﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163245</id><updated>2023-07-28T05:25:00Z</updated><additionalIndexing>34;15;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>3003</code><gender>m</gender><id>4093</id><name>Glättli Balthasar</name><officialDenomination>Glättli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-05-03T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-05-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-05-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3003</code><gender>m</gender><id>4093</id><name>Glättli Balthasar</name><officialDenomination>Glättli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3245</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Erneut wurde die Privatisierung der Swisscom zur Debatte gestellt. Die Swisscom hat allerdings im Bereich der Infrastruktur auch im unregulierten Bereich (Hochbreitband-Internetzugang über Glasfaser) eine dominante Stellung. Eine Privatisierung der Swisscom als vertikal integrierte Firma, die sowohl Infrastruktur als auch Dienstleistungen auf dieser Infrastruktur anbietet, würde nicht zu mehr und vor allem nicht zu einem faireren Wettbewerb führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sinnvoller wäre es, die Swisscom in eine Netzgesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand (Bund und allenfalls auch Kantone und Gemeinden) zu überführen und stattdessen den Dienstleistungsteil, der in direkter Konkurrenz zu anderen Dienstleistungsanbietern im Telekombereich steht, voll zu privatisieren. Genau gleich wie bei Strasse, Schiene oder Stromversorgung gilt auch im Bereich der Telekom, dass Infrastruktur am effektivsten aus einer und von der öffentlichen Hand angeboten wird - gerade wenn man danach strebt, einen florierenden Wettbewerb der darauf angebotenen Dienstleistungen zu erreichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die staatlich erzwungene Auftrennung einer Fernmeldedienstanbieterin in einen Infrastruktur- und einen Dienstleistungsbereich stellt einen einschneidenden Eingriff dar, welcher auch im Ausland nur unter besonderen Umständen in Betracht gezogen wird. So sieht beispielsweise in der EU die Richtlinie 2009/140/EG zwar die Möglichkeit vor, die organisatorische Trennung von Infrastruktur und Fernmeldediensten zu erzwingen (sog. funktionale Trennung). Dies ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn trotz getroffener Regulierungsmassnahmen weiterhin auf mehreren Märkten diskriminierende Verhaltensweisen einer Unternehmung festgestellt werden und keine Aussicht auf Wettbewerb besteht. In Grossbritannien, wo im Jahr 2005 - auf freiwilliger Basis - eine funktionelle Trennung bei British Telecom stattfand, wurde deren Wirksamkeit im Februar 2016 von der Regulierungsbehörde eher kritisch beurteilt. Die im Postulat verlangte Trennung geht noch darüber hinaus und würde massiv in die Eigentumsrechte eingreifen (sog. strukturelle Trennung). Diese Form der Trennung wurde bislang in Europa nur im Fürstentum Liechtenstein - freiwillig - umgesetzt und mit fehlenden Grössenvorteilen begründet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in seinen Berichten zur Entwicklung im Fernmeldemarkt 2010, 2012 und 2014 u. a. auch die Möglichkeit einer organisatorischen oder rechtlichen Aufteilung der marktbeherrschenden Anbieterin in eine Infrastrukturgesellschaft und in eine Dienstleistungsanbieterin geprüft. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in der Schweiz sowie nach Abwägung aller Vor- und Nachteile kam er zum Schluss, dass ein solcher Eingriff vor dem Hintergrund des bestehenden Infrastrukturwettbewerbes zwischen Swisscom, den Kabelnetzunternehmen und den Energieversorgungsunternehmen nicht zielführend wäre. Eine derartige regulatorisch verfügte Trennung wäre von vornherein nur dann zu rechtfertigen, wenn alle Infrastrukturen und nicht nur diejenige von Swisscom in einer einzigen Netzgesellschaft zusammengefasst würden. Die Risiken und Kosten eines derart einschneidenden Vorhabens würden allfällige Vorteile bei Weitem übertreffen. So wären bei den betroffenen Unternehmen der Verlust von Verbundvorteilen sowie negative Auswirkungen auf Investitions- und Innovationsanreize zu befürchten. Zudem wäre die Umsetzung auch für die Aufsichtsbehörde mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Schlussfolgerungen sind nach wie vor gültig.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten über die Entwicklung der Telekominfrastruktur in der Schweiz und darin die Auswirkungen einer Aufteilung der Swisscom zu prüfen. Eine öffentliche Netzgesellschaft wäre dabei für den Betrieb und den weiteren raschen Ausbau der Telekominfrastruktur zuständig. Diese Infrastruktur soll allen Internet- und Telekomanbietern zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Die Erbringung der verschiedensten heutigen Swisscom-Dienstleistungen (u. a. auf dieser Infrastruktur) soll umgekehrt in eine private Dienstleistungsfirma (mit oder ohne Bundesbeteiligung) ausgelagert werden. Ziel sollen einerseits die Grundversorgung aller Bewohnerinnen und Bewohner und Firmen auch mit Hochbreitband-Internetzugang sein sowie der Ausbau sicherer und standardisierter Kommunikationsnetze im Zusammenhang mit dem Internet of Things. Andererseits soll auf dieser öffentlichen Infrastruktur ein funktionierender Dienstewettbewerb privater Anbieter zu fairen und vergleichbaren Bedingungen stattfinden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Prüfung der Aufteilung der Swisscom in eine öffentliche Netzgesellschaft und eine private Dienstleistungsfirma</value></text></texts><title>Prüfung der Aufteilung der Swisscom in eine öffentliche Netzgesellschaft und eine private Dienstleistungsfirma</title></affair>