>Beim Kanton Jura handelt es sich indessen um den jüngsten Kanton der Schweiz. Er entstand aufgrund von kulturell-politischen Spannungen. Nach der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 1978 wurde am 1. Januar 1979 der nördliche Teil des Juras durch Abspaltung vom Kanton Bern getrennt - nach rund 165-jähriger Zugehörigkeit. Trotz seiner Abspaltung bzw. Trennung vom Kanton Bern ist der Kanton Jura mit zwei Ständeräten im eidgenössischen Parlament vertreten, und er besitzt bei der Berechnung des Ständemehrs eine ganze Standesstimme.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Weshalb musste sich der Kanton Jura bei seiner Abspaltung von Bern nicht zu den Kantonen mit halber Standesstimme gesellen?<\/p><p>2. Man könnte meinen, dass die beiden Basel, die beiden Appenzell sowie Ob- und Nidwalden gegenüber dem jüngsten Kanton benachteiligt werden. Teilt der Bundesrat diese Auffassung? Wie lautet seine Begründung?<\/p><p>3. Etliche \"Vollkantone\" haben heute weniger Einwohner als verschiedene \"Halbkantone\". Wäre es deshalb nicht an der Zeit, Halbkantone abzuschaffen und generell allen Kantonen den Status eines Vollkantons zu verschaffen bzw. Artikel 142 Absatz 4 der Bundesverfassung zu streichen? Gibt es Gründe, die dagegen sprechen? Falls ja, um welche handelt es sich dabei?<\/p><p>4. Sind Bewohner eines \"Halbkantons\" gegenüber Bewohnern eines \"Vollkantons\" nicht benachteiligt, was ihre Mitbestimmungsrechte angeht?<\/p><p>5. In welchem anderen Land der Welt gibt es ebenfalls \"halbe\" Bundesstaaten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wann werden Halbkantone für voll genommen?"}],"title":"Wann werden Halbkantone für voll genommen?"}