﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163159</id><updated>2023-07-28T05:31:32Z</updated><additionalIndexing>52;55;2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-05-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2745</code><gender>m</gender><id>4032</id><name>Jans Beat</name><officialDenomination>Jans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2417</code><gender>f</gender><id>354</id><name>Semadeni Silva</name><officialDenomination>Semadeni</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2792</code><gender>m</gender><id>4076</id><name>Hadorn Philipp</name><officialDenomination>Hadorn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3036</code><gender>f</gender><id>4134</id><name>Munz Martina</name><officialDenomination>Munz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3035</code><gender>f</gender><id>4131</id><name>Friedl Claudia</name><officialDenomination>Friedl Claudia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3094</code><gender>f</gender><id>4199</id><name>Seiler Graf Priska</name><officialDenomination>Seiler Graf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3159</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Forschungsergebnisse der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) und des Instituts für Nachhaltigkeitswissenschaften (INH) der Agroscope zeigen, dass die seit 2015 bewilligten Saatmischungen für Bestäuber "SHL Plus" (Versuchsmischung) und "Bestäuber Frühling" (provisorisch bewilligte Mischung) in der trachtlosen Zeit von Juni bis Mitte August in ackerbaugeprägten Regionen eine Verbesserung des Nahrungsangebotes für Honigbienen sowie für einen Teil der nicht spezialisierten Wildbienen, wichtigen Bestäubern der landwirtschaftlichen Kulturen, schaffen. Zudem wurden in den Versuchen der HAFL auf den Blühstreifen auch einzelne UZL- und Rote-Liste-Wildbienenarten gefunden. Der Blühstreifen füllt somit gezielt die Nahrungslücke zwischen den vor dem Juni blühenden Kulturen (Raps, Obst) und Wiesen sowie nach dem August blühenden Kulturen (Brachen, Säume, Zwischenfutter, Gründüngungen). Honigbienen können ab Mitte Juli zudem die Waldtracht nutzen. Auf spät blühende Pflanzenarten sind nur wenige Wildbienenarten angewiesen (Hummeln, Männchen von Furchen- und Blutbienen sowie einige wenige Spezialisten). Nur bedingt geeignet ist der einjährige Blühstreifen für die Förderung von Wildbienen, die entweder an eine einzelne Nahrungsquelle gebunden sind oder mehrere spezifische Nahrungsquellen benötigen. Damit Wildbestäuber nachhaltig profitieren können, ist in Ergänzung zur qualitativen Verbesserung des Nahrungsangebotes die Vernetzung mit Nistplatzangeboten wichtig. Zurzeit wird dazu ein mehrjähriger Blühstreifen entwickelt, der Nahrungsquelle und Nistplatzangebot kombiniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Möglichkeit einer solchen ökologischen Fallenwirkung wurde 2015 von der HAFL auszugsweise untersucht. Mit der gewählten Methodik konnte keine Fallenwirkung auf Wildbienen festgestellt werden. Die Wirkung auf andere Tiergruppen ist derzeit noch in Auswertung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Honigbienen wurden auf allen 16 Versuchsstandorten der HAFL gefunden. Wildbienen waren insgesamt mit 30 Arten vertreten. Bei Letzteren handelt es sich um sogenannte polylektische Arten, die Pollen von verschiedenen Pflanzenarten nutzen. Zwischen den Saatmischungen bestehen zwar Unterschiede bei den auftretenden Arten, kaum bezüglich Anzahl Arten und Abundanz. Somit dient der Blühstreifen als Nahrungsquelle für Honigbienen und für verschiedene Wildbienenarten. Zudem fanden sich auch verschiedene andere landwirtschaftlich wertvolle Nützlinge auf dem Blühstreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Beitrag für den Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge beträgt 2500 Franken pro Hektare und Jahr. Er umfasst den Aufwand für die Ansaat, Pflege und teilweise den Produktionsausfall. Vergleichbar ist dieser mit dem Beitrag für Ackerschonstreifen (2300 Franken). Beim Blühstreifen dürfen die einzelnen Flächen nicht grösser sein als 50 Aren (Anh. 4 Ziff. 17.1.5 DZV). Zudem darf höchstens die Hälfte des erforderlichen Anteils an Biodiversitätsförderflächen durch die Anrechnung von einjährigen Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge erfüllt werden (Art. 14 Abs. 4 DZV). Diese Einschränkungen sollen gewährleisten, dass mehrjährige BFF-Elemente wie die Buntbrache nicht durch den Blühstreifen verdrängt werden. