﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163026</id><updated>2023-07-28T05:39:13Z</updated><additionalIndexing>52;48</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-04-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3026</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In den letzten Jahren sind diverse Vergiftungsvorfälle bei Greifvögeln (Wanderfalke, Sperber, Habicht) bekanntgeworden. Recherchen zeigen einen engen Bezug zu Taubenhaltern. So starb etwa im Mai 2011 ein Wanderfalkenweibchen an seinem Brutplatz auf einem Hochkamin mitten in Zürich vor laufender Webcam eines qualvollen Todes, als es eine erbeutete Zuchttaube zu fressen begann. Ursache war ein Nervengift, das am Gefieder der Taube eigens dazu angebracht worden war, en geschützten Wanderfalken zu töten. In Internetforen von Taubenhaltern wurde über solche Methoden berichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2014 und 2015 wurden im Raum Zürich mindestens fünf weitere Greifvögel mit dieser Methode vergiftet. Andere Fälle werden in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und St. Gallen vermutet. Die Dunkelziffer ist aber gross, weil im Normalfall tote Falken nicht gefunden werden. Wer Wanderfalken mit präparierten Tauben vergiftet, verstösst gegen viele Gesetzesbestimmungen. Die Handlung ist in höchstem Grade grausam. Darüber hinaus entsteht durch die Vergiftung von Greifvögeln ein Risiko für andere Wildtiere, für Haustiere und nicht zuletzt für Menschen (etwa Kinder, die eine vergiftete Taube finden). Damit die Vergiftungen gestoppt werden können, sind diverse Massnahmen zu prüfen, die in den Fragen angesprochen sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Bestände vieler Greifvogelarten haben sich in den letzten fünfzig Jahren erholt. In den Neunzigerjahren brütete der Wanderfalke wiederum in der ganzen Schweiz. Dies ist u. a. auf den verbesserten rechtlichen Schutz und das Verbot gewisser Umweltgifte (z. B. DDT) zurückzuführen. Seit einigen Jahren ist der Wanderfalkenbestand aber tatsächlich rückläufig. Dies ist zum einen auf natürliche Prozesse wie Dichteabhängigkeit und Prädation durch die zunehmenden Uhubestände, zum andern lokal wahrscheinlich auch auf menschliche Verfolgung (bspw. gezielte Vergiftungen) zurückzuführen. Der Rückgang von lokalen Wanderfalkenbeständen in den letzten Jahren ist insbesondere im Raum Zürich-Brugg-Olten und in der Region Basel auffällig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz und die Jagd von wildlebenden Säugetieren und Vögeln (SR 922.01) ist Sache der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone durch Programme zur Überwachung der Vogelwelt und liefert Grundlagen für den Schutz der Vögel. Bei gemeldeten Vorfällen oder begründetem Verdacht auf Vergiftungen von Greifvögeln erstatten die kantonalen Behörden Anzeige.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Haltung von Tauben benötigt keine behördliche Bewilligung. Es gelten jedoch die Vorgaben gemäss Tierschutzverordnung (SR 455.1, Art. 3 bis 6, Anhang 1, Tab. 9-3).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Rückfragen bei der Immobilienverwaltung der SBB AG haben ergeben, dass ihr keine expliziten Mietverträge mit Taubenzüchtern bekannt sind. Für die SBB ist wichtig, dass sich die Mieter bei der Nutzung der gemieteten Flächen an die Sicherheitsvorgaben bezüglich Bahnbetrieb sowie an die örtlichen Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen halten. Weiterführende Vorgaben machen die SBB ihren Mietern im Normalfall nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Für den strafrechtlichen Vollzug und die gerichtliche Beurteilung solcher Fälle sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Vollzugsorgane der Kantone ihre Aufgaben wahrnehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl Vergiftungen von Wanderfalken und anderen Greifvögeln in der Schweiz wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist ihm bekannt, dass in den vergangenen zehn Jahren gebietsweise eine dramatische Bestandsabnahme von Wanderfalken um rund 40 Prozent stattgefunden hat, während sich gleichzeitig Hinweise auf systematische Vergiftungen dieser Tiere häufen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was unternimmt er zusammen mit den Kantonen gegen diese Vergiftungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Fällt die Haltung von Zucht- und Sporttauben unter die Bewilligungspflicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Üben die SBB, von denen Taubenhalter oft Flächen pachten, eine Kontrolle über die auf ihrem Land stattfindenden Tätigkeiten aus? Sind die SBB auf diese Einnahmen angewiesen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist sichergestellt, dass bekanntgewordene Vergiftungsfälle rigoros verfolgt und die Täter mit empfindlichen Strafen und Tierhaltungsverboten belegt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die Vergiftung von Wanderfalken und anderen Greifvögeln stoppen</value></text></texts><title>Die Vergiftung von Wanderfalken und anderen Greifvögeln stoppen</title></affair>