{"id":20163069,"updated":"2025-11-14T08:54:29Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-09T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-03-07T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-06-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der 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Krankenversicherung (KVG) soll in dem Sinne ergänzt werden, dass die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Preise der Medizinprodukte, die in der Mittel- und Gegenstände-Liste aufgeführt sind, jedes Jahr stattfindet. Dadurch werden die Versicherten in der Schweiz in Zukunft einen im Vergleich mit den Preisen im Ausland fairen Preis bezahlen.<\/p><p>Jedes Jahr erstatten die Krankenversicherer um die 540 Millionen Franken für Medizinprodukte der Mittel- und Gegenstände-Liste zurück, die von Ärztinnen und Ärzten verschrieben wurden. Die meisten dieser Produkte werden im Ausland hergestellt und in der Schweiz zu massiv überteuerten Preisen verkauft. So sind Berechnungen von Santésuisse zufolge Blutzucker-Teststreifen, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung pro Jahr mit 100 Millionen Franken belasten, in der Schweiz fast zweimal so teuer wie in den Nachbarländern. Die vom Bundesrat in der MiGeL festgesetzten Beträge haben sich für einige Produkte seit den 90er-Jahren nicht mehr verändert. Die Wirtschaftlichkeit der Mittel- und Gegenstände-Liste wurde seit dem Inkrafttreten des KVG 1994 nicht mehr einer vollständigen Beurteilung unterzogen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verspricht diese Beurteilung seit Jahren, liess dem aber nie Taten folgen. Diese Beurteilung sollte aber dringend jedes Jahr gemacht werden, zumindest für die drei Produktgruppen, die den grössten Umsatz generieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Mittel und Gegenstände stellen im Vergleich zu anderen medizinischen Leistungen einen Sonderfall dar, weil ihre Vergütung weder aufgrund einer behördlichen Preisfestsetzung im Einzelfall (wie für die Arzneimittel der Spezialitätenliste) noch aufgrund einer vertraglichen Tarifvereinbarung erfolgt. Die Vergütung der Mittel und Gegenstände erfolgt in Form einer allgemeinen Produktebeschreibung mit einem behördlich festgelegten Höchstvergütungsbetrag (HVB). Bedingt durch die je nach Hersteller verschiedenen Ausführungen und Qualitätsniveaus der Produkte und der jeweils für eine Gruppe von Produkten festgelegten HVB trifft es jedoch zu, dass auf dem Markt Produkte mit tieferen aber auch höheren Preisen als die HVB der MiGeL existieren. Massgebend für die Verrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind die Marktpreise der einzelnen Produkte. Der HVB der MiGeL dient lediglich als Obergrenze der Vergütung durch die Krankenversicherung. Bei der Bestimmung der HVB wurde der Fokus darauf gelegt, dass die Versicherten in der Regel keinen Aufpreis selbst bezahlen müssen.<\/p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Wirtschaftlichkeit der Vergütung der in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL; die Liste kann eingesehen werden unter <a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch<\/a> &gt; Themen &gt; Krankenversicherung &gt; Tarife und Preise &gt; Mittel- und Gegenständeliste) geregelten Medizinprodukte mit angemessenen und aktuellen HVB zu gewährleisten ist. Auch teilt er die Einschätzung, dass die MiGeL teilweise veraltete Positionen enthält und sie einer regelmässigen systematischen Überprüfung bedarf.<\/p><p>Nach verschiedenen Anpassungen der MiGeL wie einer linearen Senkung aller HVB per 1. Januar 2006 um 10 Prozent und einer weiteren deutlichen Senkung bei den drei umsatzstärksten Produktgruppen, Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzmaterial und hydrocolloide Wundverbände per 1. Januar 2011 wurde die Revision der MiGeL Ende 2015 gestartet. Erste Anpassungen an der MiGeL werden bereits im Jahr 2016 in Kraft treten. Die gesamte MiGeL soll bis im Jahr 2019 revidiert sein, wobei die Produktegruppen mit dem grössten Handlungsbedarf prioritär behandelt werden. Nebst der etappenweisen Prüfung der gesamten MiGeL ist auch ein Teilprojekt geplant, in welchem ein System zur periodischen Überprüfung entwickelt wird. Darin sollen die Vorgehensweise wie auch die geeignete Periodizität festgelegt werden. Bei der Bestimmung einer geeigneten Periodizität ist jedoch zu berücksichtigen, dass die MiGeL sehr unterschiedliche Produktetypen von einfachen Verbänden bis komplexe Geräte enthält, die unterschiedliche Entwicklungszyklen und Preisentwicklungen vorweisen sowie dass die HVB teilweise auch wesentliche Anteile an Serviceleistungen beinhalten.<\/p><p>Bei der Festsetzung der HVB wird zudem der Auslandpreisvergleich bereits heute angemessen einbezogen. Eine im Jahr 2014 durch das BAG in Auftrag gegebene Analyse bei seit längerem nicht angepassten Positionen hat denn auch ergeben, dass die HVB der MiGeL nicht systematisch höher liegen als die Auslandpreise (einbezogen die Preise von Dänemark, Grossbritannien, Deutschland, Holland, Österreich und Frankreich). Nur bei wenigen Produktgruppen überschreiten die HVB die Auslandspreise. Ein reiner Auslandpreisvergleich wird indessen dem Charakter der MiGeL nicht gerecht. Im Gegensatz zu den Arzneimitteln der Spezialitätenliste handelt es sich hier in der Regel nicht um Produkte, für die ein bekannter Fabrikabgabepreis besteht, der verglichen werden könnte. Zudem enthalten die HVB der MiGeL neben der Abgabe allenfalls auch notwendige Beratungen und persönliche Anpassungen der Produkte.<\/p><p>Da sich die Marktpreise aller Produkte kaum in jährlicher Periodizität ändern und die MiGeL wie erwähnt sehr unterschiedliche Produktetypen enthält, erachtet der Bundesrat eine jährliche Prüfung der ganzen Liste als unverhältnismässig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die kostensparende Rückzahlung von Medizinprodukten zu gewährleisten. Die in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) gemäss Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgelegten Beträge müssen jedes Jahr neu geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit ist sichergestellt, wenn bei der Festsetzung der Maximalbeträge die im Ausland üblichen Preise in angemessener Weise in die Rechnung mit einbezogen werden. Der Bundesrat informiert das Parlament in regelmässigen Abständen über die erzielten Fortschritte.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Jährliche Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Medizinprodukte, deren Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden"}],"title":"Jährliche Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Medizinprodukte, deren Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden"}