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat die Effizienz des Mitteleinsatzes auch beim einjährigen Blühstreifen als gerechtfertigt an. Die Daten des ersten Jahres nach Einführung des Blühstreifens zeigen, dass keine Konkurrenz zu anderen BFF entsteht; die Flächen der Bunt- und Rotationsbrachen haben sogar zugenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Honigbienen, Wildbienen und andere Bestäuber erbringen in der Landwirtschaft eine wichtige Ökosystemleistung, nämlich die Bestäubung von Kulturen, und sichern somit den Ertrag in der Landwirtschaft. Um Bienen im Umfeld der Kulturen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zu gefährden, wird das Risiko für Bienen im Rahmen der Zulassung geprüft, und gegebenenfalls werden entsprechende Anwendungsvorschriften verfügt. Laut dem "Nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen" in Erfüllung der Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie 13.3372 vom 6. Mai 2013 soll die Abdrift von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln durch den Einsatz neuer Spritztechniken verringert werden, um die Bienen und andere Bestäuber im Umfeld der Kulturen und im Blühstreifen vor dem Sprühnebel zu schützen. Falls dies nicht möglich ist, wird die Anwendung gemäss Bewilligung nicht erlaubt, wenn sich auf benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden. Damit wird verhindert, dass Bienen in Blühstreifen Risiken durch Pflanzenschutzmittel ausgesetzt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat hat das WBF in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern beauftragt, die Weiterentwicklung des Nationalen Massnahmenplans bis Ende 2016 zu prüfen. Derzeit laufen wissenschaftliche Abklärungen, die eine Beurteilung zur Rolle und Relevanz der Honig- und Wildbienen für die Bestäubung ermöglichen werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden gegebenenfalls die Saatmischungen für Wildbienen angepasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Uno. Die Empfehlungen des Berichtes des Weltrates für Biodiversität (Ipbes) sind schon heute Teil des "Nationalen Massnahmenplans zur Förderung der Gesundheit der Bienen". Seit einigen Jahren wurden in der Schweiz eine Vielzahl von Massnahmen ergriffen, um Honigbienen und andere Bestäuber besser zu schützen und geeignet zu fördern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem "Nationalen Massnahmenplan zur Förderung der Gesundheit der Bienen" wurden seit 2014 gezielt Massnahmen zur Verringerung der Einflüsse von Pflanzenschutzmitteln und zur Verbesserung des Nahrungsangebots im Ackerland ergriffen. Weitere Massnahmen zur Verbesserung des Nahrungs- und Nistplatzangebots von Wildbienen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind noch verstärkt umzusetzen (u. a. Weiterentwicklung Blühstreifen, Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen, anteilmässige Steigerung der Qualität von BFF). Weitere Forschungsprojekte erarbeiten zudem die wissenschaftlichen Grundlagen für weiterführende Massnahmen zum Schutz der Wildbienen, damit auch in Zukunft die Bestäubung der Kulturen in der Landwirtschaft sichergestellt bleibt. Auch das Potenzial der Vernetzung wertvoller Lebensräume für Bestäuber im Wald und im Siedlungsraum wird derzeit abgeklärt (Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz). Der Bericht wird Ende 2016 vorliegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft wurden Beiträge für die Erhaltung und Förderung der natürlichen Artenvielfalt eingeführt, namentlich die Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge (Art. 55 Abs. 1 Bst. q DZV). Diese müssen während mindestens 100 Tagen bewirtschaftet und jedes Jahr neu angesät werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie aus dem Expertenbericht "Vorschläge für Massnahmen zur Förderung der Gesundheit der Bienen" hervorgeht, ist jedoch fraglich, ob diese Massnahme für Wildbestäuber wirklich tauglich ist bzw. genügend weit geht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es richtig, dass Wildbestäuber aufgrund der provisorisch zugelassenen Blühstreifenmischung und der kurzen Anlagedauer hinsichtlich Nahrungsangeboten und Nistplätzen nicht nachhaltig profitieren können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es richtig, dass sich die Massnahme aufgrund der Anlagedauer gar als Falle für Nützlinge erweisen kann? Insbesondere für Arten welche die neu geschaffenen Flächen als vermeintlich geeignete Fortpflanzungslebensräume nutzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es richtig, dass die eingeführte Blühstreifenmischung in erster Linie als Nahrungsangebot für Honigbienen nützlich ist, aber kaum zur Erhaltung und Förderung der natürlichen Artenvielfalt beiträgt, für welche die Landwirtschaft eine hohe Verantwortung trägt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie schätzt er die Effizienz des Mitteleinsatzes für diese kurzzeitige Massnahme ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Müsste die Anlage von Blühstreifen mit einer Auflage zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf angrenzenden Äckern gekoppelt werden (Bio, Extenso), damit die Förderung der Bestäuber nicht unterlaufen wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er bereit, wie im Expertenbericht empfohlen und ergänzend zur 100-tägigen Bienenweide, einen mehrjährigen Blühstreifen zu entwickeln, der Hummeln, Solitärbienen und anderen Wildbestäubern als Nahrungslieferant und Fortpflanzungslebensraum dienen kann, wodurch die natürliche Artenvielfalt wirksam gefördert würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Eben erschien der erste Bericht des Weltrates für Biodiversität (Ipbes). Wie fliessen die Erkenntnisse und Empfehlungen daraus in den Massnahmenplan Bienengesundheit ein?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehrjährige Blühstreifen für Wildbestäuber</value></text></texts><title>Mehrjährige Blühstreifen für Wildbestäuber</title></affair>