﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163273</id><updated>2023-07-28T05:40:09Z</updated><additionalIndexing>04;44;36;55</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-04-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5003</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-08-31T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-04-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3273</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Anfang April hat der Delegierte für Ressortforschung Landwirtschaft und Ernährung im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung entschieden, dass per 1. Januar 2017 die heutigen vier Institute und 19 Forschungsbereiche aufgehoben werden. Betroffen von dieser Reorganisation sind 24 Kaderstellen, deren Funktionen es künftig nicht mehr geben wird: 4 Institutsleiter, 1 stellvertretender Institutsleiter und 19 Bereichsleiter. In den kommenden Monaten sollen die Leitungspersonen der zehn neuen Einheiten bestimmt werden. Eine Struktur, die erst auf den 1. Januar 2014 eingeführt wurde, wird nach kurzer Zeit wieder grundlegend verändert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Mitteilung vom 6. April hat das Personal überrascht und die Betroffenen in eine schwierige Existenzsituation gebracht. Spezialisierten Wissenschaftlern dürfte es schwerfallen, nach langer Anstellung beim Staat in der Privatwirtschaft unterzukommen, schrieb eine Sonntagszeitung. Den Betroffenen wurde mitgeteilt, dass ihnen ab Mitte Oktober gekündigt werde, wenn bis dahin für sie keine andere Arbeit gefunden werden konnte.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Fragen werden wie folgt beantwortet:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2. Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung. Die Zielerreichung gemäss Leistungsvereinbarung wird im jährlichen Reporting zuhanden des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Generalsekretariates des Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung beurteilt. Die Reportingberichte 2014 und 2015 zeigen, dass die vorgegebenen Wirkungsziele und Indikatoren weitestgehend erreicht wurden. Auch die inhaltlichen Arbeiten zum Leistungsauftrag 2014-2017 sind insgesamt auf Kurs. Unabhängig davon zeigte sich aber, dass weitere Organisationsziele ausserhalb des Leistungsauftrags nicht in ausreichendem Ausmass erreicht wurden. Dazu gehören a) die unvollständige Befriedigung von externen Bedürfnissen, b) die zu geringe Flexibilität zur Aufnahme von neuen Bedürfnissen und Fragen aus der Praxis oder der Politik innerhalb des laufenden Leistungsauftrags, c) eine zu verbessernde Effizienz der Tätigkeit und d) die unbefriedigende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen und Instituten. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, Agroscope in einem mehrstufigen Verfahren in eine dynamische, zukunftsfähige und auf die Bedürfnisse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ausgerichtete Forschungs- und Dienstleistungsinstitution umzuwandeln. Damit werden auch die Sparvorgaben des Bundesrates umgesetzt, welche aufgrund der drohenden Budgetdefizite beschlossen wurden. Mit der Reorganisation von Agroscope wurde die Führungs- und Organisationsstruktur gestrafft, das Leistungsprofil geschärft und wurden sowohl die praxis- als auch die forschungsrelevanten Leistungen gestärkt. Die neue Struktur erlaubt es, schneller und direkter als bisher auf die spezifischen Anliegen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft einzugehen. Detaillierte Informationen sind im Zwischenbericht zur Neuaufstellung Agroscope (&lt;a href="http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de"&gt;http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de&lt;/a&gt;) zu finden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mehr als die Hälfte der 24 durch die Neuaufstellung betroffenen Kaderpersonen wird Agroscope mit ihren Kompetenzen in neuen Funktionen auch weiterhin zur Verfügung stehen. Zusammen mit den weiteren rund 1200 Mitarbeitenden von Agroscope wird der Know-how-Verlust der austretenden, ehemaligen Kaderpersonen aufzufangen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1; Art. 10 Abs. 3 Bst. e) sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen kann, wenn schwerwiegende wirtschaftliche oder betriebliche Gründe vorliegen und wenn er der angestellten Person keine andere zumutbare Arbeit