﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163264</id><updated>2023-07-28T14:51:35Z</updated><additionalIndexing>32;2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>SGK-NR</abbreviation><id>6</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR</name><abbreviation1>SGK-N</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>6</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-04-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5003</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-07T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-12-13T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-06-03T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SGK-NR</abbreviation><id>6</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR</name><abbreviation1>SGK-N</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>6</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2016-04-06T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><language>de</language></correspondent></correspondents><sessionId>5004</sessionId></registration></registrations></preConsultation><preConsultation><committee><abbreviation>WBK-SR</abbreviation><id>18</id><name>Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR</name><abbreviation1>WBK-S</abbreviation1><abbreviation2>WBK</abbreviation2><committeeNumber>18</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><councillor><code>2600</code><gender>f</gender><id>1106</id><name>Häberli-Koller Brigitte</name><officialDenomination>Häberli-Koller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><language>de</language></correspondent></correspondents><sessionId>5006</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-04-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-07T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2016-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>SGK-NR</abbreviation><id>6</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR</name><abbreviation1>SGK-N</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>6</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>16.3264</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die geltenden rechtlichen Bestimmungen verunmöglichen es, dass private Praxen und andere ambulante Leistungserbringer Praktika für Studierende in Gesundheitsberufen anbieten. Das Problem stellt sich heute am dringlichsten für die Fachhochschul-Studiengänge Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik, für welche das Potenzial an Praktikumsplätzen im stationären Bereich abnimmt und in den nächsten Jahren wohl weiter abnehmen wird, obwohl der Bedarf an entsprechenden Fachleuten zunimmt. Die Regelung im KVG ist bezüglich der Mindestanforderungen möglichst offen zu halten und an allgemeingültige Kriterien zu knüpfen. Ohne gesicherten Zugang zu Lernfeldern in allen relevanten Situationen ist der Ausbildungserfolg insbesondere in den Fachhochschul-Studiengängen Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik gefährdet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kompetenzerwerb ist gefährdet&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ausbildungen in den Gesundheitsberufen sollen zur Berufsbefähigung führen. Ein Drittel bis die Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt im Rahmen von Praktika, in denen die Studierenden den Umgang mit den Patientinnen und Patienten üben und das in der Theorie erworbene Wissen in die Praxis umsetzen. Es ist deshalb unverzichtbar, dass Studierende während der Ausbildung Zugang zu allen relevanten Situationen haben, in denen sie später tätig sind. In den genannten Disziplinen ist rund die Hälfte der Berufspersonen im ambulanten Bereich tätig, entweder als Selbstständigerwerbende oder als Angestellte in einer ambulanten Praxis. Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 46ff. KVV - es werden nur Leistungen von ausgebildetem Personal über die OKP vergütet) bieten die ambulanten Praxen keine Praktika an. Die berufsqualifizierenden Kompetenzen im ausserklinischen Setting werden heute somit faktisch erst nach Ausbildungsabschluss erlernt. Die zunehmende Verschiebung der Berufspraxis vom stationären in den ambulanten Bereich verschärft die Situation zusätzlich. Es droht ein Qualitäts- und Kompetenzverlust.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mangel an Praktikumsplätzen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht auch Handlungsbedarf, weil das Angebot an Praktikumsplätzen für die Fachhochschul-Studiengänge im Fachbereich Gesundheit längst an die Kapazitätsgrenzen gestossen ist. Weil die Zahl der Praktikumsplätze beschränkt ist, kommt bei den genannten Studiengängen ein Numerus clausus zur Anwendung. Die Nachfrage der Studierenden übersteigt das Angebot an Ausbildungsplätzen bei Weitem.