﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163218</id><updated>2023-07-28T05:30:20Z</updated><additionalIndexing>09;32</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3055</code><gender>m</gender><id>4154</id><name>Addor Jean-Luc</name><officialDenomination>Addor</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-05-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3055</code><gender>m</gender><id>4154</id><name>Addor Jean-Luc</name><officialDenomination>Addor</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3218</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 5 des Zivildienstgesetzes fordert, dass die Belastung einer zivildienstpflichtigen Person durch die Zivildienstleistung insgesamt derjenigen der Ausbildungsdienste für einen Soldaten entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn man den Inhalt gewisser Ausbildungen bedenkt, die im Rahmen des Zivildiensts absolviert werden - insbesondere bezüglich ihrer Anerkennung (im Gegensatz zum Militärdienst) -, so kann man sich fragen, ob dies tatsächlich der Fall ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Zivildienstleistende besuchen je nach Aufgabe und Einsatzdauer verschiedene Ausbildungskurse. Diese dauern jeweils maximal eine Woche. Pro Thema (z. B. Betreuung von betagten Menschen) besucht ein Zivildienstleistender maximal drei Kurse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2015 wurden 33 322 Ausbildungskurstage geleistet. Das sind 2 Prozent der insgesamt geleisteten 1 620 139 Zivildiensttage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Ausbildungskurse werden ausserhalb des Zivildienstes nur in sehr geringem Umfang anerkannt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die folgenden sechs Ausbildungskurse sind ausserhalb des Zivildienstes nicht anerkannt: Grundkurs in Kommunikation und Betreuung; Kurse in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen, von Kindern, von Jugendlichen; Kurs in Umwelt- und Naturschutz; Sicherheit im Auslandeinsatz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die zwei folgenden Ausbildungskurse werden vom SRK Kanton Bern angeboten: Pflegehilfe sowie Betreuung von betagten Menschen. Das SRK Kanton Bern rechnet effektiv besuchte Kursstunden, maximal 70 Stunden, an den Lehrgang Pflegehelfer SRK an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Ausbildungskurs "Umgang mit der Motorsäge" wird ausserhalb des Zivildienstes anerkannt, weil er dem offiziellen Lehrgang "Motorsägehandhabung" von Wald Schweiz entspricht. Diese Anerkennung ist notwendig, weil nur mit einer solchen zertifizierten Ausbildung Arbeiten mit der Motorsäge ausgeführt werden dürfen. 2015 wurden 284 Zivildienstleistende an der Motorsäge ausgebildet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat kann nicht ausschliessen, dass einzelne weitere Ausbildungsstätten in einzelnen Fällen Ausbildungskurse des Zivildienstes anrechnen. Die Ausbildungskurse des Zivildienstes haben jedoch keinen Bezug zu Ausbildungen von Hochschulen oder Fachhochschulen; deshalb ist davon auszugehen, dass es dafür auch keine ECTS-Punkte gibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Ausbildung von Zivildienstleistenden widerspricht Artikel 5 des Zivildienstgesetzes (ZDG) nicht. Je besser die Zivildienstleistenden ausgebildet sind, desto anspruchsvoller sind die Einsätze, und desto höher fällt der Nutzen für die Gesellschaft aus. Mit diesem Ziel haben beide Räte die Motion Müller Walter 11.3362, "Zivildienst. Mehr Nutzen durch bessere Ausbildung", vom 13. April 2011 überwiesen. Diese Motion wird mit der Änderung des ZDG, die das Parlament am 25. September 2015 angenommen hat, umgesetzt. Zudem leisten die Ausbildungen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Zivildienstleistenden und der Menschen, die sie betreuen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat begrüsst eine möglichst gute Ausbildung der Angehörigen der Armee und der Zivildienstleistenden. Es entspricht dem Milizsystem der Schweiz und einem gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass diese Ausbildungen auch im privaten und beruflichen Leben der Dienstpflichtigen einen Mehrwert stiften. Die gesellschaftliche Anerkennung und die Zertifizierung, die heute insbesondere seitens der Armee teilweise bereits gewährleistet sind, können dazu einen Beitrag leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat keinen Anlass, Massnahmen zu ergreifen. Auch das Parlament hat in seinen Beratungen der Botschaft vom 27. August 2014 zur Änderung des ZDG diesbezüglich keinen Handlungsbedarf geltend gemacht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Stimmt es, dass es zivildienstpflichtige Personen gibt, die im Rahmen des Zivildiensts Ausbildungen absolvieren, die später auch ausserhalb des Zivildiensts anerkannt werden? Falls ja, was ist das Ausmass dieses Phänomens (vor allem bei Ausbildungen, für die an den Hochschulen ECTS-Punkte gewährt werden)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Verstösst die Absolvierung solcher Ausbildungen nicht schwerwiegend gegen Artikel 5 des Zivildienstgesetzes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass der gesetzlich verankerte Grundsatz der Gleichwertigkeit eingehalten wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Belastung zivildienstpflichtiger Personen. Entspricht sie immer derjenigen von militärdienstpflichtigen Personen?</value></text></texts><title>Belastung zivildienstpflichtiger Personen. Entspricht sie immer derjenigen von militärdienstpflichtigen Personen?</title></affair>