﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20161078</id><updated>2025-06-24T22:14:47Z</updated><additionalIndexing>2811;08</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3102</code><gender>m</gender><id>4179</id><name>Zuberbühler David</name><officialDenomination>Zuberbühler</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2017-02-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3102</code><gender>m</gender><id>4179</id><name>Zuberbühler David</name><officialDenomination>Zuberbühler</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.1078</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;a. Das UNHCR schlägt der Schweiz Flüchtlinge zur Aufnahme vor, welche die von ihm definierten Kriterien für eine Neuansiedlung (Resettlement) erfüllen. Darunter fallen gefährdete Frauen, Kinder und Betagte, Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gefährdet sind, Folteropfer und Personen, die behindert sind oder dringend einer medizinischen Behandlung bedürfen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jeden Fall einzeln und befragt die Personen vor Ort oder per Videokonferenz. Sofern der Schutzbedarf gegeben ist, die Flüchtlinge integrationswillig sind und keine sicherheitsrelevanten Aspekte gegen eine Aufnahme in der Schweiz sprechen, stimmt das SEM dem Ersuchen des UNHCR zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Für die im Rahmen des Resettlements als anerkannte Flüchtlinge aufgenommenen Personen gelten in Bezug auf die Sozialhilfe die gleichen Finanzierungsmodalitäten des Bundes wie für alle anerkannten Flüchtlinge. Die Kosten der Kantone werden mit Globalpauschalen von durchschnittlich 1500 Franken pro Monat und Person abgegolten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Integration, die bei besonders verletzlichen Personen eine spezielle Herausforderung darstellt, setzt der Bund 12 000 Franken pro Person ein, zusätzlich zur ordentlichen Integrationspauschale von 6000 Franken. Der Bund verfügt über keine Gesamtrechnung, die auch die Kosten der Kantone und Gemeinden einschliessen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c./e./f. Die Hilfe vor Ort sowie die Aufnahme besonders verletzlicher Personen ergänzen sich gegenseitig, wobei die Hilfe vor Ort für die Schweiz im Vordergrund steht. Die Schweiz hat seit dem Ausbruch der Syrien-Krise 2011 über 250 Millionen Franken für humanitäre Hilfe für die Betroffenen vor Ort, sowohl in Syrien wie auch in den benachbarten Aufnahmeländern Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei, ausgegeben. Dabei konzentriert die humanitäre Hilfe der Schweiz ihre Bemühungen nicht nur auf den Schutz und die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in Syrien sowie der Syrien-Flüchtlinge. Sie ist auch bestrebt, die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der bedürftigen Bevölkerung zu stärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Betrag von 250 Millionen Franken sind Kernbeiträge an multilaterale humanitäre Organisationen und Schweizer Hilfswerke nicht eingerechnet, auch wenn ein Teil dieser Gelder indirekt ebenfalls der Hilfe in und um Syrien zugutekommt. So ermöglichen es beispielsweise die 468 Millionen Franken, welche in derselben Zeitperiode als Sitzstaatbeitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bezahlt wurden, dass das IKRK seine humanitären Operationen vom Hauptsitz in Genf aus koordinieren kann. Weitere 267,03 Millionen Franken flossen in derselben Zeitperiode als nichtgebundene Finanzbeiträge an humanitäre Uno-Organisationen wie beispielsweise das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR). Die Organisationen können im eigenen Ermessen die Gelder für ihre Operationen weltweit - im Spezifischen auch die Syrien-Hilfe - einsetzen. Die 250 Millionen Franken entsprechen rund 2 Prozent der Gesamtausgaben der Deza von 12,4 Milliarden Franken während der Zeitperiode von 2011 bis Ende 2016.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Seit Ausbruch der Syrien-Krise im Jahr 2011 haben 650 000 Flüchtlinge in Jordanien, 1,05 Millionen in Libanon und 2,7 Millionen in der Türkei Schutz gesucht. Die Nachbarländer Syriens leisten damit Ausserordentliches für die Aufnahme von Flüchtlingen. Zum Vergleich: Die Schweiz hat seit März 2011 bisher 3654 syrischen Staatsangehörigen Asyl gewährt, 1097 weiteren wurde als Gruppe Asyl gewährt (Resettlement), und 7254 wurden vorläufig aufgenommen (Stand: Ende November 2016). Ende November 2016 lebten insgesamt 16 361 syrische Staatsangehörige in der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;g. Nach Massgabe der humanitären Grundsätze, die das Engagement der Schweiz, des UNHCR und der übrigen humanitären Akteure leiten, gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Dies bedeutet, dass bei der Festlegung der Prioritäten für die Auswahl der Flüchtlinge auf den tatsächlichen Schutzbedarf abgestellt wird. Die Verfolgung wegen der Glaubenszugehörigkeit gehört zum Kerngehalt des Flüchtlingsbegriffs. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zu dieser Frage geäussert, letztmals in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse 15.5210 und 14.3765.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat will in den kommenden zwei Jahren 2000 vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge aus der Bürgerkriegsregion Syrien in die Schweiz holen. Vor allem Menschen, die in die Nachbarländer Syriens geflüchtet sind und die vom Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, sollen in die Schweiz kommen können. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Aufgrund welcher Kriterien werden diese Menschen ausgesucht bzw. selektioniert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Mit welchen jährlichen Folgekosten pro Person haben der Bund sowie die Kantone und Gemeinden zu rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Sollte es nicht in der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft und der Schweiz liegen, den benachbarten Aufnahmeländern in der Region zu helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die durch den Krieg verursacht wurden, zu bewältigen, statt sich an willkürlichen Umverteilungsprogrammen zu beteiligen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Während des Balkankrieges waren es vor allem europäische Staaten, welche die Herausforderungen, die durch den Krieg verursacht wurden, bewältigt haben. Sollten nicht gerade die Nachbarländer der Krisenregion hauptsächlich für die Aufnahme von Flüchtlingen, die mit der hiesigen Kultur überhaupt nicht vertraut sind, besorgt sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Schweizerfranken direkt vor Ort ein x-faches bewirken könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Wie viel Geld ist seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges (2011) in Syrien als Auslandhilfe in die Krisenregion geflossen, und wie viel - in Prozenten ausgedrückt - macht dies von den gesamten Auslandzahlungen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;g. Ist er bereit - sollte er denn an seinem Vorhaben der Aufnahme von Kriegsvertriebenen festhalten -, wenigstens syrische Christen, die speziell Mord und Terror ausgesetzt sind, aufzunehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Hilfe vor Ort statt Beteiligung an willkürlichen Umverteilungsprogrammen</value></text></texts><title>Hilfe vor Ort statt Beteiligung an willkürlichen Umverteilungsprogrammen</title></affair>