{"id":20161079,"updated":"2025-06-24T22:08:44Z","additionalIndexing":"44;24","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3067,"gender":"m","id":4159,"name":"Chiesa Marco","officialDenomination":"Chiesa"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481756400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1487113200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3067,"gender":"m","id":4159,"name":"Chiesa Marco","officialDenomination":"Chiesa"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.1079","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen des Impulsprogramms zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze kann der Bund neuen Betreuungseinrichtungen oder bestehenden Einrichtungen, die ihr Angebot deutlich ausbauen, Finanzhilfen ausrichten. Diese betragen 5000 Franken pro Platz und Jahr (Vollzeitangebot) für Kindertagesstätten (namentlich Krippen) und 3000 Franken pro Platz und Jahr für schulergänzende Betreuungseinrichtungen. Die Finanzhilfen werden während einer befristeten Zeit von zwei oder drei Jahren gewährt und sollen den Einrichtungen ermöglichen, Schwierigkeiten in der Aufbauphase besser zu bewältigen.<\/p><p>Die familienergänzende Betreuung liegt hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese legen die Qualitätsnormen für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung wie beispielsweise das Betreuungsverhältnis und die vom Betreuungspersonal verlangte Ausbildung fest. Sie stellen zudem die Betriebsbewilligungen aus, sind für die Aufsicht über die Einrichtungen zuständig und definieren gegebenenfalls eine Subventionspolitik für diesen Tätigkeitsbereich. Der Bund wirkt im Impulsprogramm nur subsidiär, und zwar im Rahmen der gemäss Bundesverfassung festgelegten Kompetenzen.<\/p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen, das für den Vollzug des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) zuständig ist, entscheidet per Verfügung über sämtliche Finanzhilfegesuche. Vor jedem Entscheid ist es verpflichtet, die zuständige Behörde des Kantons, in dem sich die Einrichtung befindet, anzuhören. Einzig der Kanton ist befugt und in der Lage zu überprüfen, dass die geltenden kantonalen Bestimmungen, insbesondere die Qualitätsnormen, eingehalten werden.<\/p><p>In ihrer Stellungnahme muss die kantonale Behörde insbesondere die Einschätzung des Kantons zum Projekt insgesamt und zum Finanzierungskonzept darlegen; er beurteilt, ob das eingereichte Projekt einem Bedürfnis entspricht und die Qualitätsanforderungen erfüllt und ob die Betriebsbewilligung erteilt wird. Zur Höhe der Löhne der Angestellten nimmt er nicht Stellung.<\/p><p>Gemäss geltendem Recht ist der Bund nicht befugt, die konkreten Betriebsbedingungen einer Struktur oder die Löhne, die diese auszahlt, zu kontrollieren. Die Finanzhilfen können nur dann gekürzt oder zurückgefordert werden, wenn die rechtlichen Bedingungen gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung verletzt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Verschlechterung der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt hat nun auch die Kindertagesstätten erreicht. Im Kanton Tessin wurden Fälle gemeldet und bestätigt, in denen Löhne von weniger als 2000 Franken pro Monat und ohne 13. Monatslohn ausbezahlt werden. Allem Anschein nach sind dies bei Weitem keine Einzelfälle, und dementsprechend werden die kantonalen Behörden möglicherweise auch in diesem Sektor einen Normalarbeitsvertrag erlassen. Abgesehen vom ungebührlichen Lohn ist dabei besonders störend, dass die neuen Einrichtungen mit Pauschalbeiträgen vom Bund finanziell unterstützt werden. Diese Finanzhilfen betragen bis zu 5000 Franken pro Stelle und Jahr, in Abhängigkeit von der Anzahl Tage und Stunden pro Tag, an denen die Einrichtungen geöffnet haben. Ein Vollzeitangebot entspricht einer Öffnung von mindestens neun Stunden pro Tag an 225 Tagen im Jahr. Die Finanzhilfen werden für zwei Jahre zugesprochen und sollten, zumindest aus Sicht des Unterzeichneten, auf Vertrauen zwischen der auszahlenden und der empfangenden Partei beruhen.<\/p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er es nicht für nötig erachte, die Lohnbedingungen der Einrichtungen, die finanzielle Hilfe vom Bund erhalten haben, eingehender zu prüfen, und ob er es nicht für angebracht halte, die ausbezahlten Finanzhilfen teilweise oder ganz zurückzufordern in gemeldeten oder bestätigten Fällen, in denen in missbräuchlicher Weise Unterstützung gewährt wird für Löhne, die unter dem ortsüblichen Wert liegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lohndumping in Kindertagesstätten"}],"title":"Lohndumping in Kindertagesstätten"}