anbieten kann. Mit "schwerwiegende wirtschaftliche oder betriebliche Gründe" sind in erster Linie Entlassungen aufgrund von Umstrukturierungen und Reorganisationen gemeint. Im vorliegenden Fall wurde eine solche Massnahme aufgrund einer Reduktion des Budgets Agroscope infolge einer Sparvorgabe notwendig. Die Umsetzung ist in der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3; Art. 104ff.) sowie dem Sozialplan für die Bundesverwaltung geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einer ersten Phase wurde den betroffenen Mitarbeitenden die Aufhebung ihrer Stelle mitgeteilt und mit ihnen eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die zu ergreifenden Massnahmen zur Unterstützung der Angestellten beinhaltet. Agroscope unterstützt sie während sechs Monaten aktiv bei der Suche nach einer anderen zumutbaren Stelle bei Agroscope, in der Bundesverwaltung oder ausserhalb. Die betroffenen Mitarbeitenden haben bereits Gelegenheit erhalten, sich intern auf freie Stellen zu bewerben. Sollte die Suche nach einer zumutbaren Stelle innerhalb der sechs Monate ergebnislos verlaufen, wird Agroscope das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist auflösen. Auflösungen des Arbeitsverhältnisses sind leider nicht auszuschliessen. Sie werden aber frühestens auf Anfang 2017 in Kraft treten. Zudem kann es für die von einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses betroffenen Mitarbeitenden zu einer Abgangsentschädigung von bis zu maximal zwölf Monatslöhnen kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Vorgehen von Agroscope bei den Stellenaufhebungen entspricht vollumfänglich den Vorgaben von Bundespersonalgesetz, Bundespersonalverordnung und Sozialplan für die Bundesverwaltung. Die entsprechenden Bestimmungen werden dabei eingehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie unter Ziffer 4 dargelegt, werden die massgebenden Bestimmungen des Bundespersonalrechts eingehalten. Es besteht deshalb kein Grund, am geplanten Reorganisationsprozess etwas zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Sozialplan für die Bundesverwaltung wird bei der Umsetzung der Stellenaufhebungen in Agroscope angewandt. Im Rahmen dieser Bestimmungen unterstützt Agroscope die Betroffenen aktiv bei der Suche nach einer zumutbaren anderen Stelle. Agroscope pflegt einen regelmässigen Austausch mit den Sozialpartnern. Diese wurden über die bevorstehenden Massnahmen informiert und erhalten zusammen mit der Personalkommission im weiteren Prozess regelmässig Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus welchen Gründen ist innert kurzer Zeit eine weitere Reorganisation mit Stellenabbau bei der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope notwendig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was bedeutet der Abbauentscheid für die von der Forschungstätigkeit profitierende Landwirtschaft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist mit diesem Entscheid nicht ein bedeutender Verlust an Know-how verbunden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit der Restrukturierung missachtet der Bundesrat m. E. die Regelungen der Bundespersonal-Gesetzgebung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Artikel 10 des Bundespersonalgesetzes (BPG) sieht keinen Grund für Entlassungen in der Folge einer Restrukturierung vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Die Kündigungsfristen der Bundespersonalverordnung werden nicht eingehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie begründet der Bundesrat die Missachtung seiner eigenen Vorschriften?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er bereit, auf das von ihm gewählte Verfahren zurückzukommen und die Restrukturierung sowie allfällige Entlassungen basierend auf den Rechtsgrundlagen des BPG durchzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was unternimmt der Arbeitgeber Bund, um unverschuldete Entlassungen von langjährigen und bestens qualifizierten Mitarbeitenden zu vermeiden? Ist er bereit, für Mitarbeitende, denen die Kündigung trotzdem ausgesprochen werden muss, einen adäquaten Sozialplan vorzusehen, wie man diesen üblicherweise von der Wirtschaft auch fordert?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stellenabbau bei der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope</value></text></texts><title>Stellenabbau bei der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope</title></affair>