{"id":20163293,"updated":"2023-07-28T05:16:10Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-26T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-15T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-08-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461621600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1473890400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3293","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Für ein Start-up ist die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter essenziell, insbesondere um deren Leistungen zu vergüten. Aber dieses Mittel verliert in der Schweiz in dem Mass an Attraktivität, in dem die kantonalen Steuerbehörden dazu tendieren, den \"Verkehrswert\" von Unternehmen aufgrund der in der letzten Finanzierungsrunde bezahlten Preise zu bestimmen. Bekanntlich stützen sich aber die Bewertungen anlässlich der Finanzierungsrunden auf optimistische Finanzprojektionen, welche die erhöhte Gefahr des Scheiterns eines Start-ups meist ausser Acht lassen. Die Mitarbeitenden werden deshalb nicht auf der Basis eines (inexistenten) \"Marktwerts\" besteuert, sondern aufgrund eines Werts, der sich aus der Annahme ergibt, dass sich der Businessplan voll verwirklichen lässt - was allerdings höchst unsicher ist.<\/p><p>So hatte der Kanton Zürich kürzlich angekündigt, dass der als Referenz dienende Steuerwert sich künftig auf den Aktienkurs anlässlich der letzten Finanzierungsrunde stützen werde. Auf die heftige Reaktion von Unternehmern und Investoren hin hat die kantonale Steuerbehörde eine neue Entscheidung publiziert, wonach die Besteuerung sich in den ersten drei Jahren des Bestehens auf den Substanzwert des Start-ups stützen soll, in den folgenden zwei Jahren auf eine Formel, die den Substanzwert und den Marktwert kombiniert, und nach fünf Jahren schliesslich auf den Marktwert. Mit dieser \"Gnadenfrist\" wird das Problem allerdings nur aufgeschoben: Die Start-ups werden noch immer gezwungen sein, entweder auf eine Finanzierung zu verzichten oder aber im Falle einer Finanzierung den Unternehmenssitz ab dem dritten Jahr zu verlegen.<\/p><p>Insgesamt schaffen die zahlreichen, von Kanton zu Kanton und von Tag zu Tag wechselnden Bewertungsmethoden ein lähmendes Klima der Instabilität. Für die Schweiz wird diese riskante Steuerpolitik zu einem Handicap.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, dass Start-ups und ein für solche Unternehmen günstiges Innovationsumfeld gefördert werden müssen. Der Bundesrat anerkennt auch, dass eine unterschiedliche Regelung in den Kantonen der Transparenz und Rechtssicherheit abträglich ist und dass die Vermögenssteuer für die Unternehmensgründer zu hohen steuerlichen Belastungen und Liquiditätsengpässen führen kann.<\/p><p>Die umfassende Forderung des Motionärs nach einer Abstraktion von zeitlichen, kantonalen und unternehmerischen Aspekten berücksichtigt die Herausforderungen bei der Bewertung von Start-ups allerdings nicht ausreichend. So können für börsenkotierte Unternehmen relativ einfach Marktpreise ermittelt werden, während bei nichtbörsenkotierten Unternehmen oftmals keine Transaktionspreise vorliegen. Für Start-ups im Speziellen sind fehlende Vergangenheitsdaten und negative Cashflows, trotz manchmal hoher Umsatzwachstumsraten, typisch. Infolge der Einführung neuer Produkte oder Prozesse existieren ausgeprägte Unsicherheiten hinsichtlich des langfristigen Unternehmenserfolgs. Dies hat zur Folge, dass eine Bewertung, welche die in Zukunft erwarteten Erträge mit einbezieht, in hohem Mass von den getroffenen Annahmen abhängt. Es ist zudem zu beachten, dass die Unternehmensrisiken je nach Management, Markt, Produkttechnologie und Finanzierungsart ganz unterschiedlich sind.<\/p><p>Der Bund hat gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung die Kompetenz zur Harmonisierung der Vermögenssteuern, wobei sich diese auch auf den Steuergegenstand erstreckt, der die sachlichen Bemessungsgrundsätze mit einschliesst. Beruhend auf dieser Verfassungsgrundlage enthält das Steuerharmonisierungsgesetz in Artikel 14 die Grundlage zur Bewertung des Vermögens. Demnach ist das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten und der Ertragswert kann dabei angemessen berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Harmonisierungsbestrebungen der Kantone (u. a. mittels Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz) und der originären Kompetenz der Kantone zur Erhebung der Vermögenssteuern (Art. 3 der Bundesverfassung) kommt den Kantonen aber bei der Bewertung ein beträchtlicher Spielraum zu. Der Motionstext beinhaltet bereits klare Vorgaben, welche den Umsetzungsspielraum einschränken. Der Forderung des Motionärs nach einem objektiven Modell zur Bewertung von Start-ups kann daher nicht ohne Weiteres entsprochen werden, dies einerseits wegen den unterschiedlichen Teilhaberstrukturen und der betriebswirtschaftlich notwendigen Einzelfallbetrachtung des zu bewertenden Unternehmens und andererseits aufgrund der in den Kantonen angewendeten unterschiedlichen Bewertungspraktiken betreffend Start-ups als Grundlage für die Erhebung der kantonalen Vermögenssteuer.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt aber den Handlungsbedarf und hat das EFD deshalb beauftragt, zusammen mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Start-ups in der Schweiz zu verbessern. Der föderale Spielraum der Kantone ist dabei zu respektieren.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Modell zur Harmonisierung der Methoden zur Bewertung von Start-up-Unternehmen in den kantonalen Steuerpraktiken vorzuschlagen. Damit der Geist der Förderung des Unternehmertums gefördert wird, muss die Schweiz ein Modell einer objektiven Berechnung anbieten, das nicht von Kanton zu Kanton, von Unternehmen zu Unternehmen oder von Tag zu Tag ändert. So könnte eine Regel aufgestellt werden, die sich auf den Durchschnitt der letzten Finanzierungsrunden stützt, oder eine Berechnung, die sich auf den Substanzwert stützt, verbunden mit einem reduzierten Verkehrswert.<\/p><p>Ziel ist es, eine steuerliche Stabilität zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Schweiz ihre Start-ups durch eine dem Zufall überlassene und unvorhersehbare Steuerpolitik vertreibt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vernünftige Besteuerung von Start-ups. Kantonsübergreifende Harmonisierung der Bewertungsmethoden aufgrund eines objektiven Modells"}],"title":"Vernünftige Besteuerung von Start-ups. Kantonsübergreifende Harmonisierung der Bewertungsmethoden aufgrund eines objektiven Modells"}