{"id":20163158,"updated":"2023-07-28T05:31:52Z","additionalIndexing":"44;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-03-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458169200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1521154800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3072,"gender":"m","id":4185,"name":"Fricker Jonas","officialDenomination":"Fricker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3110,"gender":"m","id":4209,"name":"Bigler Hans-Ulrich","officialDenomination":"Bigler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3158","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bund übertrug den Erlass von Richtlinien über Grenzwerte am Arbeitsplatz gemäss Artikel 50 Absatz 3 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV; SR 832.30) der Suva. Der aktuelle MAK-Wert (MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration) für Quarzstaub beträgt 0,15 mg\/m3. Bei Quarz soll der MAK-Wert in erster Linie die Bildung von Silikose und Lungenkrebs verhindern. Verschiedene ausländische Komitees schlagen tiefere Grenzwerte für Quarzstaub vor als den in der Schweiz gültigen MAK-Wert. Deshalb untersucht die Suva zurzeit, ob der schweizerische Grenzwert die Gesundheit der Beschäftigten genügend schützt.<\/p><p>Bei der Festlegung des Grenzwerts für Quarzstaub geht es nicht nur um die Höhe des Werts, sondern auch um die Auswirkungen bei zeitlich längerer Belastung. Quarz besitzt keine akut-toxischen Effekte, sondern er entfaltet seine gesundheitsschädigende Wirkung erst nach Exposition über viele Jahre. Man spricht von einem kumulativ-toxischen Effekt. Aktuell wird aufgrund der Studienlage und der Bewertung in den verschiedenen Ländern evaluiert, ob ein neuer MAK-Wert für Quarz einem Langzeitmittelwert entsprechen wird. Der Erlass des neuen Grenzwerts wird im Einvernehmen mit der schweizerischen Grenzwertkommission des Dachverbandes der Fachgesellschaften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (suissepro) erfolgen. Es kann erst nach Abschluss der Analyse abgeschätzt werden, wie hoch der Nutzen einer allfälligen Senkung sein dürfte.<\/p><p>2. Zwischen 1995 und 2014 wurden 343 Silikosen von der Suva als berufsbedingt anerkannt, dies sind im Durchschnitt 17,2 (plus\/minus 3,7) Silikosen pro Jahr. Über den angegebenen Zeitraum kann keine signifikante Zu- oder Abnahme der Fälle beobachtet werden.<\/p><p>3. Eine Exposition gegenüber Quarz kann zu Lungenkrebs führen, andere Krebsarten sind seltener, weshalb sich die nachfolgenden statistischen Angaben auf Lungenkrebs beschränken. Lungenkrebs wird nur dann als quarzstaubbedingt anerkannt, wenn gleichzeitig eine Silikose vorliegt. Zwischen 1995 und 2014 wurde bei den obengenannten 343 Silikosefällen bei insgesamt 25 Personen zusätzlich ein Lungenkrebs festgestellt und von der Suva als beruflich bedingt anerkannt. Dies sind durchschnittlich 1,3 (plus\/minus 1,0) quarzstaubbedingte Lungenkrebse pro Jahr. Über die Jahre kann keine signifikante Zu- oder Abnahme festgestellt werden. Ähnlich wie bei der Silikose beträgt die Latenzzeit beim Lungenkrebs um die 15 Jahre.<\/p><p>4. Zuerst ist festzuhalten, dass eine Herabsetzung der MAK-Werte sich erst in Prüfung befindet. Die Höhe der Quarzstaubemission ist stark vom auszubrechenden Gestein abhängig. Verfügt ein Gestein über ein hohes Quarzfreisetzungspotenzial, kann nach einer Herabsetzung des MAK-Werts für Quarzstaub die Sicherheit der Arbeitnehmenden mit den heute gängigen technischen Massnahmen möglicherweise nicht mehr sichergestellt werden. Dies kann bedeuten, dass die heute im Untertagbau eingesetzten Maschinen und Geräte weiterentwickelt werden müssen. Hier besteht nach wie vor Verbesserungspotenzial. Bis zum Erreichen der technischen Verbesserungen müssten sich die Mitarbeitenden mit zusätzlichen persönlichen Atemschutzgeräten schützen.