{"id":20163221,"updated":"2023-07-28T05:31:51Z","additionalIndexing":"2811;10","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-01T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Marra.","type":90},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-05-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1505858400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3084,"gender":"f","id":4197,"name":"Marti Min Li","officialDenomination":"Marti Min Li"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3087,"gender":"f","id":4198,"name":"Meyer Mattea","officialDenomination":"Meyer Mattea"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"assuming"}],"shortId":"16.3221","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im August 2009 hat der Bundesrat das Frontex-Zusatzabkommen genehmigt, sodass die Schweiz sich an verschiedenen organisierten Gruppenflügen beteiligen darf. Seit 2013 beteiligt sie sich auf Initiative bestimmter Kantone vollumfänglich an Gruppenflügen, indem die Schweiz solche Flüge organisiert oder indem sie an Flügen anderer Staaten teilnimmt, sofern diese die Schweizer Vorschriften bei Rückführungen auf dem Luftweg akzeptieren. Die Schweiz sorgt dafür, dass die Gemeinsamen Leitlinien für Sicherheitsvorschriften bei gemeinsamen Rückführungen eingehalten werden (Anhang zur Entscheidung 2004\/573). Diese Gruppenflüge bilden eine gute Alternative, wenn kein Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem anderen Staat besteht oder wenn die Anzahl Personen, die auf die Rückführung in diesen Staat warten, nicht ausreicht, um die Kosten eines Sonderfluges zu rechtfertigen.<\/p><p>Es ist allerdings festgestellt worden, dass die Polizeipraktiken und die Kosten von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können (und sogar von Kanton zu Kanton). In der Schweiz fesselt die Polizei die Auszuschaffenden zum Teil präventiv, während andere Länder ihre Massnahmen je nach Fall anpassen oder Deeskalationstechniken anwenden.<\/p><p>Um eine detaillierte Beurteilung vornehmen zu können und um zu gewährleisten, dass die gewählte Strategie kohärent angewandt wird, wäre es angemessen, über eine Einschätzung der Entwicklung in diesem Bereich zu verfügen, die vor allem folgende Informationen beinhalten muss:<\/p><p>1. der Einsatz von Zwangsmitteln in der Praxis: genauer gesagt eine genaue Beschreibung der Zwangsmittel, ihres Einsatzes in den Rückführungsphasen und der Person, die diese Mittel einsetzt;<\/p><p>2. der Harmonisierungsprozess der Polizeipraktiken, die angewandt werden von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, den Ländern, mit denen zusammengearbeitet wird, und von Frontex (darin eingeschlossen soll evaluiert werden, in welchem Ausmass eine Person im Durchschnitt gefesselt wird);<\/p><p>3. die medizinische Versorgung der Personen, die medizinische Pflege brauchen (verantwortliche Person für die medizinische Betreuung und die Praktiken);<\/p><p>4. die Modalitäten bezüglich der Trennung von Familien und der Unterstützung für die Rückkehr;<\/p><p>5. die Organisation und Intensität des Monitorings (vgl. Art. 8.6 der Rückführungsrichtlinie, Art. 71a Abs. 1 AuG und Art. 15f VVWA), insbesondere die Qualifikation zur Durchführung des Monitorings und dessen Intensität;<\/p><p>6. die Kosten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit Januar 2009 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich an den EU-Sammelflügen zu beteiligen, die durch die europäische Grenzschutzagentur Frontex koordiniert und finanziert werden. Bis 2014 hat die Schweiz von dieser Möglichkeit aufgrund der sicherheitspolizeilichen Vorgaben seitens der Kantone relativ selten Gebrauch gemacht. In den vergangenen beiden Jahren haben das Staatssekretariat für Migration und die Kantone ein Pilotprojekt durchgeführt mit dem Ziel, die schweizerische Beteiligung an den EU-Sammelflügen zu erhöhen. Dabei wurden die Rahmenbedingungen (Abläufe, Zusammenarbeit, anwendbare Zwangsmittel, Sicherheitsaspekte usw.) dieser Flüge überprüft und evaluiert. Die involvierten Behörden beurteilten die Einsätze während der Pilotphase allgemein als positiv. Aufgrund dessen haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren im November 2015 entschieden, sich definitiv und ohne Einschränkungen an den EU-Sammelflügen zu beteiligen. Hierzu wurden die Abläufe und die Anwendung der Zwangsmittel bei Sonderflügen an die Frontex-Regelungen angepasst.<\/p><p>Die Ratsentscheidung 2004\/573\/EG vom 29. April 2004 sowie der durch Frontex erstellte Code of Conduct für EU-Sammelflüge sehen vor, dass Zwangsmittel nur gegenüber Personen angewendet werden dürfen, die sich ihrer Rückführung widersetzen bzw. die eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit immer zu beachten. Der organisierende Staat des jeweiligen Sammelfluges legt im Vorfeld die hierfür erlaubten Fesselungs- und Hilfsmittel fest. Diese entsprechen den Bedürfnissen der schweizerischen Behörden und stehen in jedem Fall im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung, insbesondere mit dem Zwangsanwendungsgesetz (SR 364) sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnung (SR 364.3).<\/p><p>Alle EU-Sammelflüge werden - wie auch die schweizerischen Sonderflüge - medizinisch begleitet. Der organisierende Staat stellt gestützt auf ein vorgängiges Risk Assessment das notwendige medizinische Begleitteam zur Verfügung. Das SEM hat jedoch die Möglichkeit, zusätzlich auch eigene Medizinalpersonen für die Flüge aufzubieten.<\/p><p>Das Monitoring nach Artikel 8 Absatz 6 der EU-Rückführungsrichtlinie (2008\/115\/EG) wird grundsätzlich jeweils durch den organisierenden Staat sichergestellt. Zudem kann die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter jeden EU-Sammelflug begleiten, an dessen Bord sich Rückzuführende aus der Schweiz befinden. Zu der Organisation des Rückführungsmonitorings in den einzelnen europäischen Staaten liegen bereits mehrere Studien oder Übersichten vor (beispielsweise seitens der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, FRA).<\/p><p>Der Vollzug der gestaffelten Wegweisung von Familien richtet sich auch bei EU-Sammelflügen nach den geltenden rechtlichen Grundlagen (Art. 34 Abs. 1 der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen; SR 142.311). Die Rückkehrhilfe dient der Förderung der freiwilligen Ausreise. Personen, die zwangsweise zurückgeführt werden müssen, erhalten keine Rückkehrhilfe, unabhängig davon, ob sie mittels Linienflug, nationalem Sonderflug oder EU-Sammelflug ausreisen.<\/p><p>Die Kosten für den Wegweisungsvollzug können durch eine stärkere Beteiligung an den EU-Sammelflügen deutlich gesenkt werden; dies, weil unter anderem die Flugkosten sowie die Kosten für die medizinische Begleitung vollumfänglich durch Frontex rückvergütet werden.<\/p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass den Anliegen des Postulates mit den Abklärungen während der erwähnten Pilotphase Rechnung getragen wurde und ein zusätzlicher Bericht somit keine neuen Erkenntnisse bringen wird. Aufgrund der uneingeschränkten Beteiligung der Schweiz an den EU-Sammelflügen wurde die Harmonisierung der schweizerischen Rückführungspraxis mit derjenigen der anderen europäischen Staaten bereits umgesetzt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frontex die Entwicklung beim Vollzug von Wegweisungen und die Zwangsmassnahmen zu untersuchen und zu evaluieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Frontex-Flüge. Monitoring der Wegweisungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frontex"}],"title":"Frontex-Flüge. Monitoring der Wegweisungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frontex"}