{"id":20163302,"updated":"2023-07-28T05:15:58Z","additionalIndexing":"28;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-06-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-06-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461708000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1529013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3302","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die aktuelle Statistik des Bundes \"Assistierter Suizid nach Geschlecht und Alter\" weist die Anzahl assistierter Suizide der Jahre 2003 bis 2013 aus. Wie die anderen Statistiken des Bundes wird auch diese Todesursachenstatistik laufend aktualisiert. Die neuen Daten werden nach deren Erfassung und Plausibilisierung jeweils unverzüglich veröffentlicht. Detailliertere Auswertungen erfolgen aus Ressourcengründen nur alle fünf Jahre. Die nächste Publikation zu Suizid und assistiertem Suizid ist für Ende 2016 vorgesehen.<\/p><p>2. Alle Todesursachenstatistiken des Bundes beziehen sich auf die in der Schweiz wohnhaft gewesenen Personen, das heisst auf die ständige Wohnbevölkerung unabhängig von Nationalität und Ort des Todes. Auch in der Statistik \"Assistierter Suizid nach Geschlecht und Alter\" werden nur die in der Schweiz wohnhaft gewesenen Personen erfasst. Eine offizielle Statistik über die in der Schweiz durchgeführten assistierten Suizide von im Ausland wohnhaft gewesenen Personen führt der Bund hingegen nicht. Die meisten in der Schweiz tätigen Suizidhilfeorganisationen veröffentlichen jedoch ihrerseits ihre Zahlen. Diesen Publikationen lässt sich etwa entnehmen, dass Dignitas von 2011 bis 2015 insgesamt bei 947 im Ausland wohnhaft gewesenen Personen Suizidhilfe geleistet hat. Die Organisationen Exit Deutsche Schweiz und Exit A.D.M.D. Suisse romande führen gemäss ihren Statuten keine assistierten Suizide bei ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz durch.<\/p><p>3. In den letzten Jahren ist ein Anstieg der Fälle von organisierter Suizidhilfe festzustellen, und zwar sowohl bei im Inland als auch bei im Ausland wohnhaft gewesenen Personen. Der Bundesrat verfolgt deshalb mit grossem Interesse das Nationale Forschungsprogramm \"Lebensende\" (NFP 67), welches bis Ende 2018 läuft, sowie die in Angriff genommenen Revisionsarbeiten der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) an den standesrechtlichen Richtlinien \"Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende\".<\/p><p>Im Vergleich zum umliegenden Ausland kennt die Schweiz eine liberale Regelung der Suizidhilfe, was auch erklärt, weshalb ausländische Personen hierfür in die Schweiz reisen. Trotzdem gibt es aber klare rechtliche Schranken, wie namentlich das absolute Tötungsverbot (Art. 111f., 114 StGB) und die Strafbarkeit der Suizidhilfe bei Vorliegen von selbstsüchtigen Beweggründen, das heisst insbesondere finanziellen Motiven (Art. 115 StGB). Bei der Untersuchung sterbewilliger Patienten und bei der ärztlichen Verschreibung der tödlich wirkenden Substanz Natrium-Pentobarbital müssen zudem die Vorschriften des Betäubungsmittel- und des Heilmittelgesetzes beachtet werden. Hinzu kommen die standesrechtlichen Richtlinien der Ärzteschaft. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass diese gesetzlichen Möglichkeiten bei korrekter und konsequenter Anwendung ausreichend sind, um Missbräuche - auch bei Personen mit Wohnsitz im Ausland - zu verhindern und aufzudecken. Insofern sieht er zurzeit keinen Handlungsbedarf.<\/p><p>4. In Deutschland hat der Gesetzgeber jüngst die \"geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung\" unter Strafe gestellt. Neu macht sich strafbar, wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmässig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt. Wie dieser neue Straftatbestand in Deutschland ausgelegt werden wird, werden Praxis und Rechtsprechung zeigen. Im heutigen Zeitpunkt bestehen noch zahlreiche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit keinen Handlungsbedarf. Er wird aber die Entwicklungen und die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz aufmerksam beobachten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Diverse Sterbehilfeorganisationen bieten in der Schweiz Beihilfe zum Suizid an, besonders auch für Patientinnen und Patienten, welche extra für diesen finalen Akt aus dem Ausland anreisen. Die Suizidbeihilfe für Ausländer ist als besonders heikel zu betrachten, weil dadurch Gesetze anderer Länder bewusst umgangen werden.<\/p><p>Gemäss einer Studie hat der Sterbehilfetourismus zwischen 2008 und 2012 zugenommen. Es haben sich 611 im Ausland wohnende Menschen hierzulande das Leben genommen. Diese Menschen stammten aus 31 verschiedenen Ländern. Fast zwei Drittel aller Sterbewilligen reisten aus Deutschland (268) und Grossbritannien (126) in die Schweiz. Es folgten Frankreich (66), Italien (44), die USA (21), Österreich (14), Kanada (12), Spanien und Israel (je 8).<\/p><p>Bei Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich - dies ist hervorzuheben - handelt es sich um die Nachbarländer der Schweiz.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Die letzte Statistik zur Sterbehilfe in der Schweiz stammt aus dem Jahr 2012. Plant er eine aktuelle Statistik?<\/p><p>2. Wie viele Suizidbegleitungen für Personen aus dem Ausland wurden in den letzten fünf Jahren in der Schweiz durchgeführt?<\/p><p>3. Inwiefern sieht er Handlungsbedarf in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, damit der Sterbehilfetourismus eingeschränkt werden kann und Missbräuche verhindert werden können?<\/p><p>4. Das deutsche Parlament hat die fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Lebensende Anfang November 2015 gesetzlich verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Derzeit bewegen sich Schweizer Ärzte weitgehend in einer Grauzone in Bezug auf den Sterbehilfetourismus (telefonische Beratungen ausländischer Staatsangehöriger usw.), zumal die Untersuchungen zwangsläufig von Ärzten durchgeführt werden müssen, welche die Betroffenen und ihre Leidensgeschichte kaum kennen. Inwiefern erkennt der Bundesrat die Notwendigkeit zu agieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sterbehilfetourismus in der Schweiz"}],"title":"Sterbehilfetourismus in der Schweiz"}