{"id":20163010,"updated":"2023-07-28T05:33:38Z","additionalIndexing":"48;2446","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3109,"gender":"m","id":4208,"name":"Jauslin Matthias Samuel","officialDenomination":"Jauslin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-02-29T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-14T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-04-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1456700400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489446000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2761,"gender":"m","id":4054,"name":"Vitali Albert","officialDenomination":"Vitali"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3029,"gender":"m","id":4124,"name":"Schilliger Peter","officialDenomination":"Schilliger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3043,"gender":"m","id":4141,"name":"Portmann Hans-Peter","officialDenomination":"Portmann Hans-Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3088,"gender":"m","id":4193,"name":"Nantermod Philippe","officialDenomination":"Nantermod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2287,"gender":"m","id":74,"name":"Eymann Christoph","officialDenomination":"Eymann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3109,"gender":"m","id":4208,"name":"Jauslin Matthias Samuel","officialDenomination":"Jauslin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3010","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es ist finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum im Ausland zum Teil hohe Gebühren für die Benützung von Autobahnen, Brücken und Tunnels bezahlt werden müssen, während sämtliche Benützer von ähnlich aufwendigen Bauwerken im schweizerischen Nationalstrassennetz vergleichsweise günstig davonkommen.<\/p><p>Gemäss Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung ist die Benützung öffentlicher Strassen zwar gebührenfrei. Dabei kann aber die Bundesversammlung Ausnahmen bewilligen. Abklärungen durch das Bundesamt für Strassen (Astra) haben aufgezeigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gestützt auf Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung für den Gotthard-Strassentunnel durchaus erfüllt sein dürften.<\/p><p>Unabhängig von der Einführung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sollten wir raschestmöglich unsere hohen Investitions- und Unterhaltskosten breiter verteilen. Damit kann auch wegen sinkenden Einnahmen in anderen Bereichen eine zusätzliche Finanzierung direkt zugunsten des motorisierten Individualverkehrs oder des NAF sichergestellt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels haben das zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bzw. das Bundesamt für Strassen die beiden Berichte \"Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren vom 19. Dezember 2012\" und \"Zusatzabklärungen zu Tunnel- und Strassenbenutzungsgebühren vom 23. Juni 2014\" verfasst. Aus diesen Berichten geht insbesondere Folgendes hervor:<\/p><p>- Für sogenannte Objektgebühren kann die Bundesversammlung gemäss Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung (SR 101) Ausnahmen vom Grundsatz der Gebührenfreiheit für die Benutzung öffentlicher Strassen bewilligen. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung sind aus Sicht des Bundesrates beim Gotthard-Strassentunnel erfüllt.<\/p><p>- Die Einführung von Strassenbenutzungsgebühren für sämtliche Alpenübergänge (alpenquerende Tunnels) bzw. mehrere Objekte dürfte eine Anpassung der Bundesverfassung erfordern.<\/p><p>- Rabattsysteme sind nur dann zulässig, wenn sie sich sachlich begründen lassen und niemanden diskriminieren.<\/p><p>- Würde bei einzelnen Objekten oder Objektgruppen, wie beispielsweise allen alpenquerenden Tunnels, eine Benutzungsgebühr erhoben, wäre wegen steigenden Reisekosten mit Ausweichverkehr zu rechnen, insbesondere auf den Passstrassen. Um diesen möglichst gering zu halten, dürfte die Gebühr nicht zu hoch angesetzt werden, und es wären flankierende Massnahmen nötig.<\/p><p>- Beim Schwerverkehr besteht ein eingeschränkter Handlungsspielraum. Die Bestimmungen des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) schliessen die Möglichkeit der Erhebung von Gebühren neben der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nicht aus. Vielmehr ist die Möglichkeit der Erhebung von Mauten für die Benutzung besonderer alpiner Infrastrukturen in Artikel 40 Absatz 5 des Landverkehrsabkommens explizit vorgesehen. Dieser Teil darf jedoch nicht mehr als 15 Prozent der in Artikel 40 Absätze 3 und 4 des Landverkehrsabkommens festgelegten Gebühren für eine alpenquerende Fahrt von 300 Kilometern Länge betragen. Die zulässige Obergrenze dieser Gebühren liegt bei durchschnittlich 325 Franken, wovon in der Regel 39 Franken als Tunnelgebühr erhoben werden dürften, ohne dass die LSVA-Sätze gesenkt werden müssten.<\/p><p>Objektgebühren können Finanzierungsbeiträge für spezifische Strassenabschnitte - insbesondere Grossbauwerke wie Tunnels oder Brücken - generieren. Die geplante Einführung der E-Vignette würde zudem die Grundlage für ein elektronisches Erhebungssystem schaffen.<\/p><p>Der Bundesrat hat die Einführung von Tunnelgebühren im Jahr 2013 im Rahmen der Vernehmlassung zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels denn auch zur Diskussion gestellt. Eine grosse Mehrheit der Parteien, Verbände und Organisationen hat die Einführung von Tunnelgebühren in der Schweiz abgelehnt. Entsprechend hat der Bundesrat in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) vom 13. September 2013 (BBl 2013 7315) auf einen entsprechenden Vorschlag verzichtet. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Botschaft wurde diese Frage nochmals diskutiert, aber nicht weiterverfolgt.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bundesrat derzeit auf die Annahme der Motion, obwohl es aus seiner Sicht gute Gründe für die Einführung von Tunnelgebühren am Gotthard und allenfalls an anderen Alpenübergängen gibt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um für den Gotthardtunnel (A2) eine Mautgebühr einzuführen und, wenn notwendig, flankierende Massnahmen für die anderen Alpenübergänge im Nationalstrassennetz. Dabei ist darauf zu achten, dass die Pendler und der nationale Berufsverkehr im gebührenden Masse Ermässigungen geltend machen können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mautgebühren am Gotthard und flankierende Massnahmen für die anderen Alpenübergänge im Nationalstrassennetz"}],"title":"Mautgebühren am Gotthard und flankierende Massnahmen für die anderen Alpenübergänge im Nationalstrassennetz"}