<\/p><p>5. Basierend auf der bestehenden Datenlage kann nicht geschlossen werden, dass der MAK-Wert für Quarzstaub im Untertagbau nicht oder nur selten eingehalten werden kann. Denn die Messungen werden nicht routinemässig, sondern nur bei Verdacht auf eine Verletzung von MAK-Werten durchgeführt. Entsprechend beruhen die erfolgten Messungen auf einer negativen Selektion und können somit nicht als repräsentativ angesehen werden.<\/p><p>Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass die Einhaltung des MAK-Wertes von 0,15 mg\/m3 durchaus realistisch ist. In dieser Zeit wurden die Schutzmassnahmen laufend verbessert. So wurden beispielsweise in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Schweizerischen Baumeisterverbandes und unter Einbezug der Fachgruppe Untertagbau die Ursachen der Quarzbelastung eingehend analysiert und Risikominderungsmassnahmen definiert. Diese Erkenntnisse flossen direkt in die Branchenlösung des Bauhauptgewerbes ein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Arbeitsgruppe für Grenzwerte gesundheitsgefährdender Stoffe beabsichtigt auf Anfang 2017 den Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK) für lungengängigen Quarzstaub von heute 0,15 Milligramm pro Kubikmeter (mg\/m3) auf 0,1 mg\/m3 oder gar auf 0,05 mg\/m3 herabzusetzen. Diese Herabsetzung wird mit neuen Forschungsergebnissen aus Laborversuchen in den USA und in China begründet, die darauf hinweisen, dass Quarzstaub nicht nur Silikose, sondern auch Lungenkrebs verursachen kann. Weder der Suva noch der Lungenliga Schweiz sind jedoch Krebsfälle aufgrund von Quarzstaub bekannt. Die Silikose wurde praktisch zum Verschwinden gebracht.<\/p><p>Die Messungen der Suva zwischen 2000 und 2010 (1129 Messungen) bei allen gängigen Vortriebsverfahren haben gezeigt, dass die Einhaltung des MAK von 0,15 mg\/m3 weitestgehend nicht eingehalten werden konnte. Gemäss geltendem Unfallversicherungsgesetz (Art. 82 Abs.1) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Eine weitere Absenkung ist aber trotz grosser Anstrengungen im schweizerischen Untertagbau technisch schlicht nicht möglich, was den schweizerischen Untertagbau vor ein Dilemma stellt. Entweder bauen die Unternehmen weiter und verletzen damit zwangsläufig die neue Richtlinie, oder sie stellen ihre Tätigkeiten ein.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.<\/p><p>1. Wie hoch schätzt er den Nutzen einer Senkung des Grenzwertes für Quarzstaub von 0,15 mg\/m3 auf 0,1 mg\/m3 oder gar 0,05 mg\/m3 ein?<\/p><p>2. Wie viele durch Quarz verursachte Silikosen gab es in der Schweiz in den letzten 20 Jahren?<\/p><p>3. Wie hoch schätzt er aufgrund von Erfahrungen in der Schweiz die Krebsgefahr durch Quarzstaub bei einem MAK von 0,15 mg\/m3 ein?<\/p><p>4. Teilt er die Einschätzung, dass die Durchsetzung eines MAK von 0,1 mg\/m3 oder gar 0,05 mg\/m3 nach dem Stand der Technik nicht anwendbar ist?<\/p><p>5. Teilt er die Einschätzung, dass bereits der heutige MAK von 0,15 mg\/m3 mit dem Stand der Technik nicht eingehalten werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wird durch willkürlich tiefe Quarzstaubgrenzwerte der Tunnelbau verunmöglicht?"}],"title":"Wird durch willkürlich tiefe Quarzstaubgrenzwerte der Tunnelbau verunmöglicht?"}