﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163172</id><updated>2023-07-28T05:27:33Z</updated><additionalIndexing>24;2836</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3012</code><gender>m</gender><id>4097</id><name>Müller Leo</name><officialDenomination>Müller Leo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-05-31T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-06-29T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-05-31T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20163634</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>16.3634</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2657</code><gender>f</gender><id>1337</id><name>Glanzmann-Hunkeler Ida</name><officialDenomination>Glanzmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2646</code><gender>f</gender><id>1288</id><name>Amherd Viola</name><officialDenomination>Amherd</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2754</code><gender>m</gender><id>4052</id><name>Ritter Markus</name><officialDenomination>Ritter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2798</code><gender>m</gender><id>4087</id><name>Gschwind Jean-Paul</name><officialDenomination>Gschwind</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3001</code><gender>m</gender><id>4096</id><name>Gmür Alois</name><officialDenomination>Gmür Alois</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3024</code><gender>m</gender><id>4118</id><name>Lohr Christian</name><officialDenomination>Lohr</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2588</code><gender>m</gender><id>1104</id><name>Büchler Jakob</name><officialDenomination>Büchler Jakob</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3056</code><gender>m</gender><id>4180</id><name>Ammann Thomas</name><officialDenomination>Ammann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2708</code><gender>m</gender><id>3905</id><name>Schmidt Roberto</name><officialDenomination>Schmidt Roberto</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3012</code><gender>m</gender><id>4097</id><name>Müller Leo</name><officialDenomination>Müller Leo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3172</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Rechnung 2015 des Bundes schloss mit einem Überschuss von 2,3 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von 400 Millionen Franken. Damit hat der Bundeshaushalt zum wiederholten Mal deutlich besser abgeschnitten als vorgesehen. Trotz Sparprogrammen und verschlechterten Konjunkturaussichten sehen die gesetzlichen Grundlagen nur eine Möglichkeit für solche Überschüsse der Bundeskasse vor: Sie müssen für den Schuldenabbau verwendet werden. Das Gesetz lässt keinen Spielraum offen. Die Reduktion der Staatsverschuldung ist zwar wichtig, aber der Schuldenabbau darf nicht zulasten anderer dringender Aufgaben gehen. Insbesondere soll dies nicht zwingend erfolgen müssen, wenn der Schuldenstand auf ein erträgliches Mass reduziert ist. Beim Bund liegt heute die Netto-Schuldenquote in Prozenten des BIP nur noch gering über 10 Prozent. Sofern weitere Überschüsse erzielt werden, müssen zwingend weitere Schulden abgebaut werden. Die Verschuldung kommt in einen Bereich zu liegen, der gut tragbar ist. Daneben gibt es in anderen Bereichen, z. B. bei der Altersvorsorge, grosse Herausforderungen. Aus diesem Grund soll mit der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Hälfte der Überschüsse weiterhin in den Schuldenabbau fliessen, die andere Hälfte aber in den AHV-Ausgleichsfonds eingelegt werden kann. Die Sicherung der staatlichen Altersvorsorge (erste Säule) ist ganz wichtig, und diese ist alles andere als gesichert. Mit dieser Änderung der gesetzlichen Grundlagen soll insbesondere auch die ältere Generation in den Genuss von Rechnungsüberschüssen des Bundes kommen. Schliesslich haben die heute pensionierten Personen auch markant zu einem gesunden Staatshaushalt beigetragen. Deshalb soll zur Sicherung der Altersrenten ein Teil der Rechnungsüberschüsse des Bundes eingesetzt werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundeshaushalt hat seit 2006 durchgehend strukturelle Überschüsse geschrieben. Damit einher geht ein Schuldenabbau in vergleichbarem Ausmass. Die Bruttoschulden des Bundes konnten von 130 Milliarden Franken im Jahr 2005 auf 104 Milliarden im Jahr 2015 reduziert werden. Nach Abzug des Finanzvermögens ergeben sich Nettoschulden von 71 Milliarden Franken oder 11,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Vor dem Schuldenanstieg der Neunzigerjahre belief sich die Netto-Schuldenquote auf 7 Prozent (1990).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schuldenbremse verlangt im Minimum einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Die vorgeschlagene Regelung wäre deshalb auf die Verwendung der konjunkturbereinigten respektive strukturellen Überschüsse zu beschränken. Von 2006 bis 2015 beliefen sich die strukturellen Überschüsse im Durchschnitt auf 2,8 Milliarden Franken. Rund die Hälfte davon ist auf Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer zurückzuführen. Die andere Hälfte erklärt sich mit den tiefer als budgetierten Ausgaben. Die Entwicklung auf der Einnahmenseite könnte sich in der Zukunft auch umkehren. Geht man von künftigen Überschüssen in der Höhe der durchschnittlichen Kreditreste der vergangenen Jahre von rund 1,2 Milliarden Franken aus, würde noch ein zusätzlicher Beitrag von rund 600 Millionen Franken an die AHV resultieren. Der bestehende Bundesbeitrag an die AHV belief sich im Jahr 2015 auf 8,2 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die strukturellen Überschüsse fliessen gemäss den geltenden Regeln der Schuldenbremse in den Schuldenabbau. Die Umsetzung des in der Motion unterbreiteten Vorschlags würde eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen voraussetzen. Vor dem Hintergrund, dass die Schuldenbremse die nominelle Stabilisierung der Schulden vorschreibt und dieses Mindestziel seit dem Jahr 2006 übertroffen wurde, prüft der Bundesrat, ob die aktuell geltenden Regeln der Schuldenbremse beibehalten werden sollen oder ob eine Anpassung derselben angezeigt ist. Der Bundesrat hat sich noch nicht festgelegt, ob dem Parlament tatsächlich eine Anpassung vorgeschlagen werden soll. Eine Fokussierung auf die teilweise Verwendung der Kreditreste für die AHV wäre vor diesem Hintergrund verfrüht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der finanziellen Sicherung der Altersvorsorge bewusst. Er hat deshalb die Reform Altersvorsorge 2020 erarbeitet. Diese befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, wonach Bundesrat und Parlament die Möglichkeit erhalten, Überschüsse im Bundeshaushalt nicht vollständig für den Schuldenabbau einsetzen zu müssen, sondern dass solche Überschüsse zur Hälfte für den Schuldenabbau und zur Hälfte für den AHV-Ausgleichsfonds verwendet werden sollen, sofern die Netto-Schuldenquote maximal 10 Prozent des BIP beträgt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen</value></text></texts><title>Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen</title></affair>