{"id":20163029,"updated":"2023-07-28T05:40:42Z","additionalIndexing":"24;34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-02T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-04-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1456873200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3029","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Algorithmischer Handel basiert auf Computeralgorithmen, welche automatisch die Auslösung und die einzelnen Parameter eines Auftrages bestimmen (wie Zeit, Preis oder Quantität). Hochfrequenzhandel ist ein besonderer Fall des algorithmischen Handels und weist sehr niedrige Verzögerungen in der Auftragsübertragung sowie eine in der Regel kurzfristige Handelsstrategie auf. Er zeichnet sich durch eine hohe Anzahl von Auftragseingaben, -änderungen oder -löschungen innerhalb von Mikrosekunden aus.<\/p><p>Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Hochfrequenzhandel die Marktqualität auf der Mikrostrukturebene in verschiedener Hinsicht positiv beeinflussen kann. So liessen sich seit dem Aufkommen des Hochfrequenzhandels nicht nur sinkende Transaktionskosten, sondern auch verringerte Geld-Brief-Spannen und damit eine erhöhte Preisbildungseffizienz auf den Märkten beobachten. Der Hochfrequenzhandel birgt jedoch auch eine Reihe potenzieller Risiken, wie die erhöhte Gefahr der Überlastung der Systeme von Handelsplätzen infolge grosser Mengen an Aufträgen oder die Gefahr irrtümlicher Aufträge oder sonstiger Fehlleistungen, sodass es zu Störungen auf dem Markt kommen kann. Daneben besteht die Gefahr, dass algorithmische Handelssysteme auf Marktereignisse überreagieren, was die Volatilität zusätzlich erhöhen kann, wenn es schon vorher ein Marktproblem gegeben hat (Beeinträchtigung der Stabilität des Finanzsystems). Schliesslich können durch den Hochfrequenzhandel bestimmte Formen von missbräuchlichem Verhalten (insbesondere Marktmanipulation) begünstigt werden.<\/p><p>Aus diesen Gründen sind international Regulierungsbestrebungen im Gange, um unerwünschte Aspekte von Hochfrequenzhandel zu bekämpfen. Besonders zu erwähnen ist der im Oktober 2011 von der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (Iosco) publizierte Bericht \"Regulatory Issues Raised by the Impact of Technological Changes on Market Integrity and Efficiency\". Dieser enthält Empfehlungen für Wertpapieraufsichtsbehörden, Handelsplätze und Marktteilnehmer, um die Marktintegrität und -effizienz zu fördern und die Risiken, die aufgrund der neuesten technologischen Entwicklungen wie Algorithmus- und Hochfrequenzhandel entstanden sind, zu mildern. Die EU sieht in Mifid II Massnahmen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen des algorithmischen Handels und des Hochfrequenzhandels vor (vgl. Art. 17 und 48 Mifid II).<\/p><p>3.\/4. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung des Bundesrates (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) wurden in der Schweiz die notwendigen Massnahmen ergriffen, um den negativen Auswirkungen des algorithmischen Handels und des Hochfrequenzhandels zu begegnen. Die geschaffene Regelung entspricht internationalem Standard und orientiert sich am Recht der EU.<\/p><p>Konkret haben Börsen, multilaterale Handelssysteme und organisierte Handelssysteme einen geordneten Handel sicherzustellen (vgl. Art. 30 und 45 FinfraG). Sie müssen insbesondere dafür sorgen, dass ihre Handelssysteme in der Lage sind, den Handel vorübergehend einzustellen oder einzuschränken, wenn es kurzfristig zu einer erheblichen Preisbewegung bei einer Effekte auf diesem Markt oder einem benachbarten Markt kommt (sogenannte Circuit Breakers). Ferner müssen durch algorithmischen Handel erzeugte Aufträge erkannt werden können.<\/p><p>Darüber hinaus werden den Händlern, die algorithmischen Handel und Hochfrequenzhandel betreiben, verschiedene Pflichten auferlegt. Insbesondere müssen sie die durch einen Algorithmus erzeugten Aufträge kennzeichnen und sich beim Handelsplatz melden. Ausserdem haben sie sicherzustellen, dass ihre Systeme keine Störungen auf dem Handelsplatz verursachen und angemessenen Tests von Algorithmen und Kontrollmechanismen unterliegen. Besonders hervorzuheben ist schliesslich, dass für typische Hochfrequenzhandelstechniken höhere Gebühren verlangt werden können (vgl. für Einzelheiten generell Art. 30, 31, 40 und 41 FinfraV).<\/p><p>Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass Insiderhandel sowie Markt- und Kursmanipulationen im Zusammenhang mit algorithmischem Handel oder Hochfrequenzhandel bereits vor dem Inkrafttreten des FinfraG verboten und strafbar waren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit einigen Jahren ist eine neue Form des Finanzhandels aufgekommen, der Hochfrequenzhandel. Dabei nehmen Computer den Platz von Menschen ein, und\/oder der Denkprozess wird durch mathematische Algorithmen ersetzt.<\/p><p>Man kann sich fragen, ob diese Art von Handel nicht zu Fehlspekulationen beiträgt, ohne dass er einen Nutzen bringt. Man kann sich auch fragen, ob diese Art von Handel nicht die finanzielle Stabilität der Märkte beeinträchtigen könnte. Für gerade mal ein paar Millisekunden bleiben die Kontostände gleich, was die Käuferinnen und Käufer, die als Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Markt mitmischen, von der gesamten Verantwortung befreit.<\/p><p>Folglich stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Auswirkungen hat der Hochfrequenzhandel auf die Finanzmärkte? Trägt er zu vermehrten Fehlspekulationen auf den Märkten bei?<\/p><p>2. Macht diese Art von Handel wirtschaftlich betrachtet Sinn?<\/p><p>3. Hält der Bundesrat es für nötig, den Hochfrequenzhandel gesetzlich zu regeln und diese Art von Handel auf dem Schweizer Markt zu verbieten?<\/p><p>4. Gibt es bereits Massnahmen im FinfraG, um diese Art von Börsenaktionen zu beschränken? Falls nein, in welchem Gesetz müsste dieses Verbot festgehalten werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hochfrequenzhandel. Müssen gesetzliche Massnahmen ergriffen werden?"}],"title":"Hochfrequenzhandel. 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