{"id":20163110,"updated":"2025-11-14T08:00:41Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-03-07T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2019-03-05T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-06-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2018-03-16T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2780,"gender":"m","id":4064,"name":"Eder Joachim","officialDenomination":"Eder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5016"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458082800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1520377200000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Um nicht wieder zwölf Jahre bis zur nächsten Anpassung verstreichen zu lassen, sollen Franchisen in regelmässigen Abständen automatisch angepasst werden, z. B. mit einem Mechanismus zur Bindung der Höhe der Franchisen an Lohn- und Preisentwicklung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2016 zur Motion Bischofberger 15.4157, \"Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen\", bereits darlegte, passte er in den vergangenen Jahren die ordentliche Franchise zweimal an. Sie ist heute mit 300 Franken doppelt so hoch wie 1996. Den maximalen Selbstbehalt hat er einmal erhöht, von 600 auf 700 Franken pro Jahr. Den Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital hat er ebenfalls von 10 auf 15 Franken pro Tag angehoben. Ferner hat er die Anzahl Wahlfranchisen erhöht und die höchste Wahlfranchise massgeblich angehoben, von 1500 auf 2500 Franken. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) leicht stärker gestiegen als die von den Versicherern vergüteten Leistungen.<\/p><p>Bei der Beurteilung der Entwicklung der von den Versicherten bezahlten Kostenbeteiligung spielt die Entwicklung der von den Versicherern bezahlten Leistungen eine massgebliche Rolle. Mit der Kostenbeteiligung wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Währenddem die von den Versicherten bezahlte Kostenbeteiligung seit Einführung des KVG um 111 Prozent anstieg, erhöhten sich in demselben Zeitraum die Nominallöhne gemäss Lohnindex um 23,6 Prozent.<\/p><p>Der Bundesrat hat die geplante Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion sistiert. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\">www.admin.ch<\/a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2015 &gt; EDI. Der Bundesrat will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, \"Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen\", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung vorzusehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Reform der notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um in der OKP einen Mechanismus vorzusehen, welcher sicherstellt, dass die Franchisen in regelmässigem Abstand der Kostenentwicklung angepasst werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Krankenversicherung. Regelmässige Anpassung der Franchisen"}],"title":"Krankenversicherung. Regelmässige Anpassung der Franchisen"}