{"id":20163099,"updated":"2023-07-28T05:28:01Z","additionalIndexing":"48;09;15;24","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2779,"gender":"f","id":4066,"name":"Quadranti Rosmarie","officialDenomination":"Quadranti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-05-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458082800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2779,"gender":"f","id":4066,"name":"Quadranti Rosmarie","officialDenomination":"Quadranti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"}],"shortId":"16.3099","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Ausgangslage für die zukünftige Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf hat sich seit 2008 wesentlich verändert. In Abweichung von früheren Planungen benötigt die Armee den Militärflugplatz Dübendorf weiterhin als Helikopterbasis zur Abdeckung der Einsätze in den östlichen Landesteilen. Zudem zeichnen sich auf dem Flughafen Zürich Kapazitätsengpässe ab. Eine Studie hat 2012 aufgezeigt, dass eine militärisch-zivilaviatische Mischnutzung in Dübendorf praktikabel und volkswirtschaftlich zweckmässig ist. Deshalb hat der Bundesrat 2014 beschlossen, einen Teil des Militärflugplatzes Dübendorf auch weiterhin aviatisch zu nutzen und diesen somit für künftige Generationen zu erhalten sowie auf einem anderen Teil den Hub-Standort Zürich des Schweizerischen Innovationsparks zu ermöglichen.<\/p><p>1. Im zweiten Halbjahr 2015 wurden der Kanton und die Gemeinden zur Anpassung der Sachpläne Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Militär (SPM) angehört und die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Der Kanton Zürich hatte im April 2016 die Gelegenheit, sich im Rahmen von Artikel 20 RPV (SR 700.1) zu allfälligen Widersprüchen zwischen den Sachplanvorlagen und seiner Richtplanung zu äussern. Der Beschluss des Bundesrates zu den beiden Vorlagen ist im Sommer 2016 vorgesehen. Anschliessend soll der Prozess zur Erarbeitung des SIL-Objektblatts unter Einbezug aller betroffenen Behörden sowie der Bevölkerung gestartet werden.<\/p><p>2. Der erwähnte Statusbericht ist nicht öffentlich einsehbar. Die Flugplatz Dübendorf AG informiert damit den Bund über ihren Planungsfortschritt.<\/p><p>3. Die Höhe des Baurechtszinses wurde mit einer Verkehrswertschätzung bestimmt. Als Vergleichsgrundlage diente dabei der Flugplatz Grenchen. Die Höhe des Baurechtszinses richtet sich nach der vorgesehenen Nutzung der Flächen und nicht nach einem theoretischen Wert, der z. B. im Falle einer Umzonung in eine Bauzone erzielt werden könnte. Da der Bundesrat beschlossen hat, das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf für zukünftige Generationen zu erhalten, kann die zivile Flugplatznutzung als Übergangslösung betrachtet werden. Eine Gewinnmaximierung für den Bund stand dabei nicht im Vordergrund.<\/p><p>4. Das finanzielle Umfeld für zivile Flugplatzbetreiber ist in der Schweiz allgemein als schwierig einzuschätzen. In der Ausschreibung zum zivilen Flugplatzhalter Dübendorf wurden zudem erhebliche Einschränkungen (insbesondere hinsichtlich der Anzahl Flugbewegungen und der Betriebszeiten) definiert, welche die wirtschaftliche Freiheit des Betreibers einschränken. Weiter trägt der zivile Flugplatzbetreiber das beträchtliche wirtschaftliche Risiko des Projektes allein. Im Gegenzug soll ihm bei wirtschaftlichem Erfolg auch ein angemessener finanzieller Gewinn ermöglicht werden. Sollte dieser Gewinn übertroffen werden, wird der Bund am Erfolg finanziell partizipieren können.<\/p><p>5.\/6. In der Ausschreibung zum zivilen Flugplatzhalter Dübendorf wurde explizit die Mitbenützung der Piste durch die Luftwaffe als Vorgabe für das zu erarbeitende Betriebskonzept festgelegt. In der Rahmenvereinbarung mit dem zivilen Flugplatzbetreiber ist festgehalten, dass die Entschädigung durch die Luftwaffe nicht höher sein darf als für die übrigen Nutzer. Dieses Vorgehen entspricht einem üblichen Verfahren und wurde beispielsweise auch beim Flugplatz Bern-Belp in ähnlicher Weise angewandt.