{"id":20161069,"updated":"2025-06-24T22:07:02Z","additionalIndexing":"08;2446;15","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1479250800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.1069","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Am 9. Mai 2012 haben die Schweiz und Italien den bilateralen Finanz- und Steuerdialog wieder aufgenommen. Am 23. Februar 2015 haben sie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-I) sowie eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Die Roadmap legt die Bedingungen für die Streichung der Schweiz von den italienischen schwarzen Listen beziehungsweise die Aufnahme in die weissen Listen fest. Seit den Neunzigerjahren hat Italien ein System schwarzer und weisser Listen im Steuerbereich eingeführt. Die Schweiz stand auf drei schwarzen Listen Italiens. Es handelt sich hierbei um die schwarze Liste von 1999 für natürliche Personen und zwei schwarze Listen für juristische Personen - eine aus dem Jahr 2001 (Controlled Foreign Companies) und die andere aus dem Jahr 2002 (Nichtabzugsfähigkeit der Kosten). Am 1. Januar 2016 hat Italien die Listen von 2001 und 2002 ausser Kraft gesetzt. Die Liste von 2001 wurde durch eine allgemeine Bestimmung des italienischen Rechts ersetzt.<\/p><p>2.\/3. Die Schweiz figuriert heute nur noch auf der schwarzen Liste von 1999. Sie betrifft italienische natürliche Personen und sieht die Umkehr der Beweislast für in Italien ansässige Personen vor, die ihr Steuerdomizil in die Schweiz verlegen. Diese Liste hat im Grunde genommen keine unmittelbaren Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die in Italien investieren möchten. Da es den Ruf der Schweiz jedoch belastet, auf einer schwarzen Liste - vor allem der eines Nachbarstaates - zu figurieren, setzt sich die Schweizer Regierung trotzdem weiterhin dafür ein, dass die Schweiz von dieser letzten schwarzen Liste gestrichen wird. Die Schweiz wurde im Übrigen seit 13. Juli 2016, dem Datum des Inkrafttretens des Änderungsprotokolls zum DBA-I, in zwei italienische weisse Listen der kooperativen Staaten im Bereich des Informationsaustauschs auf Ersuchen aufgenommen. Es handelt sich um die allgemeine Liste von 1996 und um die Liste von 2016 betreffend Finanztransaktionssteuer.<\/p><p>4.\/5. Derzeit gibt es keine schwarzen Listen in Italien mehr, die unmittelbar für schweizerische oder italienische juristische Personen gelten, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz unterhalten. Der Decreto incentivi von 2010 (DI), der zwar keine schwarze Liste ist, gilt jedoch weiterhin für die Schweiz. Ein italienisches Dekret von 2014 hat die Formalitäten im Zusammenhang mit dem DI allerdings erheblich gelockert. Diese sind im Prinzip mit jenen vergleichbar, welche die italienischen Wirtschaftsteilnehmenden gegenüber den EU-Partnern erfüllen müssen. Seit 2007 weigert sich Italien schliesslich, Artikel 15 des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.641.926.81) für Schweizer Gesellschaften mit privilegiertem Steuerstatus anzuwenden. Mit der Unternehmenssteuerreform III wird dieses Problem gelöst werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den letzten Jahren waren die Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien recht wechselhaft, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Steuern. Eine wichtige Rolle spielten dabei die schwarzen Listen, die die italienischen Behörden erlassen und die sie wiederholt bekräftigt haben. Die Auswirkungen auf den Finanz- und Werkplatz Schweiz, insbesondere auf das Tessin, waren äusserst negativ und haben den betroffenen Unternehmen beträchtliche Probleme verursacht. Die Geschäftstätigkeit in Italien, von Italien aus und mit Italien wurde stark erschwert oder gar verunmöglicht. In den letzten Monaten fanden wiederholt Gespräche statt mit dem Ziel, dass die Schweiz definitiv von sämtlichen schwarzen Listen Italiens gestrichen wird. Damit würde eine diskriminierende und für alle Beteiligten schädliche Behandlung ein Ende finden. Die Tessiner Wirtschaft musste das System der schwarzen Listen über sich ergehen lassen. Die gegenwärtige Situation bringt weder Klarheit noch Gewissheit.<\/p><p>Da ganz unterschiedliche Informationen zirkulieren, ist es angebracht, dass der Bundesrat darlegt, wie sich die Situation tatsächlich präsentiert und welche Entwicklungen in den letzten Monaten stattgefunden haben, dies, um für den Finanz- und Werkplatz Tessin offiziell Klarheit zu schaffen.<\/p><p>1. Hat Italien offiziell über die Streichung der Schweiz von den schwarzen Listen informiert? Wie genau und mit welchen Begründungen?<\/p><p>2. Auf wie vielen schwarzen Listen wird die Schweiz am 30. September 2016 konkret noch aufgeführt?<\/p><p>3. Falls weiterhin schwarze Listen bestehen: Um welche genau handelt es sich, und aus welchem Grund figuriert die Schweiz weiterhin darauf? Wann wird die Schweiz von diesen Listen entfernt? Was wird zurzeit unternommen, um sicherzustellen, dass die Schweiz von diesen Listen gestrichen wird?<\/p><p>4. Gibt es, mit Blick auf die Fortschritte der Steuerverhandlungen zwischen der Schweiz und Italien, weitere Elemente, die zurzeit eine Diskriminierung derjenigen schweizerischen oder italienischen juristischen Personen bewirken, die auf dem Schweizer Markt tätig sind?<\/p><p>5. Falls die Schweiz in gewissen Bereichen weiterhin auf schwarzen Listen figuriert: Was braucht es, damit sie von diesen Listen gestrichen wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien. Klarheit über die schwarzen Listen"}],"title":"Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien. Klarheit über die schwarzen Listen"}