{"id":20163034,"updated":"2023-07-28T05:35:51Z","additionalIndexing":"66;15;52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-02T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-05-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1456873200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3072,"gender":"m","id":4185,"name":"Fricker Jonas","officialDenomination":"Fricker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3077,"gender":"m","id":4196,"name":"Guldimann Tim","officialDenomination":"Guldimann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3084,"gender":"f","id":4197,"name":"Marti Min Li","officialDenomination":"Marti Min Li"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3087,"gender":"f","id":4198,"name":"Meyer Mattea","officialDenomination":"Meyer Mattea"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3034","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kernkraftwerkbetreiber sind Schweizer Aktiengesellschaften. Sie sind verpflichtet, die Vorgaben des Obligationenrechts (SR 220) für ihre Rechnungslegung zu befolgen. Der Verwaltungsrat ist oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan der Aktiengesellschaft. Er ist verantwortlich für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle, der Finanzplanung sowie für die Durchführung einer Risikobeurteilung.<\/p><p>Die massgebenden Rechte und Pflichten betreffend Sicherstellung der Kosten für die Stilllegung und Entsorgung von Kernanlagen gehen aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SR 732.17) hervor. Nach Artikel 31 Absatz 1 KEG sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Entsorgungskosten, die während des Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) anfallen, müssen von ihnen laufend bezahlt werden. Hingegen werden die Kosten für die Stilllegung der KKW sowie die nach ihrer Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet.<\/p><p>1. Bei einem allfälligen Konkurs der Axpo gelten für die finanziellen Verpflichtungen dieselben Regeln wie für andere Aktiengesellschaften. Wie eingangs festgehalten, gilt das Verursacherprinzip. Für allfällige ungedeckte Kosten für die Stilllegung und Entsorgung ist im KEG eine spezielle Regelung verankert. Die in den Artikeln 79 und 80 KEG geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die Betreiber ihre Kosten selber tragen müssen und zudem eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber besteht. Ist diese Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten zu beteiligen hätte.<\/p><p>2. Kantone und Gemeinden tragen im Rahmen ihrer jeweiligen Beteiligung als Aktionäre ein finanzielles Risiko. Eine persönliche Haftung der einzelnen Aktionäre für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft ist nach dem Obligationenrecht hingegen ausgeschlossen. Kantone mit geringer Beteiligung an der Axpo tragen somit ein kleineres Risiko als Kantone mit grosser Beteiligung. Der Bund ist nicht Aktionär, trägt aber das Risiko einer durch die Bundesversammlung zu beschliessenden Kostenübernahme (siehe Antwort auf Frage 1).<\/p><p>3. Für die Sicherheit einer Kernanlage und deren Betrieb ist der Inhaber der Betriebsbewilligung verantwortlich. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) ist Aufsichtsbehörde.<\/p><p>Der Inhaber der Kernanlage haftet gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung ohne betragsmässige Beschränkung für Nuklearschäden; es muss ihm keinerlei Verschulden nachgewiesen werden. Eine finanzielle Verpflichtung des Bundes kann sich bei einem Grossschaden ergeben, wenn die Bundesversammlung eine solche beschliesst.<\/p><p>Das Ensi untersteht dem Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958 (SR 170.32). Dessen Anwendungsbereich wird im Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat vom 22. Juni 2007 (SR 732.2) eingeschränkt. Danach kann das Ensi - und subsidiär der Bund - nur bei der Verletzung wesentlicher Amtspflichten haftbar gemacht werden, und dies nur, wenn der Schaden nicht auf Pflichtverletzungen eines Kernanlageninhabers zurückzuführen ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Axpo schreibt Verluste. Das Eigenkapital schmilzt. Würde die Axpo ihren Anteil von (mindestens) 5 Milliarden Franken an ungedeckten Entsorgungskosten für den bisher erzeugten Atommüll ordnungsgemäss in ihrer Bilanz aufführen, wäre die Überschuldung des Unternehmens für alle Beteiligten sichtbar.<\/p><p>Bei den Aktionären der Axpo Holding AG handelt es sich ausschliesslich um Kantone und ihre Elektrizitätswerke. Zurzeit überprüfen mehrere Kantone mit Blick auf die Entwicklungen im Strommarkt ihre Strategie als Eigentümer der Axpo. Die Axpo-Beteiligung wird für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung nicht mehr als strategisch bedeutend eingestuft. Die Stromversorgung wird von diesen Kantonen auch bei einem Konkurs des Energiekonzerns nicht als gefährdet angesehen.<\/p><p>In den kommenden Jahren und Jahrzehnten steht der Ausstieg aus der Atomenergie an, mit hohen ungedeckten Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Für die Sicherheit und den Bau und Betrieb eines Atommüll-Lagers ist entscheidend, dass die entsprechende Finanzierung gesichert ist. Der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds aber ist massiv unterfinanziert. Den Aktionären der Axpo droht eine Nachschusspflicht in der Höhe von mehreren Milliarden Franken. Ausserdem besteht ein zunehmendes Haftungsrisiko für die älter werdenden Atomkraftwerke bei einem Unfall.<\/p><p>Eine Nachschusspflicht der Kantone in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sowie die Haftung der Kantone bei einem atomaren Unfall würden deren finanzielle Möglichkeiten rasch übersteigen.<\/p><p>Aktuell beurteilen die Kantone ihr Finanzrisiko noch immer als gering, weil sie davon ausgehen, dass der Bund für die entstehenden Kosten aufkommen würde.<\/p><p>Dazu sind bisher verschiedene Fragen unbeantwortet geblieben:<\/p><p>1. Wer haftet aus rechtlicher Sicht bei einem allfälligen Konkurs der Axpo Holding AG für die finanziellen Verpflichtungen der Axpo, insbesondere für die ungedeckten Entsorgungskosten?<\/p><p>2. Bis zu welcher Höhe können die Kantone als Aktionäre in die Pflicht genommen werden? Welche finanziellen Konsequenzen hätte dies für die Eignerkantone mit geringer Axpo-Beteiligung und welche für den Bund?<\/p><p>3. Für die Sicherheit der nuklearen Anlagen ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat zuständig. Wäre bei einem atomaren Unfall der Bund haftbar, wenn den Betreibern der Kernanlagen kein direktes Verschulden nachgewiesen werden könnte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wer zahlt bei Axpo-Pleite?"}],"title":"Wer zahlt bei Axpo-Pleite?"}