﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163248</id><updated>2025-11-14T08:21:32Z</updated><additionalIndexing>44;2836</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5002</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-05-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3051</code><gender>f</gender><id>4149</id><name>Häsler Christine</name><officialDenomination>Häsler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3248</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In verschiedenen Medienberichten wird darauf aufmerksam gemacht, dass es junge Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub zunehmend schwer haben, wieder an ihre Stelle zurückzukehren. Offenbar kommt es immer wieder vor, dass sie - unter irgendeinem Vorwand - die Kündigung erhalten, obwohl dies klar gegen das Gleichstellungsgesetz verstösst. Zwar haben die Frauen die Möglichkeit, sich an Schlichtungsstellen zu wenden und - falls sie Recht erhalten - eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen zu verlangen, dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie die Stelle verlieren. Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Frauen dann längere Zeit nicht mehr berufstätig sind und der Wiedereinstieg dadurch erschwert wird. Dies ist nicht nur für die betroffenen Frauen und Familien schwierig, sondern es führt auch dazu, dass - gerade in Berufen mit einem hohen Frauenanteil, wie z. B. dem Gesundheitswesen - wertvolle Arbeitskräfte fehlen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.-3. In letzter Zeit wurde verschiedentlich über Kündigungen berichtet, die gegenüber Müttern nach deren Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub ausgesprochen wurden (unter anderem "Le Matin Dimanche", 21. Februar 2016, "Des femmes sont licenciées parce qu'elles ont eu un bébé"). In diesen Artikeln werden mehrere Fälle solcher Kündigungen erwähnt. Gemäss den Statistiken der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz kam es 2013 zu 11 Fällen von Kündigungen wegen Mutterschaft und 6 Fällen von Kündigungen während der Probezeit wegen Schwangerschaft. Im ersten Halbjahr 2014 wurden 15 bzw. 5 Fälle verzeichnet. In 10 von 25 Fällen, die im Jahr 2015 bei der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz des Kantons Zürich eingereicht wurden oder hängig waren, ging es um Kündigungen wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Kinderbetreuung. Von den Verfahren in den Deutschschweizer Kantonen, die auf der Website www.gleichstellungsgesetz.ch zwischen 2013 und 2016 gesammelt wurden, betrafen 20 diskriminierende Kündigungen wegen Mutterschaft. Sechs dieser Verfahren führten zu einem Vergleich bei der Schlichtungsbehörde und zwei zu einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien. In sechs Fällen wurde eine Klagebewilligung ausgestellt. Schliesslich erhielt die Arbeitnehmerin in drei Verfahren Recht, in einem wurde sie abgewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Daten zeigen, dass das Problem weiterhin besteht. Die betreffende Problematik steht im Übrigen besonders im Fokus. So bildete dieses Thema expliziten Bestandteil des Auftrags für die Studie über den Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen, die vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) durchgeführt wurde. Der Bundesrat wird sich in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Naef 12.3543, "Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung", auf die Ergebnisse dieser Studie stützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Kündigung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft, selbst nach dem 16-wöchigen Mutterschutz nach der Niederkunft, ist diskriminierend und somit unrechtmässig (Art. 3 Abs. 1 des Gleichstellungsgesetzes [GlG] und Art. 336 Abs. 1 Bst. a OR). Der Bundesrat bedauert, dass es trotzdem immer wieder zu solchen Fällen kommt. Er nimmt diese ernst und wird die Entwicklung dieses Phänomens weiterhin aufmerksam verfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Schweizer Recht ist eine Kündigung allerdings im Allgemeinen auch dann gültig, wenn sie widerrechtlich erfolgt. Selbst bei einer diskriminierenden Kündigung besteht die Sanktion lediglich in einer vom Gericht festgesetzten Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen (Art. 5 Abs. 2 und 4 GlG). Artikel 10 GlG, gemäss dem eine Kündigung aufgehoben werden kann, ist auf diese Fälle nicht anwendbar. In einem Vorentwurf, den der Bundesrat am 1. Oktober 2010 in die Vernehmlassung geschickt hatte, schlug er vor, die Obergrenze für die Entschädigung auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen, um die abschreckende Wirkung der Sanktion zu erhöhen. Diese Vorlage war stark umstritten und wurde sistiert, bis die Ergebnisse zweier Studien vorliegen, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hat ("Studie über den Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter" und "Studie über den Schutz im Falle eines rechtmässigen Streiks") und die als Grundlage für die Gespräche zwischen den Sozialpartnern dienen sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Davon abgesehen sind solche Praktiken symptomatisch für das allgemeinere Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Über strengere Sanktionen hinaus ist nach wie vor ein Umdenken erforderlich: Die Vorteile und der positive Beitrag arbeitstätiger Mütter müssen anerkannt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Informations- und Sensibilisierungsarbeit ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Aspekt. Auf Ebene Bund ist die Information und Beratung Privater Sache des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (Art. 16 Abs. 2 Bst. a und b GlG). In seinem Bericht vom 15. Februar 2006 über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes (BBl 2006 3161) hatte der Bundesrat bereits festgestellt, dass das Gesetz bei den Arbeitnehmenden, aber auch bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Anwältinnen und Anwälten sowie den Gerichten noch zu wenig bekannt ist (BBl 2006 3192f.). Bemühungen für eine bessere Information und Sensibilisierung wurden eingeleitet und werden fortgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Für die Bedeutung einer starken Beteiligung der Männer und vor allem der Frauen am Arbeitsmarkt bedarf es keines Beweises mehr. Mit der Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung" hat diese Problematik eine neue Dimension erhalten. Die Sicherstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist dabei eine Grundvoraussetzung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der prioritären Handlungsfelder der 2011 lancierten Fachkräfte-Initiative. Die bessere Vereinbarkeit wird namentlich über familienfreundlichere Arbeitsbedingungen (flexible Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit oder Jobsharing) erreicht. Dies erfordert vielerorts noch einen Kulturwandel - weg von der Präsenzorientierung hin zur Ergebnisorientierung. Studien haben gezeigt, dass nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Betriebe selbst von familienfreundlichen Angeboten profitieren: Sie können leichter qualifizierte Arbeitskräfte an sich binden, und diese sind motivierter und leistungsbereiter. Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte wird dies für die Unternehmen je länger, je mehr ein entscheidender Erfolgsfaktor sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund unterstützt die Unternehmen mit Information und Sensibilisierung sowie mit der Verbreitung von Good Practices und geht als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er Kenntnis davon, dass die Zahl der Frauen, die kurz nach dem Mutterschaftsurlaub die Kündigung erhalten, zunimmt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele Frauen haben sich deswegen an die entsprechenden Schlichtungsstellen gewendet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Möglichkeiten sieht er, diesem stossenden Vorgehen der Arbeitgeber etwas entgegenzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, eine entsprechende Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne durchzuführen, damit die betroffenen Frauen über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Einschätzung, dass angesichts des drohenden Fachkräftemangels solches Vorgehen der Arbeitgeber störend ist?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kündigung nach Mutterschaftsurlaub</value></text></texts><title>Kündigung nach Mutterschaftsurlaub</title></affair>