﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163022</id><updated>2023-07-28T05:24:38Z</updated><additionalIndexing>15;44;24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-03-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>16.3022</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Bischof 11.3461, "Eine Industriepolitik für die Schweiz", bereits ausführlich zu den Ursachen der Deindustrialisierung geäussert. Im internationalen Vergleich steht die Schweizer Industrie gemessen an Beschäftigung, Wertschöpfung und Exportleistung nach wie vor sehr gut da. Gleichwohl hat der Druck auf die Unternehmen aufgrund der starken Aufwertung des Schweizerfrankens und des schleppenden weltwirtschaftlichen Umfelds zugenommen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als vordringlich, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen noch weiter zu verbessern. Dazu zählen insbesondere die Reduktion der administrativen Belastung, die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, die Erschliessung neuer Märkte, der Erhalt und die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU sowie die Unternehmenssteuerreform III.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Einige Übernahmen von Schweizer Firmen (z. B. Syngenta) haben in den letzten Jahren zu verschiedenen Befürchtungen über die Zukunft des Werkplatzes Schweiz geführt. Der Bundesrat beobachtet diese Situation aufmerksam. Ein zentrales Anliegen seiner Wirtschaftspolitik ist der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Inland. Hierbei hat die Schweiz in den vergangenen Jahren mehrheitlich positive Erfahrungen mit der Kapitalverkehrsfreiheit gemacht. Insbesondere die grössten und produktivsten Unternehmen der Schweiz, die für einen wesentlichen Teil der Beschäftigung verantwortlich sind, verfügen oftmals über ein stark ausländisch geprägtes Aktionariat resp. Eigentümerschaft. So befanden sich im Sommer 2015 beispielsweise über 80 Prozent der Anteile der 30 grössten Unternehmen, die an der Schweizer Börse kotiert sind, in ausländischem Besitz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Freiheit für Schweizer Unternehmen, in einem anderen Land als Investor aufzutreten, hat sich bewährt. Diese Freiheit erlaubt es insbesondere expandierenden Schweizer Unternehmen, im Ausland Unternehmen zu erwerben und damit ihre eigene Produktion zu diversifizieren. Gemessen am Bruttoinlandprodukt (BIP) und an der Bevölkerung gehört die Schweiz zu den grössten Direktinvestoren der Welt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Grundsätzlich weist die Schweiz mit der Arbeitslosenversicherung (ALV) einen wirksamen Konjunkturstabilisator auf. Bei Massenentlassungen kann die ALV von Arbeitsplatzverlust bedrohte Personen bei der Stellensuche frühzeitig mit gezielten Abklärungs- und Qualifikationsmassnahmen unterstützen. Zur kurzfristigen Abfederung von konjunkturellen Schwankungen steht mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein bewährtes Instrument zur Verfügung. Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 die Höchstbezugsdauer von KAE verlängert. Die vom starken Schweizerfranken betroffenen Unternehmen haben dadurch mehr Zeit, um sich an die neue Marktlage anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anspruchsberechtigte Versicherte können zudem in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) mit arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) bei der Stellensuche unterstützt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ältere Arbeitskräfte sind in der Schweiz grundsätzlich sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert. Da sie jedoch einem höheren Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind, wurde für sie ein spezielles Entschädigungs-/Taggeldsystem in der Arbeitslosenversicherung gesetzlich verankert. Mit den AMM stehen unterstützende Instrumente für diese Zielgruppe zur Verfügung. In den meisten Kantonen verfügen die RAV zudem über Kontakte mit Vermittlungsstellen, die auf Stellensuchende über 50 Jahre spezialisiert sind. Die Einflussmöglichkeiten des Staates auf Unternehmensentscheide sind jedoch beschränkt. Die Sensibilisierung zu dieser Thematik erfolgte unter anderem durch