<\/p><p>7.\/8. Die Betriebskosten von rund 30 Millionen Franken pro Jahr setzen sich aus rund 10 Millionen Franken für den Flugbetrieb, 16 Millionen Franken Betriebskosten für die Infrastruktur (inklusive Abschreibung und Verzinsung) sowie 4 Millionen Franken für Unterhalt und Instandstellung des Pistensystems und der Rollwege zusammen. Nach Übertragung des Betriebs an den zivilen Flugplatzhalter werden die Kosten für Unterhalt und Instandstellung des Pistensystems wegfallen und die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur aufgrund der Reduktion auf eine Helikopterbasis markant sinken. Die Kosten für den Flugbetrieb bleiben im selben Umfang bestehen, da der Flugbetrieb an anderen Standorten weitergeführt wird. Eine sofortige Einstellung des Flächenflugbetriebes in Dübendorf ist ohnehin nicht möglich, da eine Verlagerung dieses Betriebes weg von Dübendorf zusätzliche Infrastruktur auf anderen Militärflugplätzen erfordert, welche zuerst noch geschaffen werden muss.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gegenüber früheren Versprechen vom VBS-Vorstand Samuel Schmid wird ungeachtet aller Einwendungen von Kanton, Anrainergemeinden und der Bevölkerung die Umnutzung des Militärflugplatzes zu einem Zivilflugplatz weiter vorangetrieben. Und es bleiben offene Fragen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wann verabschiedet er den Konzeptteil des SIL und das Objektblatt Flugplatz Dübendorf des SPM, und welches sind die Eckdaten für die weiteren Umsetzungsschritte?<\/p><p>2. Gemäss Rahmenvereinbarung vom 10. August 2015 zwischen VBS und UVEK mit der Flugplatz Dübendorf AG ist dem Bund halbjährlich ein Statusbericht mit Terminplan zuzustellen. Wo kann dieser Bericht eingesehen werden?<\/p><p>3. Der Flugplatz Dübendorf ist ein attraktiver Standort im Glatttal. Der zivile künftige Flugplatzbetreiber bekommt eine Fläche von 673 000 Quadratmetern zu einem Zins von 311 000 Franken. Wie lässt sich dieser sehr tiefe Preis im teuren Glatttal und in Anbetracht der Finanzlage des Bundes rechtfertigen?<\/p><p>4. Gemäss der genannten Rahmenvereinbarung mit dem privaten künftigen Betreiber darf eine Eigenkapitalrendite von bis zu 15 Prozent erwirtschaftet werden. Auch hier die Frage, wie sich dies gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen lässt.<\/p><p>5. Ist es richtig, dass in der erfolgten Ausschreibung die Leistungs- und Nutzungsvereinbarung zwischen zivilem Flugplatzbetreiber und der Luftwaffe ausgeklammert wurde, und entspricht dies einem üblichen Verfahren?<\/p><p>6. Wenn Ziffer 5 zutrifft, besteht dann nicht die Gefahr, dass, wenn der alleinige Betreiber schon bestimmt ist, marktunübliche Abmachungen getroffen werden können?<\/p><p>7. Gemäss aktuellem Stationierungskonzept benötigt die Armee den Flugplatz Dübendorf nur noch für einen minimalen Helikopterbetrieb. Nun aber wird mit Betriebskosten von etwa 30 Millionen Franken pro Jahr der Betrieb mit Flächenflugzeugen aufrechterhalten. Wie rechtfertigen sich diese Kosten in der heutigen Finanzlage?<\/p><p>8. Sind mit der Aufrechterhaltung des Betriebs mit Flächenflugzeugen weitere Kosten verbunden, die durch eine reine Helinutzung nicht anfallen würden? Konkret geht es um Instandhaltungs- und Unterhaltskosten, z. B. für den Erhalt der Piste, welche für den Heliport nicht benötigt würde, oder auch um den Ersatz des Instrumentenlandesystems.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Businessjets und zivile Kleinflugzeuge über dem dichtbesiedelten Glatttal gegen den Widerstand von Kanton, Gemeinden und Bevölkerung"}],"title":"Businessjets und zivile Kleinflugzeuge über dem dichtbesiedelten Glatttal gegen den Widerstand von Kanton, Gemeinden und Bevölkerung"}