﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163244</id><updated>2023-07-28T05:25:20Z</updated><additionalIndexing>08;09;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-08T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-05-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2772</code><gender>m</gender><id>4067</id><name>Brand Heinz</name><officialDenomination>Brand</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>16.3244</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien gewähren namentlich die Nachbarstaaten Türkei, Libanon und Jordanien einer grossen Zahl an Vertriebenen vorübergehenden Schutz. Diese kriegsvertriebenen Menschen halten sich mitunter in Lagern internationaler Hilfswerke oder aber in autonomen, frei gewählten und unstrukturierten Flüchtlingscamps ohne besondere Führung auf. Die Lebensumstände sind teilweise prekär. Aufgrund der steigenden Zahl an Vertriebenen und der Dauer des Konflikts in ihrem Herkunftsland sind die Not und das Leid in diesen Lagern gross und nehmen stetig zu. Viele Bewohnerinnen und Bewohner fassen deshalb den Entschluss, den schwierigen Aufenthaltsbedingungen durch eine Flucht nach Europa zu entkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz richtet jährlich finanzielle Hilfe an Drittstaaten oder an Hilfseinrichtungen in der Höhe von mehreren Milliarden Franken aus. Angesichts der schwierigen Lebensumstände in diesen Flüchtlingslagern der Nachbarstaaten Syriens liesse sich die Not durch zusätzliche Hilfeleistungen vor Ort reduzieren und die Fluchtursachen eindämmen. Diese Wirkung könnte rasch und einfach durch eine Überprüfung der geplanten Ausrichtung der heute bereits bewilligten Hilfsgelder ersetzen. Mit der so erzielten Verbesserung der Lebensumstände in den Vertriebenenlager könnte insbesondere eine Weiterreise dieser Menschen nach Europa und damit die Entstehung weiteren Leids direkt verhindert werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation der Vertriebenen in Syrien und seinen Nachbarländern bewusst. Die Schweiz trägt mit einem breiten Spektrum von aussen- und aussenmigrationspolitischen Massnahmen dazu bei, die erzwungene Migration aus dieser Region nach Europa zu verringern und die Ursachen für diese anzugehen. Sie leistet humanitäre Hilfe zur Linderung von Not vor Ort und in Transitstaaten. Sie setzt sich für den Schutz von Migrantinnen und Migranten in Erstaufnahmeländern ein und unterstützt gleichzeitig die betroffenen Aufnahmestaaten und Gesellschaften darin, die enormen Herausforderungen zu bewältigen. Auch hilft sie mit, dass Flüchtlinge in den Herkunftsregionen eine nicht von Nothilfe abhängige Existenz aufbauen können (Schulen, Bildung, Arbeit). Mit dem Instrumentarium der Friedenspolitik engagiert sich die Schweiz in der Krisenprävention und Konfliktbearbeitung und setzt sich für eine politische Lösung der Syrien-Krise ein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Instrumente der internationalen Zusammenarbeit koordiniert eingesetzt werden sollen, um die Problematik der erzwungenen Migration nachhaltig anzugehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Sinne setzt sich die Schweiz seit Beginn der Krise im Jahr 2011 stark in Syrien und in der Region ein und hat dafür bisher insgesamt Beiträge von 250 Millionen Franken bereitgestellt, davon allein 50 Millionen Franken für 2016. Die Mittel werden zu rund je der Hälfte für die Hilfe in Syrien selber und für jene in den Nachbarstaaten Jordanien, Libanon und Türkei aufgewendet. Dabei unterstützt die Schweiz namentlich das IKRK, Uno-Hilfsorganisationen und Hilfswerke. Sie erbringt überdies in Jordanien und im Libanon langfristig angelegte direkte Hilfe. So konnte die Schweiz zum Beispiel bislang die Renovation von insgesamt 82 Schulen sicherstellen und ermöglicht damit rund 28 000 Kindern von Flüchtlingen und Einheimischen eine schulische Bildung. Bis Mitte 2018 soll diese Zahl auf 120 Schulen erhöht werden. Zusätzlich stellt die Schweiz verschiedenen Uno-Organisationen derzeit 20 Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Uno geht davon aus, dass 2016 zur Bewältigung der humanitären Notlage in Syrien und der Region etwa 7,7 Milliarden US-Dollar notwendig sein werden. Die vorliegende Motion verlangt, 20 Prozent der Mittel für die Entwicklungshilfe für die Syrien-Krise einzusetzen. Geht man davon aus, dass mit "Entwicklungshilfe" die ganzen als APD anrechenbaren Ausgaben der Schweiz gemeint sind, entspräche dies etwa 680 Millionen Franken pro Jahr. Damit würde die Schweiz allein beinahe 10 Prozent des Uno-Appells für die Syrien-Krise decken. Ein solches Engagement unseres Landes wäre überproportional.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist jedoch ebenfalls der Auffassung, dass angesichts der weltweiten Flüchtlingskrise die Hilfe vor Ort allgemein weiter gestärkt werden soll. Er schlägt daher in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 vor, die Mittel für die humanitäre Hilfe insgesamt um 120 Millionen Franken aufzustocken. Damit erreichen diese Mittel 19 Prozent der beantragten Gesamtmittel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einem Engagement von 20 Prozent allein für die Syrien-Krise müssten andere Engagements eingestellt werden. Die Syrien-Krise ist nur eine von mehreren humanitären Krisen. Weitere Krisen grössten Ausmasses bestehen in Irak, in Südsudan und in Jemen. Eine einseitige Priorisierung einer Krise gegenüber allen anderen und ein unverhältnismässiger Mitteleinsatz in einem Gebiet sind aus humanitärer Sicht nicht zu rechtfertigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem müssten bei einem Engagement von 20 Prozent allein für Syrien andere Bereiche wie die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere jene in fragilen Kontexten, der Einsatz zur Bewältigung der globalen Herausforderungen (z. B. Klimawandel) sowie die zivile Friedensförderung stark eingeschränkt werden. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz soll jedoch weiterhin auch langfristig ausgerichtet sein, um zur Verminderung der Konfliktursachen - wie soziale und politische Ausgrenzung, unzureichende wirtschaftliche Möglichkeiten oder fehlender Rechtsstaat - beizutragen und so der betroffenen Bevölkerung Perspektiven zu bieten. Damit wird auch der Entstehung künftiger Flüchtlingsströme vorgebeugt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die humanitäre Hilfe ist kein Ersatz für eine politische Lösung. Eine solche ist für Syrien notwendig, und die Schweiz unterstützt diesen Prozess. Für die Syrien-Krise ist eine politische Lösung sowie die Beendigung des Konflikts vordringlich. Nur dies wird die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat ermöglichen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, mindestens 20 Prozent der bereits bewilligten und künftigen Mittel für die Entwicklungshilfe durch Umverteilung der Direkthilfe für Kriegsvertriebene vor Ort einzusetzen. Diese Mittel sind angemessen und wirkungsorientiert in den Nachbarstaaten Syriens einzusetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fokussierung der Auslandhilfe auf die Kriegsvertriebenen vor Ort</value></text></texts><title>Fokussierung der Auslandhilfe auf die Kriegsvertriebenen vor Ort</title></affair>