{"id":20163152,"updated":"2023-07-28T05:31:28Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-03-07T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-05-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458169200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1520377200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3152","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>a. Psychopharmaka können Aggressivität, Gewalttätigkeit und irrationales Verhalten verursachen. Bei den meisten Amokläufen der letzten Jahre konnte nachgewiesen werden, dass die Attentäter unter Einfluss von Psychopharmaka standen. Insbesondere solche mit dem Wirkstoff SSRI können zu unvorhersagbaren Reaktionen führen. Eine Studie deckt die zehn schlimmsten gewaltauslösenden, verschreibungspflichtigen Medikamente auf (Kopp-Verlag 26. Januar 2011).<\/p><p>b. Die Packungsbeilagen werden meist nicht gelesen, da nicht bekannt ist, dass dort auch die Nebenwirkungen detailliert beschrieben sind. Deshalb ist eine gut sichtbare Warnung die Lösung, um dem vorzubeugen.<\/p><p>c. Die Nebenwirkungen bekannter Psychopharmaka (wie z. B. Ritalin) wurden mehrmals ergänzt. Swissmedic warnt in der neuesten Version auf ihrer Website: \"Auch zu psychiatrischen Störungen kann es kommen, wie Angst und Schlaflosigkeit oder zu Gedanken von Lebensüberdruss und Todeswünschen (Suizidgedanken). Suizidales Verhalten kann verstärkt oder auch ausgelöst werden\". Mit einer solchen Warnung wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese Informationen von Eltern auch tatsächlich gelesen werden.<\/p><p>d. Viele Psychopharmaka können zu hoher Abhängigkeit führen. Dies wird auch von den Herstellern bestätigt (z. B. Benzodiazepine = Schlafmittel).<\/p><p>e. Bei einigen Psychopharmaka führte die Anwendung gar zu Todesfällen (z. B. Zyprexa). Dies ist insbesondere bei der sogenannten Off-Label-Anwendung (Anwendung, für die das Medikament nicht vorgesehen ist und keine Freigabe besteht) sehr gefährlich, da sich der Patient selten bewusst ist, was er da eigentlich einnimmt. Beispiel für Off-Label-Anwendung: Dormicum, welches für Narkosen gedacht ist und an Drogenabhängige abgegeben wird (\"Berner Zeitung\", 30. Januar 2013: \"Kantonsarzt verbietet Dormicum an Süchtige\").<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion nimmt sich des Themas der Nebenwirkungen von Psychopharmaka an, die tatsächlich gravierend sein können. Daher solle auf den Packungen dieser Arzneimittel eine gut sichtbare Warnung angebracht werden, dass vor der Einnahme die Packungsbeilage gelesen werden soll.<\/p><p>Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Die Konsultation der Patienteninformation muss in jedem Fall erfolgen, nicht nur bei Psychopharmaka.<\/p><p>Psychopharmaka sind nicht generell gefährlicher als andere Arzneimittel, weshalb das Anbringen dieses Hinweises nur bei dieser Arzneimittelgruppe weder korrekt noch verhältnismässig wäre.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Packungsbeilagen allenfalls nicht gelesen werden. Dies liegt aber zumeist nicht daran, dass nicht bekannt ist, dass dort über die Nebenwirkungen des Arzneimittels informiert wird, wie es in der Begründung zur Motion heisst. Der Grund ist eher, dass diese Texte zum Teil sehr umfangreich sind und die Patientinnen und Patienten deshalb von der detaillierten Lektüre Abstand nehmen. Umso wichtiger ist es daher, dass eine gute Beratung und Begleitung durch den verschreibenden Arzt bzw. die verschreibende Ärztin erfolgt. Dies ist bei den vorliegend angesprochenen Psychopharmaka unverzichtbar, weshalb sie nur nach ärztlicher Verschreibung abgegeben werden dürfen.<\/p><p>Um Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten und anderen medizinischen Fachpersonen jederzeit Zugang zu den aktuellen Versionen der Packungsbeilage sowie der Fachinformation zu geben, betreibt Swissmedic seit gut zwei Jahren eine Arzneimittelinformations-Plattform (<a href=\"http:\/\/www.swissmedicinfo.ch\/\">http:\/\/www.swissmedicinfo.ch\/<\/a>). Dort sind die aktuellen Versionen dieser Texte für alle in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel zugänglich. Auf dieser Plattform wird zudem in einer Rubrik \"geänderte Texte\" auch speziell auf Anpassungen im Hinblick auf die Sicherheit der Arzneimittel hingewiesen. Diese sind mit \"HPC\" markiert; d. h. für diese wurde eine \"Healthcare Professional Communication\" verschickt - ein Schreiben an die medizinischen Fachpersonen, das speziell auf neue Risiken hinweist.<\/p><p>Aus Sicht des Bundesrates sind die bestehenden Sicherheitsmassnahmen mit der Nutzen-Risiko-Bewertung bei der Zulassung und im Rahmen der Marktüberwachung, der Unterstellung unter die Rezeptpflicht mit der dazugehörenden Beratung sowie der Arzneimittel-Informationsplattform ausreichend. Er hält die in der Motion vorgeschlagene Massnahme zudem nicht für geeignet, Amokläufer von der Einnahme von Psychopharmaka von ihren Taten abzuhalten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass auf Packungen von Psychopharmaka eine gut sichtbare Warnung wie folgt angebracht wird: \"Warnung: Dieses Medikament hat Nebenwirkungen! Lesen Sie die Packungsbeilage vor der Einnahme\".<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Warnung. Dieses Medikament hat Nebenwirkungen"}],"title":"Warnung. Dieses Medikament hat Nebenwirkungen"}