{"id":20163083,"updated":"2023-07-28T05:36:08Z","additionalIndexing":"24;10;08","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-05-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1457996400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1465941600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3083","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/3. Als Teil des Steuer- und Finanzdialogs mit Italien wirkt die Schweiz darauf hin, die Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft mit Italien zu verbessern. Im Anhang der im Februar 2015 unterzeichneten Roadmap konnte vereinbart werden, dass Italien und die Schweiz Ansätze zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäfts weiter prüfen. Die Schweiz hat sich dabei bereiterklärt, Verbesserungen bei der Amtshilfe und dem Informationsaustausch zwischen den Finanzmarktaufsichtsbehörden in Betracht zu ziehen. Zudem stellt Italien die Frage der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft in den Zusammenhang einer mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU konformen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.<\/p><p>Im Anschluss an die Unterzeichnung der Roadmap haben zwischen den Finanzministerien und den Aufsichtsbehörden beider Länder Kontakte auf technischer Ebene stattgefunden. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unterzeichnung des im Dezember 2015 paraphierten Grenzgängerabkommens ist vorgesehen, die technischen Gespräche zum grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft mit Italien weiterzuführen. Die italienischen Behörden haben diesbezüglich betont, dass die Unterzeichnung und Ratifikation des Grenzgängerabkommens unter dem Vorbehalt einer europakompatiblen Lösung für die Masseneinwanderungs-Initiative und der Nichtdiskriminierung stehen (namentlich in Bezug auf die vom Kanton Tessin erlassene Massnahme, für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen Strafregisterauszüge einzufordern).<\/p><p>In den technischen Gesprächen mit Italien wird insbesondere die im italienischen Finanzmarktrecht vorgesehene Lizenzierungsmöglichkeit für grenzüberschreitende Bank- und Vermögensverwaltungsgeschäfte (Libera Prestazione Servizi, LPS) thematisiert. Schweizer Institute könnten mit einer von den italienischen Aufsichtsbehörden gewährten LPS-Lizenz grenzüberschreitende Tätigkeiten aus der Schweiz ausüben. Bisher verweigerte die italienische Börsenaufsicht Consob den Schweizer Instituten im Bereich der Wertpapierdienstleistungen die Zustimmung zu einer Lizenzvergabe mit der Begründung, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Amtshilfe für Finanzmarktaufsichtszwecke in der Schweiz unzureichend seien. Mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Revision des Finmag konnte in der Zwischenzeit die internationale Amtshilfefähigkeit der Finma verbessert werden.<\/p><p>2. Die Schweiz verfügt im Allgemeinen über einen relativ offenen Zugang für grenzüberschreitend erbrachte Finanzdienstleistungen aus dem Ausland. So können beispielsweise in Italien ansässige Banken die Kundenanbahnung und -beratung grenzüberschreitend in die Schweiz ausüben.<\/p><p>4. Mit ausgewählten Partnerstaaten werden auf bilateraler Ebene die Wahrung sowie mögliche Verbesserungen beim Marktzutritt von Finanzdienstleistern aus der Schweiz angestrebt. Mit Deutschland konnte im Jahr 2013 eine Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft abgeschlossen und im Jahr 2015 mit einer Verständigung konkretisiert werden. Gemäss dieser Vereinbarung können Schweizer Banken über eine vereinfachte Freistellung ihre Dienstleistungen aus der Schweiz grenzüberschreitend nach Deutschland erbringen. Mit Österreich und dem UK sind seit 2013 im Rahmen der Quellensteuerabkommen Vereinbarungen über grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in Kraft, mit dem Zweck, die Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Geschäft zu erhöhen. Derzeit laufen zudem mit weiteren EU-Staaten Gespräche für einen verbesserten Marktzutritt, insbesondere mit Frankreich. Im Fokus stehen dabei ebenfalls die Rechtssicherheit und mögliche Erleichterungen bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das grenzüberschreitende Geschäft. Mit der EU-Kommission konnten Mitte März 2015 erste exploratorische Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens geführt werden. Diese Gespräche wurden vonseiten der EU sistiert und von den Entwicklungen der Gesamtbeziehungen mit der Schweiz (namentlich in Bezug auf die Personenfreizügigkeit sowie institutionelle Fragen) abhängig gemacht.<\/p><p>5. Eine bilaterale Vereinbarung mit Italien, welche den Marktzugang für Schweizer Finanzdienstleister durch aufsichtsrechtliche Erleichterungen vereinfachen würde, könnte im Einklang mit dem EU-Recht ausgestaltet werden. Insbesondere nach der für Wertpapierdienstleistungen relevanten Richtlinie Mifid II ist es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie für die Bedienung von nichtprofessionellen Anlegern durch Institute aus einem EU-Drittstaat wie die Schweiz eine Zweigniederlassung vor Ort verlangen wollen oder nicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 29. August 2012 erteilte der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit Italien zu Steuer- und Finanzfragen. Eines der damals festgelegten Ziele war die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wurden konkrete Ergebnisse erzielt, nicht verfahrenstechnischer, sondern inhaltlicher Natur? Welche?<\/p><p>2. Gegenseitigkeit: Steht der Schweizer Finanzdienstleistungsmarkt italienischen Anbietern offen?<\/p><p>3. Welcher Art sind die Hindernisse, die einem erleichterten Zugang der Schweizer Finanzdienstleister zum italienischen Markt im Weg stehen? Insbesondere: Sind die Schwierigkeiten durch europäische oder italienische Vorschriften begründet, und falls ja, durch welche? Oder ergeben sich die Schwierigkeiten vielmehr beim Vollzug?<\/p><p>4. In den letzten Jahren musste die Schweiz die rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich mit verschiedenen Ländern anpassen, unter anderem mit weiteren Nachbarländern wie Frankreich, Österreich und Deutschland. Inwieweit konnte mit diesen Ländern der Zugang zu den Märkten für Finanzdienstleistungen vereinbart werden? Mit welchen Ergebnissen?<\/p><p>5. Würde ein bilaterales Abkommen mit Italien europäischem Recht widersprechen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?"}],"title":"Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?"}