{"id":20163127,"updated":"2023-07-28T05:40:28Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-05-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458082800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3127","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dem Bundesrat ist es bekannt, dass in der Stadt Bern Bestrebungen im Gange sind, im Rahmen eines Forschungsprojekts Cannabis für rekreative Zwecke kontrolliert in Apotheken abzugeben. Neben der Stadt Bern werden Pilotprojekte namentlich auch in Genf, Basel und Zürich diskutiert.<\/p><p>Cannabis darf gestützt auf das Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) grundsätzlich weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr gebracht werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann eine Ausnahmebewilligung unter anderem für das Inverkehrbringen von Cannabis erteilen, wenn dieses der wissenschaftlichen Forschung dient. Das Rohmaterial oder verarbeitete Produkt kann dabei nach geltendem Gesetz sowohl importiert als auch in der Schweiz angebaut und weiterverarbeitet werden. Ob im konkreten Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen für eine Cannabisabgabe im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes erfüllt sind, lässt sich erst abschätzen, wenn ein grundsätzlich zulässiges Forschungsprojekt und ein entsprechendes Gesuch für eine BAG-Ausnahmebewilligung vorliegen. In einem ersten Schritt müssten die Initianten ihr Gesuch der jeweils zuständigen kantonalen Ethikkommission unterbreiten, da sie im Geltungsbereich des Humanforschungsrechts über die Zulässigkeit eines solchen Forschungsprojekts entscheidet. Die Ethikkommission prüft und bewilligt gegebenenfalls den Forschungsplan, der als zentrales Dokument zur inhaltlichen Bestimmung eines Forschungsprojekts unter anderem die grundlegende Frage nach der Qualität der abzugebenden Cannabisprodukte beantworten müsste.<\/p><p>Es ist Sache des Gesuchstellers darzulegen, wie das Cannabis beschafft und wie dessen Qualität (u. a. Gesamt-THC-Gehalt) bestimmt werden soll. Der Bundesrat teilt jedoch grundsätzlich die Auffassung des Interpellanten, dass der Frage der Qualität der im Rahmen einer potenziellen wissenschaftlichen Studie abgegebenen Cannabisprodukte eine zentrale Bedeutung zukommt. Mit einem Regulierungsmodell wäre es grundsätzlich möglich, Qualitätsstandards festzulegen und auch durchzusetzen. Das BAG wird bei der Beurteilung allfälliger Gesuche die bekannten Fakten zu den Risiken, welche sich aus der spezifischen Zusammensetzung des Wirkstoffgehalts von Cannabisprodukten ergeben, einbeziehen. Bis dato wurde noch kein entsprechendes Gesuch eingereicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Presse hat vor Kurzem über die Pläne der Stadt Bern berichtet, im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in ihren Apotheken Cannabis abzugeben.<\/p><p>Ich möchte zum jetzigen Zeitpunkt keine Debatte über die Problematik der Legalisierung von Cannabis in der Schweiz anfangen, auch wenn angemerkt werden muss, dass die momentane Situation nicht zufriedenstellend ist. Wie lange können wir uns noch schamhaft hinter dem Grundsatz des Verbots verschanzen, wenn 200 000 bis 300 000 Leute in unserem Land regelmässig Cannabis konsumieren? Und was soll man erst über die Vorbehalte sagen gegenüber der therapeutischen Anwendung von Cannabis bei Menschen, die an chronischen Schmerzen, Tumorschmerzen oder multipler Sklerose leiden?<\/p><p>Offenbar wird das Bundesamt für Gesundheit die Durchführung dieser Studie bewilligen.<\/p><p>Meine Fragen beziehen sich auf die Qualität und die Eigenschaften des Produkts, das in den Apotheken abgegeben werden wird, selbstverständlich mit der Bewilligung der zuständigen Behörden. Welche Herkunft könnte das verwendete Cannabis haben? Wäre es importiert oder aus einheimischem Anbau? Und wird man vor allem dafür sorgen, dass der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) kontrolliert wird? Im Moment weisen einige Produkte auf dem Markt einen deutlich zu hohen THC-Gehalt auf, was offensichtliche Risiken birgt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Cannabisabgabe in der Apotheke. Wird der THC-Gehalt kontrolliert?"}],"title":"Cannabisabgabe in der Apotheke. Wird der THC-Gehalt kontrolliert?"}