{"id":20161057,"updated":"2025-06-24T22:22:25Z","additionalIndexing":"2811;24","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475013600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1479250800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.1057","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Solange sich Asylsuchende in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes aufhalten, wird die Sozialhilfe - mit Ausnahme des Taschengeldes von 3 Franken pro Tag - grundsätzlich in Form von Sachleistungen ausgerichtet. Sobald sie einem Kanton zugewiesen sind, besteht das sozialhilferechtliche Verhältnis nur zwischen der sozialhilfeabhängigen Person und dem Kanton. Die Kantone sind daher zuständig für die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen. Der Bund steht in einem ausschliesslich subventionsrechtlichen Verhältnis zu den Kantonen. Ihm steht gegenüber den Kantonen im Bereich der Ausrichtung und Ausgestaltung der Sozialhilfe weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht zu.<\/p><p>Das Asylgesetz legt jedoch fest, dass die Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende unter dem Ansatz der Leistungen für die einheimische Bevölkerung festzulegen und nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sind (Art. 82 Abs. 3 AsylG). Dies ist bezüglich Unterbringung und Gesundheitsversorgung ohnehin der Fall. Auch Kleider werden oft als Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Es macht aber teilweise Sinn, Geldleistungen - namentlich Essensgeld - auszubezahlen, damit Asylsuchende mit Einkaufen und Kochen sinnvoll beschäftigt sind. Aufgrund der sehr tiefen Ansätze dürfte es aber schwierig sein, Geld für die Unterstützung der Angehörigen im Heimatland oder für Drogen auf die Seite zu legen. Die Gefahr, dass solche Geldleistungen zweckentfremdet oder missbraucht werden, ist daher gering.<\/p><p>2.-4. Aus den obendargelegten Gründen und der Tatsache, dass bereits heute ein grosser Teil der Unterstützungsleistungen als Sachleistungen ausgerichtet wird, überwiegen die Vorteile eines bargeldlosen Zahlungssystems, dessen Einführung zudem auch mit erheblichen Kosten verbunden wäre, nicht. Die Kantone haben in der Vergangenheit verschiedenste Modelle (spezielles Geld für Asylsuchende, Gutscheine, Abgabe von Naturalien, Einkauf nur im zentreneigenen Laden usw.) ausprobiert, und es hat sich gezeigt, dass es kein absolut missbrauchssicheres System gibt. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass die Kantone aufgrund ihrer Erfahrungen mit den lokalen Gegebenheiten Unterstützungssysteme gewählt haben, die den verschiedenen an sie gestellten Anforderungen Rechnung tragen. In diesem Sinne sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit für ein entsprechendes Pilotprojekt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Asylbewerber in der Schweiz bekommen auf Kosten des Bundes Bargeld ausbezahlt, welches in Relation zur Kaufkraft im Ursprungsland erheblich ist. Die Kontrolle über die Verwendung dieser Bundesmittel ist sehr begrenzt. Von Eritreern weiss man, dass ein Teil der Unterstützungsmittel in die Heimat geschickt werden muss. Andere Flüchtlinge verwenden die Unterstützung für Drogen. Um solche Missstände zu unterbinden, wäre es zielführend, über die Einführung einer elektronischen Zahlungslösung für Asylbewerbende nachzudenken, welche es verunmöglicht, die vom Bund ausgerichteten Mittel zu missbrauchen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie möchte er verhindern, dass ausgerichtete Gelder zweckentfremdet und missbraucht werden (Versand in Heimat, Drogenkauf usw.)?<\/p><p>2. Sieht er Vorteile mit einer Einführung einer bargeldlosen Zahlungsform für Asylbewerbende (Verhinderung von Missbrauch, Kontrolle der Verwendung)?<\/p><p>3. Hat er schon einmal die Einführung einer elektronischen Zahlungslösung für Asylbewerber in Erwägung gezogen? Wenn ja: Wie ist der Stand? Wenn nein: Warum nicht?<\/p><p>4. Würde er es begrüssen, wenn in den Kantonen ein diesbezügliches Pilotprojekt lanciert würde?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Elektronisches Zahlungssystem statt Bargeld für Asylbewerber"}],"title":"Elektronisches Zahlungssystem statt Bargeld für Asylbewerber"}