﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163123</id><updated>2025-11-14T08:49:39Z</updated><additionalIndexing>2831;32</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2680</code><gender>f</gender><id>3877</id><name>Fiala Doris</name><officialDenomination>Fiala</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-05-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2680</code><gender>f</gender><id>3877</id><name>Fiala Doris</name><officialDenomination>Fiala</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3123</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweizer Kunsthochschulen, welche für ein vielfältiges und auf Exzellenz-Stufe zu führendes Filmstudium zuständig sind, äussern sich besorgt über die Entwicklung der Förderpraxis der Sektion Film. Die in den letzten Jahren durchgeführten Reglementsänderungen engen den Spielraum der Kunsthochschulen im Bereich der Filmproduktion massiv ein: Den Hochschulen ist der Status als freie Produktionshäuser aberkannt worden. Die Unterstützung von reinen Hochschulproduktionen ist nicht mehr möglich. Sie werden teilweise in nicht sinnvolle und auch kostensteigernde Koproduktionen mit privaten Filmproduktionshäusern getrieben, um überhaupt an Bundesfördermittel für Filmprojekte im Rahmen der Bachelor- und Masterdiplomabschlüsse zu gelangen. Die an Hochschulen hergestellten Filme wurden 2015 erstmals von der Teilnahme am Schweizer Filmpreis ausgeschlossen, auch wenn sie die qualitativen Voraussetzungen dafür erfüllt hätten. Auf den massiven Protest der Filmstudierenden an den Solothurner Filmtagen 2015 reagierte das BAK mit der Schaffung einer neuen Kategorie "Bester Abschlussfilm", welche von den jungen Filmschaffenden nur als weitere Ausgrenzung von den offiziellen Kategorien gelesen werden konnte. So haben sich nur vier Absolventen und Absolventinnen für diese Kategorie angemeldet, wovon drei für den Filmpreis nominiert wurden. Nachwuchs verdient und braucht mehr Unterstützung!&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gemäss Artikel 71 der Bundesverfassung fördert der Bund die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur. Er kann zudem Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots erlassen. Sämtliche geltenden Reglemente, Gesetz und Verordnungen entsprechen diesem Artikel vollständig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grundvoraussetzung für die selektive und erfolgsabhängige Förderung von Filmen durch den Bund ist die Unabhängigkeit der Filmproduktion. Das Filmgesetz (SR 443.1) legt diese in Artikel 3 fest. Die Unabhängigkeitsforderung hat zum Ziel, dass nur das berufliche Filmschaffen Finanzhilfen aus der Filmförderung des Bundes erhalten kann. Nicht als unabhängig gelten dabei Unternehmen, die im Besitz oder unter dem massgeblichen Einfluss von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen stehen. Filmschulen sind keine Filmproduzenten, sondern Ausbildungsstätten. Sie ermöglichen den Absolventinnen und Absolventen, durch die Herstellung von Abschlussfilmen zu zeigen, was sie gelernt haben. Ein Abschlussfilm bleibt eine notwendige Voraussetzung für den Studienabschluss, er ist insofern Mittel zum Zweck für den Studienabschluss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eigenproduktionen von Abschlussfilmen durch die Fachhochschulen werden vom Bund daher nicht mehr zusätzlich finanziert. Diese Eigenproduktionen sind über die ordentlichen Schulmittel zu finanzieren, welche bereits durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Rahmen der Grundfinanzierung der Fachhochschulen gemäss Fachhochschulgesetz und ab 2017 gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz mitfinanziert werden. Die Fachhochschulen sind unter Vorbehalt ihrer Programmvereinbarungen frei in der Mittelverwendung für die schulinternen Filmprojekte. Der Bund unterstützt aber auch weiterhin Abschlussfilme, die in Kooperation mit unabhängigen Filmproduzenten zusammen hergestellt und mitverantwortet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Filme, die zum Abschluss einer Filmausbildung realisiert und unabhängig produziert wurden, haben Zugang zu allen Kategorien des Schweizer Filmpreises. Filme, die im Rahmen einer Filmausbildung und ohne unabhängige Produktionsfirma produziert werden, können nicht gestützt auf Artikel 3 des Filmgesetzes unterstützt oder ausgezeichnet werden. Diese Filme können hingegen aus filmkulturellen Gründen (Art. 7) ausgezeichnet werden. Deshalb wurde im Rahmen des Schweizer Filmpreises eine neue Kategorie geschaffen. Entsprechend wurde 2016 erstmals ein Preis in der Kategorie "Bester Abschlussfilm" ausgerichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Eine Rückkehr zur Situation vor dem 1. Januar 2011 ist abzulehnen. Bis 2011 wurden die Filmschulen über Leistungsvereinbarungen zusätzlich finanziert. Ein bestimmter Pauschalbetrag wurde den Schulen für die Produktion von Abschlussfilmen zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Fachhochschulen durch den Bund erfolgt bereits über das SBFI. Die Rückkehr zum Status quo ante wäre eine Doppelsubvention der Filmausbildung bzw. eine Privilegierung gegenüber anderen Studiengängen wie Design oder Theater, die ebenfalls keine Zusatzfinanzierung beim Bund beantragen können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Reglementsänderungen des Bundesamtes für Kultur (BAK) der letzten Jahre im Bereich der Filmförderung, welche eine Unterstützung von an Schweizer Hochschulen produzierten Filmen nahezu verunmöglichen, veranlassen mich, den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen zu bitten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Entspricht Artikel 71 der Bundesverfassung nach den Reglementsänderungen noch dem Sinn und Geist des FiG"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Insbesondere ist von Bedeutung, ob Filme, welche an Schweizer Hochschulen produziert werden, nicht auch Zugang zur Produktionsförderung des Bundes haben sollten sowie zu Succès Cinéma/Succès Festival. Falls nein, warum nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Auch ist von Bedeutung, ob Filme, welche an Schweizer Hochschulen produziert wurden, nicht Zugang zu allen Kategorien des Schweizer Filmpreises erhalten sollten, sofern sie die jeweiligen qualitativen Voraussetzungen erfüllen. Falls nein, warum nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Zudem ist von Bedeutung, ob für die Filmschulen nicht der reglementarische Status quo ante (d. h. der FiFV, Stand 1. Januar 2011) wiederhergestellt werden kann. Falls nein, warum nicht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die Kulturförderung des Bundes soll qualitativ streng sein, braucht aber mehr Offenheit</value></text></texts><title>Die Kulturförderung des Bundes soll qualitativ streng sein, braucht aber mehr Offenheit</title></affair>