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Fachkräftemangel in Gesundheitsberufen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bedarf an Gesundheitsfachpersonen wird in den kommenden Jahren weiter steigen, wie verschiedene Studien zeigen. Heute übersteigt die Zahl jährlich anerkannter ausländischer Diplome die Anzahl inländischer Ausbildungsabschlüsse in der Physiotherapie; in den anderen Berufen besteht ein Verhältnis von 1 zu 2. Nicht zuletzt um eine zunehmende Abhängigkeit von ausländischem Gesundheitsfachpersonal zu vermeiden, ist die bedarfsgerechte Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen im Inland unabdingbar. Die Forderung deckt sich auch mit der Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates, in welcher als eines der Ziele postuliert wird, mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal auszubilden. Eine Erhöhung der Ausbildungszahlen ist nur möglich, wenn zusätzliche Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gleichberechtigung von stationärem und ambulantem Bereich&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im stationären Bereich gehören die Kosten für die Ausbildung von nichtuniversitärem Gesundheitspersonal zu den anrechenbaren Kosten und werden über die Fallpauschalen abgegolten (Art. 49 Abs. 3 KVG). Gemäss Empfehlungen der GDK vom Juni 2015 ist für die Abgeltung der Ausbildungsleistungen in den Betrieben (Betreuungsaufwand, administrativer Aufwand) pro Praktikumswoche und Studierende oder Studierenden von einem Normbetrag von 300 Franken als Mindestansatz auszugehen. Die Ungleichbehandlung von ambulanten gegenüber stationären Leistungserbringern bei den Ausbildungskosten ist ungerechtfertigt und führt zu den geschilderten Problemen. Ein möglicher Lösungsansatz besteht darin, dass die Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben d und e KVG die praktischen Ausbildungskosten in die Tarifkalkulation einfliessen lassen können. Der neu einzuführende Tarif für die von Fachhochschul-Studierenden erbrachten Leistungen sollte dabei die Arbeitsleistung (bei reduzierter Produktivität) und die Ausbildungskosten decken. Sofern bei diesem Lösungsansatz der Leistungserbringer denjenigen Tarif in Rechnung stellt, der die Ausbildungskosten deckt, muss er auf seiner Rechnung nachweisen, dass er Ausbildungsleistungen erbringt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass aufgrund der gewünschten Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich und zur Sicherstellung von genügend und gut qualifiziertem Gesundheitspersonal vermehrt auch Ausbildungsplätze im ambulanten Bereich gefragt sind. Im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung wurden denn auch Praktikumsplätze durch die Kantone geschaffen. Auch bei den nichtuniversitären Gesundheitsberufen ist der Bedarf an Praktikumsplätzen im ambulanten Bereich unbestritten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Ausbildungsmöglichkeiten auch durch eine geeignete Finanzierung der Praktika weiter entwickelt werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Finanzierung von Ausbildungsplätzen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), welche im ambulanten Bereich einzig über die Prämien finanziert wird, steht für den Bundesrat jedoch nicht im Vordergrund.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die für die Kosten der Leistungen aufkommt, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Die Prämien der Versicherten der Krankenversicherung dienen zur Finanzierung des Risikos Krankheit und somit der Übernahme der durch die Behandlung einer Krankheit entstehenden Kosten für die genannten Leistungen. Es ist daher grundsätzlich nicht Aufgabe des KVG wie auch nicht anderer Sozialversicherungszweige, Ausbildungen zu finanzieren, sondern das Krankheitsrisiko und dessen Kostenfolgen zu versichern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aber bereit, die Kantone bei der Lösungsfindung zu unterstützen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung dahingehend vorzulegen, dass die Ausbildungstätigkeit für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe in privaten Praxen und weiteren ausserklinischen Situationen unter analoger Berücksichtigung der Ausbildungsleistungen des Ausbildners im stationären Bereich ermöglicht wird, um der sinkenden Anzahl von Ausbildungsplätzen bei steigendem Personalbedarf entgegenzuwirken. Das kann über die Abrechnung von Leistungen von in Ausbildung stehenden Leistungserbringern nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben d und e KVG mit Einbezug der praktischen Ausbildungskosten in die Tarifkalkulation geschehen oder über andere Wege, die ein Anbieten von Praktika in privaten Praxen und anderen ambulanten Leistungserbringern ohne wettbewerbsverzerrende Benachteiligungen gegenüber dem stationären Bereich ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Minderheit (Clottu, Brand, Brunner, Cassis, de Courten, Frehner, Giezendanner, Herzog, Moret, Pezzatti, Sauter, Stahl) beantragt die Ablehnung der Motion.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Praktikumsplätze in privaten Praxen und ausserklinischen Bereichen</value></text></texts><title>Praktikumsplätze in privaten Praxen und ausserklinischen Bereichen</title></affair>