{"id":20161081,"updated":"2025-06-25T01:39:44Z","additionalIndexing":"04;34;09","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3101,"gender":"m","id":4178,"name":"Zanetti Claudio","officialDenomination":"Zanetti Claudio"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1487113200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3101,"gender":"m","id":4178,"name":"Zanetti Claudio","officialDenomination":"Zanetti Claudio"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.1081","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Auf der Grundlage von Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte werden Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Dabei gilt das Prinzip \"Sicherheit vor Tempo\". Seit dem Jahr 2004 haben 14 Kantone anlässlich eidgenössischer Urnengänge wiederholt einem Teil ihres Elektorats ermöglicht, die Stimme via Internet abzugeben (<a href=\"https:\/\/www.bk.admin.ch\/themen\/pore\/evoting\/08004\/index.html?lang=de\">https:\/\/www.bk.admin.ch\/themen\/pore\/evoting\/08004\/index.html?lang=de<\/a>). Bis zu zwei Drittel der Stimmenden eines Kantons, die den elektronischen Stimmkanal nutzen können, entscheiden sich für die elektronische Stimmabgabe. Die politischen Partizipationsmöglichkeiten müssen mit den ändernden Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Schritt halten. Zudem lassen sich im Bereich der politischen Willensäusserung konkrete qualitative Verbesserungen vorbringen; so werden mit dem elektronischen Stimmkanal versehentlich ungültige Stimmabgaben und damit die Verwirkung des Stimmrechts verhindert.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die Vertrauenswürdigkeit der erhobenen Abstimmungs- und Wahlergebnisse jederzeit gewährleistet sein muss. Allfälligen Zweifeln muss zuvorgekommen werden. In Umsetzung des Prinzips \"Sicherheit vor Tempo\" hat der Bundesrat in seinem Bericht an das Parlament vom Juni 2013 die sogenannte \"vollständige Verifizierbarkeit\" als strategische Zielsetzung aufgeführt (<a href=\"http:\/\/www.bk.admin.ch\/themen\/pore\/evoting\/07977\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.bk.admin.ch\/themen\/pore\/evoting\/07977\/index.html?lang=de<\/a>). Die vollständige Verifizierbarkeit gewährleistet, dass systematische Fehlfunktionen im Wahl- bzw. Abstimmungsablauf infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen erkannt werden. Gemäss der Planung der Kantone sollten die vollständige Verifizierbarkeit sowie die mit den bundesrechtlichen Anforderungen konforme Zertifizierung der Systeme bis Ende 2018 abgeschlossen sein.<\/p><p>Nebst der Erfüllung zahlreicher organisatorischer sowie technischer Sicherheitsanforderungen bieten die durch den Bundesrat bewilligten Systeme bereits seit 2015 die sogenannte \"individuelle Verifizierbarkeit\" an. Sie erlaubt es den Stimmenden festzustellen, ob ihre Stimme korrekt durch das System registriert wurde. Zudem werden derzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen Fragestellungen im Bereich der Transparenzbildung, namentlich zur Offenlegung des Quellcodes der Systeme sowie zur Durchführung öffentlicher Intrusionstests, geklärt. Gestützt auf die laufenden Analysen wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.<\/p><p>Da die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige elektronische Stimmabgabe in der Schweiz gegeben sind, sieht der Bundesrat in den in der Anfrage zitierten Vorgängen im Ausland keinen Anlass, von der gewählten Strategie abzurücken.<\/p><p>3. Die Verordnung über die politischen Rechte sowie die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe definieren den rechtlichen Rahmen für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals. Der Einsatz bedarf einer Grundbewilligung des Bundesrates sowie einer Zulassung durch die Bundeskanzlei. Die aktuellen Grundbewilligungen sind jeweils für zwei Jahre gültig, eine Zulassung durch die Bundeskanzlei ist mit Blick auf jeden einzelnen Urnengang erforderlich. Falls die Erfüllung der bundesrechtlichen Anforderungen namentlich mit Blick auf die Sicherheit nicht gegeben ist, erteilen der Bundesrat sowie die Bundeskanzlei die Grundbewilligung respektive die Zulassung nicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nutzen und Ertrag des sogenannten E-Votings stehen in einem denkbar schlechten Verhältnis. Es ist viel zu teuer und bringt keinerlei qualitative Verbesserung hinsichtlich der politischen Willensbildung. Hinzu kommt die Problematik der unerwünschten Einflussnahme fremder Mächte.<\/p><p>1. Nachdem russische Hacker im US-Präsidentschaftswahlkampf aktiv geworden sein sollen, befürchten auch deutsche Politiker gezielte Beeinflussungsversuche durch Hackerangriffe auf die Bundestagswahl 2017. Welchen Einfluss haben solche Vorkommnisse auf die Beurteilung von E-Voting für den Bundesrat?<\/p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass der verfassungsmässige Anspruch der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf unverfälschte Willenskundgabe und ein nichtanzweifelbares Abstimmungsresultat ein derart hohes Rechtsgut ist, dass alles, was geeignet ist, nur schon leichte Zweifel zu wecken, unbedingt vermieden werden muss?<\/p><p>3. Wo liegt die rote Linie, ab welcher der Bundesrat bereit ist, von E-Voting abzusehen und die laufenden Projekte zu stoppen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verzicht auf elektronisches Abstimmungs- und Wahlverfahren"}],"title":"Verzicht auf elektronisches Abstimmungs- und Wahlverfahren"}