die erste Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende vom April 2015, wo Bund, Kantone und Sozialpartner eine gemeinsame Schlusserklärung mit Massnahmen verabschiedet haben. Diese Massnahmen werden an einer zweiten Konferenz im April 2016 evaluiert und gegebenenfalls ergänzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat steht in ständigem Austausch mit den Sozialpartnern und ist entsprechend über die politischen Forderungen informiert. Er sieht derzeit keine Notwendigkeit, ein zusätzliches beratendes Gremium einzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass der überbewertete Franken sich negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt. Auch ist er über das Ausmass der Währungsinstabilität in diesem Jahrzehnt - insbesondere gegenüber dem Euro - beunruhigt. Die Wechselkurspolitik ist jedoch Teil der Geldpolitik, die von der Nationalbank geführt wird. Die Nationalbank ist unabhängig und alleine für die Geld- und Währungspolitik zuständig. Diese Unabhängigkeit bedeutet, dass die Nationalbank weder vom Bundesrat noch vom Parlament oder von anderen Drittstellen Weisungen erhalten darf. Die Nationalbank kann zur Erfüllung ihres Mandats, d. h. zur Gewährleistung der Preisstabilität und - sofern diese nicht bedroht ist - zur Konjunkturstabilisierung, auf die Wechselkurse einwirken. Zurzeit ist sie bemüht, den Schweizerfranken mithilfe von Negativzinsen und gezielten Devisenmarktinterventionen zu schwächen. Andere Massnahmen, wie etwa die Wiedereinführung eines Mindestkurses zum Euro oder zu einem Währungskorb, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Nationalbank. Der Bericht in Erfüllung der Postulate Bischof 15.3091 und 15.4053, Rechsteiner Paul 15.3367 und Cramer 15.3208 wird auf solche anderen Massnahmen eingehen. Er wird momentan erstellt und in der zweiten Hälfte 2016 veröffentlicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderung der Frankenstärke für den Tourismus bewusst und trägt seit 2009 mit ausserordentlichen Massnahmen zu deren Überwindung bei. In den Jahren 2016 bis 2019 unterstützt der Bundesrat den Tourismus mit dem tourismuspolitischen Impulsprogramm. Im Rahmen dieses Impulsprogramms stehen seitens Bund über Innotour sowie über die neue Regionalpolitik 2016-2019 zusätzliche Fördermittel im Umfang von 210 Millionen Schweizerfranken zur Verfügung. Ziel ist es, die Beherbergungswirtschaft zu modernisieren, die Produkt- und Qualitätsentwicklung zu fördern, Strukturen zu optimieren, Kooperationen zu fördern sowie den Wissensaufbau und die Wissensdiffusion zu verstärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Des Weiteren sind die Massnahmen von Schweiz Tourismus (ST) und der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zu erwähnen. ST hat im Jahr 2015 zur Dämpfung der negativen Auswirkungen durch die Frankenstärke zusammen mit der Branche ein Massnahmenpaket an Marketingaktivitäten erstellt. Dabei werden zusätzliche Mittel zum einen in die Bearbeitung von Herkunftsmärkten mit geringer Preissensitivität investiert und zum andern in die Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung, Ferien im eigenen Land zu machen. Die SGH bietet seit 2015 mittels eigener Impulsmassnahmen zusätzliche Unterstützung für Investitionen in der Beherbergungswirtschaft an. Damit sollen insbesondere die Produktivität und die Kosteneffizienz der Betriebe gesteigert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts dieser zahlreichen Unterstützungsmassnahmen und vor dem Hintergrund der verschlechterten Haushaltslage des Bundes erachtet es der Bundesrat derzeit als nicht angebracht, zusätzliche Massnahmen zur Unterstützung des Tourismus zu ergreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat schenkt in seiner Aussenpolitik den Beziehungen mit den Nachbarstaaten und insbesondere den Grenzregionen eine besondere Aufmerksamkeit. Grenzüberschreitende Plattformen sind eine wichtige Grundlage für das Finden spezifischer Lösungen für die Herausforderungen der Grenzregionen. Mit der neuen Regionalpolitik (NRP) steht zudem ein bewährtes Instrumentarium zugunsten der Regionen im Berggebiet, im weiteren ländlichen Raum und - im Rahmen der Interreg-Programme - der Grenzregionen zur