{"id":20163205,"updated":"2025-11-14T08:43:23Z","additionalIndexing":"48","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-05-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3205","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In der Schweiz sind die Händler von Stehrollern verpflichtet, ihre Kunden über die geltenden Vorschriften zu informieren. Das Bundesamt für Strassen hat die Händler im Dezember 2015 mit einem entsprechenden Brief informiert und dazu aufgerufen, ihre Informationspflicht wahrzunehmen.<\/p><p>Nach den geltenden Vorschriften dürfen im öffentlichen Strassenverkehr nur typengeprüfte Stehroller verwendet werden. Diese werden vom Verkäufer in der Regel mit dem Fahrzeugausweis und dem Kontrollschild ausgehändigt. In einigen Kantonen wird stattdessen ein Dokument ausgehändigt, mit dem der Fahrzeugausweis und das Kontrollschild bezogen werden können. Da für die Benutzung im öffentlichen Strassenverkehr sämtliche Stehroller der Zulassungspflicht unterstehen, wird mit den ausgehändigten Dokumenten die Zulassungsfähigkeit gewährleistet.<\/p><p>Nichttypengeprüfte Stehroller hingegen dürfen nur ausserhalb von öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen benutzt werden.<\/p><p>2. Nein. Die Kosten für die Erstellung und für die laufende Aktualisierung einer solchen Liste wären im Verhältnis zum Nutzen unverhältnismässig hoch.<\/p><p>3. Ein Händler, der Fahrzeuge ohne Typengenehmigung verkauft und seiner Informationspflicht nicht nachkommt, macht sich unter Umständen nach Artikel 99 Ziffer 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) strafbar. Ihm droht eine Busse von bis zu 10 000 Franken.<\/p><p>4. Da es sich bei Stehrollern um Motorfahrzeuge handelt, unterstehen sie nach Artikel 63 Absatz 1 SVG der Versicherungspflicht. Für den Schaden haftbar ist der Fahrzeughalter (Art. 58 Abs. 1 SVG). Bei nichtversicherten Fahrzeugen ist nach Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a SVG sichergestellt, dass ein entstandener Schaden durch den Nationalen Garantiefonds (NGF) gedeckt ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Motion 12.3979 wurden elektrisch betriebene Kleinmotorräder (u. a. elektrische Stehroller) den Fahrrädern in Bezug auf die Verkehrsregeln gleichgestellt.<\/p><p>Zahlreiche Händler werben mit dieser neuen Regelung, lassen dabei aber aus, dass die Fahrzeuge auch typengeprüft sein müssen, damit sie überhaupt auf öffentlichen Strassen benutzt werden dürfen. Segway ist zurzeit der einzige Stehroller, der typengeprüft wurde und deshalb auf den Schweizer Strassen erlaubt ist. Diese Regelung mit der Typenprüfung hat zum Ziel, die Sicherheit auf den Strassen zu gewährleisten.<\/p><p>Häufig erfahren Besitzer eines elektrischen Stehrollers jedoch erst auf der Strasse von der Typenprüfung: wenn sie von der Polizei gebüsst werden.<\/p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie wird gewährleistet, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor dem Kauf die richtigen Informationen erhalten, ob ein elektrischer Stehroller typengeprüft ist? Wird beispielsweise die Typenprüfung auf einem Dokument, das zu den Geräten beim Kauf abgegeben wird, vermerkt?<\/p><p>2. Gibt es eine öffentlich einsehbare Liste mit den typengeprüften elektrischen Stehrollern?<\/p><p>3. Mit welchen Sanktionen müssen Händler rechnen, welche Fahrzeuge ohne Typenprüfung verkaufen und die Kunden nicht darüber informieren, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit auf den Strassen gefährden?<\/p><p>4. Wer haftet bei einem Unfall auf öffentlicher Strasse, wenn der Fahrer nicht korrekt informiert wurde, dass sein Fahrzeug im Strassenverkehr nicht zugelassen ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Transparenz beim Verkauf von elektrischen Stehrollern"}],"title":"Transparenz beim Verkauf von elektrischen Stehrollern"}