Verfügung. Die NRP ist so aufgestellt, dass sie in der ordentlichen Umsetzung auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Frankenstärke reagieren kann. Mittels grenzüberschreitender Projekte im Rahmen von Interreg werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft in den Grenzregionen spezifisch gestärkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat erarbeitet derzeit ein neues Massnahmenpaket, um das Wachstum der Arbeitsproduktivität der Schweiz zu erhöhen. Zu den geplanten Massnahmen zählen die Erleichterung von Parallelimporten, die Erweiterung des Netzes an Freihandelsabkommen, die Regulierung des Gasmarktes, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft, die administrative Entlastung und eine qualitativ gute Regulierung für Unternehmen sowie die Agrarpolitik 2022-2025. Wesentlich für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts sind insbesondere der Erhalt und die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU. Mit dem neuen Massnahmenpaket werden die Grundlagen für ein solides Wirtschaftswachstum gelegt, zu dem sowohl der Konsum als auch die Investitionen beitragen können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Aufgabe des Mindestkurses am 15. Januar 2015 durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt zu massiven Schäden für die Schweizer Wirtschaft. 70 Prozent der Unternehmen (s. Antwort auf die Interpellation 15.4095) wurden und werden noch immer dadurch negativ betroffen mit schädlichen Auswirkungen auf die gesamte Industrie (Deindustrialisierung), den Standort Schweiz und die Beschäftigung (steigende Erwerbslosigkeit). Der Bundesrat wird zu den erforderlichen Massnahmen um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auch der Bundesrat spricht von der Gefahr der Deindustrialisierung der Schweiz. Wo ortet der Bundesrat die grössten Gefahren einer Deindustrialisierung für die Weiterentwicklung der Industrie und des Werkplatzes Schweiz, und was gedenkt er konkret vorzukehren, um den Prozess aufzuhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen plant er, um bei der Übernahme wichtiger Schweizer Unternehmungen (wie z. B. im Fall Syngenta) durch ausländische Konzerne, Staaten und/oder Investitionsfonds die Interessen des Werkplatzes und der Arbeitsplätze in der Schweiz auch für die Zukunft sicherzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was für konkrete Massnahmen will er ergreifen, um die Zehntausenden von zusätzlichen Erwerbslosen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Was kehrt er insbesondere vor, um den über 55-Jährigen weiterhin eine aktive Teilnahme am Erwerbsleben zu sichern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, einen Wirtschafts- und Sozialrat mit beratender Funktion einzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wird er sich in Zukunft dafür einsetzen, dass die Schweizer Wirtschaft mit stabilen Währungsverhältnissen rechnen kann, sei das mittels Garantie eines Mindestkurses gegenüber dem Euro oder eines Währungskorbes oder anderer Massnahmen, die zur Schwächung des Schweizerfrankens führen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei sind Massnahmen der SNB wie auch solche im Kompetenzbereich ausserhalb der SNB zu evaluieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Massnahmen erachtet er als geeignet, um den negativen Auswirkungen der Frankenaufwertung auf den Schweizer Tourismus, eine Exportbranche, entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie können die besonders betroffenen (Grenz-)Regionen - abgesehen von den Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen (s. Antwort auf die Interpellation 15.4095) - vor weiteren wirtschaftlichen Schäden bewahrt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um einer anhaltenden Wachstumsschwäche entgegenzuwirken und zur Stärkung des privaten und öffentlichen Konsums und der Investitionen beizutragen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Deindustrialisierung, steigende Erwerbslosigkeit, geringeres Wirtschaftswachstum. Konkrete Fragen an den Bundesrat</value></text></texts><title>Deindustrialisierung, steigende Erwerbslosigkeit, geringeres Wirtschaftswachstum. Konkrete Fragen an den Bundesrat</title></affair>